Förderprogramme für Export
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Export. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Messen und Ausstellungen M-V
Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.
Markterschließungsprogramm KMU
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Die Angebote wie Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsveranstaltungen und Markterkundungsreisen werden zu stark vergünstigten, nach Unternehmensgröße gestaffelten Teilnahmebeiträgen angeboten. Die Beiträge reichen je nach Format von 125 Euro netto für Kleinstunternehmen bis 4.500 Euro netto für große Teilnehmer.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Programm 109)
Zuschuss von 4.000 Euro für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen außerhalb Europas, insbesondere an Gemeinschaftsständen des Landes Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Standmiete, Standbau, Personal, Reise- und Übernachtungskosten, Werbemittel, Versicherung und Versand.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Teilnahme an Auslandsmessen)
Rheinland-Pfalz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland, einschließlich Gemeinschaftsständen und Produktpraesentationen. Der Zuschuss beträgt 4.000 Euro für Messen ausserhalb Europas. Veranstaltungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Nachbarländern werden grundsaetzlich nicht gefördert, für Weinerzeuger gelten Sonderregelungen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, öffentliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Anträge sind in der Regel zwischen drei Monaten und einem Monat vor der Veranstaltung zu stellen.
Niedersachsen Messeförderung Einzelstand Inland und Ausland
Niedersachsen bezuschusst die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen und Freiberufler an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Messen im EU-Ausland gibt es bis zu 2.000 Euro, für Messen ausserhalb der EU bis zu 4.000 Euro, für Inlandsmessen einen einmaligen Festbetrag von 2.000 Euro. Für dieselbe Auslandsmesse kann zweimal gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Organisation und Betrieb des Standes, nicht jedoch Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung über das Kundenportal gestellt werden.
Start-up BW International
Start-up BW International unterstützt gegründete Start-ups mit Sitz in Baden-Württemberg beim Schritt ins Ausland. Gefördert werden Delegations- und Markterschließungsreisen, Messebeteiligungen im In- und Ausland, Start-up-Konferenzen und Ökosystemreisen. Bei Messebeteiligungen werden 1.000 bis 2.000 Euro je Messe übernommen, maximal drei Teilnahmen pro Messe. Bei Delegationsreisen ausserhalb Europas kommen zum Teilnahmebeitrag 50 Prozent der Reisekosten bis 2.000 Euro pro Person hinzu, bei Konferenzen und Start-up-Reisen bis zu 50 Prozent der Reisekosten bis 1.000 Euro pro Start-up.
UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)
UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.
Berufsbildung ohne Grenzen
Gefördert werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal. Die Beratung umfasst Auslandspraktika, die Organisation von Entsendungen, die Aufnahme auslaendischer Fachkräfte und den Aufbau internationaler Kooperationen. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent müssen als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.
Berufsbildung ohne Grenzen
Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Realisierung von Auslandsaufenthalten, um die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Reisen und bestimmte Sachausgaben.
Sachsen Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
Sachsen fördert die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen, darunter Schutzrechte, Design, Erstzertifizierung, Marketing- und Vertriebskonzepte, Prototypenanpassung sowie die einmalige Teilnahme an einer Messe. Die förderfähigen Kosten liegen zwischen 5.000 und 200.000 Euro. Der Fördersatz reicht von 40 Prozent für mittlere Unternehmen bis 60 Prozent für junge kleine Unternehmen, mit einem Bonus von zehn Prozentpunkten bei tarifgebundener Entlohnung oder Nachhaltigkeitsbeitrag. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Wegen hoher Inanspruchnahme werden derzeit keine weiteren Anträge angenommen.
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
Konsortialdarlehen der IB.SH gemeinsam mit der Hausbank für bis zu 50 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs. Finanziert werden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Rationalisierung, Energieprojekte, Forschung und Entwicklung sowie Außenwirtschaftsvorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.
Agrarexportförderprogramm des Bundes
Das Agrarexportförderprogramm unterstützt die deutsche Agrar- und Ernaehrungswirtschaft bei der Erschließung von Auslandsmaerkten. Bausteine sind Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen unter der Dachmarke made in Germany, Unternehmerreisen, Marktstudien sowie Kompetenzstellen an den Auslandshandelskammern. Zuwendungsempfänger sind in der Regel nichtstaatliche überregionale Organisationen der Branche wie Dach- und Fachverbände, Exportförderorganisationen sowie IHKs und AHKs. Einzelunternehmen können an den geförderten Maßnahmen teilnehmen, sind aber meist nicht selbst antragsberechtigt. Organisatorische Abwicklung über die BLE in Bonn.
Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.
Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg
Baden-Württemberg International organisiert Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen, auf denen sich Unternehmen, Cluster, Netzwerke, Regionen, Kommunen und Einrichtungen aus dem Land praesentieren können. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße und Umsatz, kleine Unternehmen werden stärker gefördert als große. Im Paket enthalten sind Standbau, Platzierung, Bewirtung, Standbetreuung und Reinigung sowie Unterstützung bei Reise und Logistik. Für 2026 sind 23 Gemeinschaftsstände geplant. Die Anmeldung läuft direkt über bw-i, die Teilnahme haengt von der Standverfügbarkeit ab.
Auslandsmesseprogramm Saarland (Saarland-Gemeinschaftsstände)
Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das BMWE beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach made in Germany zu präsentieren. Teilnehmende Unternehmen entrichten einen vergünstigten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, den Rest trägt der Bund.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.
Auslandsmesseprogramm des Bundes (German Pavilion)
Der Bund organisiert Firmengemeinschaftspraesentationen deutscher Unternehmen auf internationalen Messen im Ausland unter der Dachmarke made in Germany. Die Förderung kommt indirekt an, da der Bund einen Teil der Kosten für Standfläche, Standbau und Betreuung trägt. Direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis. Ausstellungsgueter müssen in Deutschland, von deutschen Niederlassungen im Ausland oder in deutscher Lizenz hergestellt sein. Anmeldung und Messeuebersicht laufen über das Portal german-pavilion.com.
Bayerisches Messebeteiligungsprogramm
Bayern bietet jährlich rund 50 Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen im Ausland an. Bayerische Unternehmen praesentieren sich unter dem gemeinsamen Dach Bavarian Pavilion und zahlen dank Förderung durch das Wirtschaftsministerium nur einen reduzierten Teilnehmerbeitrag für schlüsselfertige Standpakete. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehoerige der Freien Berufe mit Sitz in Bayern. Für die Förderung muss die Messe im jährlich erstellten Messebeteiligungsprogramm enthalten sein. Ergänzend gibt es Gemeinschaftsstände für das Handwerk über die Handwerkskammern und Bayern-Handwerk-International sowie Beteiligungen von Bayern Innovativ auf Hightech-Messen in Deutschland.
Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
Bremisches Messeförderungsprogramm
Das Land Bremen unterstützt die Beteiligung kleiner Unternehmen an international ausgerichteten Messen im In- und Ausland. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, Ansprechpartner sind die Bremer Aufbau-Bank und in Bremerhaven die BIS. Die Förderung ist auf Messen begrenzt, deren Themen den Schlüsselbereichen der Innovationsstrategie Bremen 2030 zugeordnet werden können. Der aktuelle Programmstand und die Höhe der Pauschalen sollten vor der Antragstellung bei der BAB erfragt werden, da die Angaben verschiedener Stellen zum Programmzeitraum voneinander abweichen.
Enterprise Europe Network Bremen (EEN)
Kostenfreie Beratung und Kooperationsvermittlung für KMU, Startups und Scaleups aus Bremen im weltweit größten Netzwerk mit rund 460 Kontaktstellen in 40 Ländern. Angeboten werden Marktzugangsberatung, Partnersuche für Geschäft, Forschung und Technologie, Unterstützung bei EU-Förderprogrammen, Innovationsmanagement sowie Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsberatung.
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