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Förderprogramme für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

986 Programme gefunden

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KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze

Gefördert werden rechtliche und technische Beratungs- und Vorplanungsleistungen für gemeinschaftliche erneuerbare Wärmeversorgung in bestehenden Quartieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 25.000 Euro je Antrag bei gemeinsamer rechtlicher und technischer Beratung, beziehungsweise jeweils 12.500 Euro bei getrennter Beantragung.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen

Das Bonner Programm Solares Bonn bezuschusst Photovoltaik nach Fördermodulen: 100 Euro je Kilowatt peak für die Dachvollbelegung bei Wohngebäuden bis drei Wohneinheiten, 300 Euro je Kilowatt peak ab vier Wohneinheiten, im geförderten Wohnungsbau und an Fassaden, 200 Euro je Kilowatt peak bei denkmalgerechter Photovoltaik, auf Nichtwohngebäuden sowie auf Parkplätzen und Freiflächen. Ein Dach-Gutachten PV-ready wird mit 80 Prozent bis 1.000 Euro gefördert. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.

bis 30 Prozent, maximal 25.000 Euro
Bonn
Stadt Bonn
KommuneZuschuss

Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen

Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.

bis 30 Prozent, maximal 25.000 Euro
Bonn
Stadt Bonn
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Förderbaustein Wärmenetzanschluss

proKlima bezuschusst den erstmaligen Anschluss von Wohnungen und Gebäuden an Nah- und Fernwärmenetze mit bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B und Elektroinstallationsarbeiten für die Umstellung von gasbetriebenen auf elektrische Kochstellen. Zusätzlich ist ein Bonus Heizungsoptimierung von bis zu 5 Prozent und maximal 25.000 Euro möglich, wenn die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen 60 Grad nicht überschreitet.

bis 5 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
LandKredit

IFB-Modernisierungsdarlehen

Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.

bis 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
KommuneZuschuss

proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage

Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.

bis 10 Prozent, maximal 20.000 Euro
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung

Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.

bis 20.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschuss

Zukunftstaxi Hamburg

Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.

5.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg (BVM)
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)

Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.

bis 70 Prozent, maximal 19.600 Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung

Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.

bis 60 Prozent, maximal 15.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
KommuneZuschuss

Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 12.000 Euro
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)

Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).

bis 15 Prozent, maximal 12.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)

Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
LandKredit

Neubaukredite für Mietwohnungen - mittleres Preissegment

Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, dazu kommt ein Zuschuss von maximal 10.000 Euro je Wohneinheit. Anerkennungsfähige Kosten höchstens 5.100 Euro je Quadratmeter.

bis 65 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandBeratung

progres.nrw - Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

Zuschuss für technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungsperson ist auf 1.500 Euro begrenzt.

bis 65 Prozent, maximal 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
KommuneZuschuss

Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.

bis 60 Prozent, maximal 10.000 Euro
Koeln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
KommuneZuschuss

Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln

Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.

bis 60 Prozent, maximal 10.000 Euro
Koeln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
BAFA

Mehr zu Energie

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