Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.
progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme
Zuschuss für Neubau, Erweiterung und Modernisierung klimafreundlicher und energieeffizienter Wärme- und Kältenetze der öffentlichen Versorgung. Investitionen werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, Studien mit bis zu 80 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.
progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Gefördert werden Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis 95 Grad Celsius, einschließlich Anlagen zur Wärmenutzung aus Industrie, Gewässern, Geothermie und Abwasser, thermischer Speicher, intelligenter Mess- und Steuertechnik sowie Großwärmepumpen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Speisen sich Netz und Erzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, steigen die Sätze auf bis zu 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
KfW-Kredit 295 – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kreditvariante)
Zinsgünstiger Förderkredit mit bis zu 60 Prozent Tilgungszuschuss für besonders klimafreundliche Vorhaben, Laufzeit bis zu 20 Jahre mit bis zu drei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung. Finanziert werden dieselben sechs Module wie in der BAFA-Zuschussvariante, darunter Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit Wärmepumpen und Geothermie sowie die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Mit einem genehmigten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann vor der endgültigen Kreditzusage gestartet werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)
EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.
Sportstättenbau in Vereinsträgerschaft Thüringen
Seit 2014 fördert der Landessportbund Thüringen mit Projektmitteln der Thüringer Staatskanzlei den vereinseigenen Sportstättenbau. Jährlich stehen derzeit 2,7 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten, insbesondere durch energiesparende Maßnahmen und umweltschonende Technologien, der Umbau von Gebäuden zur sportlichen Nutzung sowie die Erweiterung vorhandener Anlagen für Rehabilitations- und Behindertensport, Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten und eine geschlechtergerechte Nutzung. Die LSB-Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.
BEG Einzelmaßnahmen - Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme zur vollautomatischen Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt haben und älter als zwei Jahre sein. Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Es muss eine Staubminderung von mindestens 80 Prozent erreicht werden.
BEG Einzelmaßnahmen: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Zuschuss von 50 Prozent für Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 Prozent senken. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss aelter als zwei Jahre sein, Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Die Maßnahme läuft förderrechtlich unter dem Baustein Heizungsoptimierung der BEG EM.
EIB-Darlehen für Investitionsvorhaben
Die Europäische Investitionsbank vergibt langfristige Darlehen an öffentliche und private Träger von Investitionsvorhaben. In der Regel deckt die EIB bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, die Darlehen beginnen bei rund 25 Millionen Euro, in Einzelfaellen auch darunter. Die Konditionen spiegeln die guenstigen Refinanzierungsbedingungen der Bank am Kapitalmarkt wider. Für Investitionsprogramme aus mehreren kleineren Vorhaben gibt es Rahmendarlehen mit vorab definierten Zielen.
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
Konsortialdarlehen der IB.SH gemeinsam mit der Hausbank für bis zu 50 Prozent des Fremdfinanzierungsbedarfs. Finanziert werden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Rationalisierung, Energieprojekte, Forschung und Entwicklung sowie Außenwirtschaftsvorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen. Wichtig: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Speichern ist nicht möglich.
Sportstättenförderung Sachsen
Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.
UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz
Zuschuss für freiwillige Investitionsvorhaben, die die Ressourceneffizienz verbessern oder CO2-Emissionen senken. Sechs Schwerpunkte sind Machbarkeitsstudien, Energieeffizienz in Produktion und Gebäudetechnik, Material- und Wassereffizienz, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Abwärmenutzung über Wärmenetze und wasserstoffbasierte Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener CO2-Tonne, Materialtonne oder eingespartem Kubikmeter Wasser bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
UfR-EffizienzCheck
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für energetische Analysen technisch komplexer Anlagen und Prozesse. Förderfähig sind MessChecks zum zeitlich begrenzten Monitoring von Heizungsanlagen, Grundlagenermittlungen, Entwurfsplanungen, Umwelt- und Machbarkeitsstudien sowie anlagen- und prozessspezifische Dekarbonisierungskonzepte.
Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)
Hamburger Programm für betrieblichen Ressourcenschutz mit drei Bausteinen. EffizienzChecks, also Machbarkeitsuntersuchungen durch externe Ingenieurbüros, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Die Investitionsförderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder CO2-Äquivalent und beträgt je nach Art der Effizienzmaßnahme und Unternehmensgröße bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt eine Betriebskostenförderung über fünf Jahre für klimaneutrale Energieträger. Gefördert werden Energie- und Materialeinsparungen, Trinkwassereinsparungen je Kubikmeter, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme sowie neu die Umstellung auf Wasserstoff.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.
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