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Förderprogramme für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

986 Programme gefunden

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KommuneZuschuss

Förderbereich Mobilität im Klimaschutz-Förderprogramm der Stadt Ahaus

Die Stadt Ahaus fördert im Bereich Mobilität (E-)Lastenräder mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro bei Elektro-Lastenrädern und höchstens 500 Euro bei muskelbetriebenen Lastenrädern. Lastenanhänger einschließlich Kinderanhänger werden mit 30 Prozent bis maximal 100 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Käufergemeinschaften und eingetragene Vereine in der Stadt Ahaus. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags aus dem stationären Einzelhandel mit Zahlungsbeleg.

bis 30 Prozent, maximal 1.000 Euro
Ahaus
Stadt Ahaus, Stabsstelle Klimaschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm (E-)Lastenräder der Stadt Nettetal

Nettetal zahlt eine Kaufprämie von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten: höchstens 500 Euro bei Elektrolastenrädern, 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung, 100 Euro bei Lastenanhängern und 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitätseingeschränkte Menschen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal. Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen und die Belege sind bei der Stadt einzureichen.

bis 30 Prozent, maximal 500 Euro
Nettetal
Stadt Nettetal, Fachbereich Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steuerung
KommuneZuschuss

Lastenrad-Förderung der Stadt Gladbeck

Der Rat der Stadt Gladbeck hat ein Förderprogramm für die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern beschlossen. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 650 Euro. Lastenanhänger werden zu den gleichen Konditionen gefördert. Angesprochen werden in Gladbeck ansässige kleine Unternehmen bis zwanzig Mitarbeitende, Vereine, Einrichtungen freier Träger und Privatleute.

bis 30 Prozent, maximal 650 Euro
Gladbeck
Stadt Gladbeck, Amt für Umwelt, Klima und Energie
KommuneZuschuss

Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten

Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.

bis 35 Prozent, maximal 1.400 Euro
Herten
Stadt Herten
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern der Stadt Straubing

Straubing fördert Neukauf und Leasing von Lastenfahrrädern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise der Leasingkosten über 36 Monate ohne Mehrwertsteuer, maximal 750 Euro mit batterieelektrischer Tretunterstützung und 350 Euro ohne. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, Freiberufler, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Bei privaten Antragstellern ist im Förderzeitraum ein Fahrzeug förderfähig.

bis 25 Prozent, maximal 750 Euro
Straubing
Stadt Straubing, Amt für Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes
KommuneZuschuss

Lastenradförderung der Stadt Günzburg

Günzburg übernimmt seit dem 1. März 2020 20 Prozent der Bruttoanschaffungskosten, höchstens 500 Euro für elektrische Lastenräder und höchstens 250 Euro für rein muskelbetriebene Lastenräder. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Käufergemeinschaften können die Prämie erhalten. Vor dem Kauf muss ein unterschriebenes Antragsformular mit Angebot im Rathaus eingereicht werden, nach positivem Bescheid gilt eine Kauffrist von acht Wochen.

bis 20 Prozent, maximal 500 Euro
Günzburg
Stadt Günzburg
KommuneZuschuss

Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Puchheim

Puchheim fördert seit dem 15. März 2020 die Neuanschaffung ein- oder mehrspuriger Lastenräder und Lastenanhänger. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Brutto-Kaufpreises, höchstens 300 Euro für ein muskelbetriebenes und 500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Rad. Pro Haushalt beziehungsweise Antragsteller wird nur ein Lastenrad gefördert. Die Förderung kann bis maximal zwei Monate nach dem Kauf beantragt werden, was das Verfahren gegenüber vielen anderen Kommunen vereinfacht.

bis 10 Prozent, maximal 500 Euro
Puchheim
Stadt Puchheim, Umweltamt
KommuneZuschuss

Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning

Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Ismaning
Gemeinde Ismaning
KommuneZuschuss

Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald

Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Grünwald
Gemeinde Grünwald, Umweltamt
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing

Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Poing
Gemeinde Poing
KommuneZuschuss

Förderprojekt Lastenräder, Fahrradanhänger und Spezialräder der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

Neumarkt zahlt maximal 25 Prozent der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro für ein Lastenrad mit E-Antrieb, 600 Euro ohne E-Antrieb und 200 Euro für einen Fahrradanhänger. Für einkommensschwache Haushalte erhöhen sich Prozentsatz und Höchstsumme. Insgesamt stehen 40.000 Euro pro Jahr bereit, davon seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich 20.000 Euro ausschließlich für Spezialräder. Gefördert werden nur Neufahrzeuge und nur ein Fahrzeug pro Haushalt und Jahr.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro je Jahr
Neumarkt in der Oberpfalz
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Fürstenfeldbruck bezuschusst die Anschaffung marktgängiger Fahrzeuge mit jeweils 25 Prozent der Kosten: Lastenpedelecs bis 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne Motor bis 750 Euro, Fahrradanhänger für Lasten oder Kinder bis 250 Euro und Dreiräder für Erwachsene mit oder ohne Motorunterstützung bis 1.000 Euro. Bei Privatpersonen ist der Bruttopreis maßgeblich, bei gewerblichen Antragstellern der Nettokaufpreis. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Fürstenfeldbruck
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klein-Elektromobilität des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Der Landkreis fördert als Direktzuschuss den Kauf neuer Aufsitz-Elektroroller mit 200 Euro, von S-Pedelecs mit 300 Euro und von E-Lastenrädern mit 400 Euro. Wer den Bezug von 100 Prozent Ökostrom oder den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage nachweist, erhält einmalig 50 Euro zusätzlich. Das Budget beträgt 20.000 Euro pro Jahr, je Haushalt, Verein oder Verwaltung ist eine Förderung pro Jahr möglich. Tretroller und Scooter sind ausgeschlossen.

200 Euro bis 450 Euro je Jahr
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Landkreis Erlangen-Höchstadt
LandZuschuss

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
BundPrämie

Treibhausgasminderungsquote für reine Batterieelektrofahrzeuge (THG-Quote nach 38. BImSchV)

Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug hält, kann die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote verkaufen. Der in Elektrofahrzeugen genutzte Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt angerechnet. Für nicht-öffentliches Laden gilt pro zugelassenem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert, den das Bundesumweltministerium jährlich im Bundesanzeiger bekanntgibt. Das Umweltbundesamt stellt die Bescheinigung aus, den Erlös erzielt man über einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen oder einen Vermarkter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt als Bescheinigungsstelle, Quotenstelle ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
LandZuschuss

Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)

Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
BundZuschuss

Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierungsmaßnahmen bei kleinen Unternehmen

Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie vorhandene Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch neue elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf Elektrobetrieb umrüsten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 200.000 Euro je Antragsteller für technisch, wirtschaftlich und verwaltungstechnisch zusammenhängende Maßnahmen. Die technischen Anforderungen entsprechen dem KfW-Kreditprogramm 295.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationspläne

Modul 5 der EEW-Richtlinie fördert die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen den eigenen Weg zur Treibhausgasneutralität planen und die dafür nötigen Energie-, Material- und Ressourcenmaßnahmen ableiten. Anders als die übrigen EEW-Module wird dieses Modul nicht vom BAFA, sondern vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über die Plattform wettbewerb-energieeffizienz.de abgewickelt. Fördersatz und Höchstbetrag stehen dort und nicht auf der BAFA-Seite.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung

Die Basisförderung von Modul 4 gibt KMU ohne aufwendiges Einsparkonzept einen Zuschuss von 15 Prozent (kleine Unternehmen) beziehungsweise 10 Prozent (mittlere Unternehmen) der Investitionskosten, wenn der Ersatz einer bestehenden Anlage den Endenergiebedarf um mindestens 15 Prozent senkt. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme, die Förderzusage bei zusammenhängenden Maßnahmen bei höchstens 20 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem Elektrostapler, Spritzgießmaschinen, Lasercutter, Lackierkabinen und Gastronomietechnik.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Sensorik, Messtechnik, Datenumsetzern, Steuerungen und zertifizierter Energiemanagement-Software nach DIN EN ISO 50001 sowie zugehörige Mitarbeiterschulungen. Der Zuschuss beträgt 45 Prozent für kleine, 35 Prozent für mittlere und 25 Prozent für große Unternehmen. Gemeinsam mit Modul 2 sind je zusammenhängender Maßnahme höchstens 20 Millionen Euro möglich. Die Software muss auf der BAFA-Liste zertifizierter Produkte stehen.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Austausch bereits im Betrieb laufender Querschnittstechnologien gegen hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftverdichter, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Je Maßnahme sind mindestens 2.000 Euro zu investieren, insgesamt sind höchstens 200.000 Euro Zuschuss möglich. Nur KMU sind antragsberechtigt, Neuanlagen ohne Ersatz werden nicht gefördert.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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