Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähige Energiemanagement-Software muss auf der vom BAFA geführten Liste stehen. Der Zuschuss ist für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen auf 20 Millionen Euro begrenzt.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Basisförderung
Pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen bestimmter Anlagenkategorien, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen. Für die Antragstellung ist der Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 Prozent sinkt.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Einsparkonzept Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Energiecoaching_Plus
Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.
Energieeffizienz Brandenburg (2026)
Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.
Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen an Sportstätten, etwa Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und unter 1 Million Euro liegen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier bis sechs Wochen.
Energiefinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen von 25.000 Euro bis fünf Millionen Euro für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Biogas und Geothermie sowie für Speicher und Netzinfrastruktur. Förderfähig sind auch Planung, Montage und notwendige Infrastruktur.
Energiekredit Gebäude
Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.
Energiekredit Produktion
Zinsguenstiges Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Produktionsanlagen und Prozesse, die mindestens 15 Prozent Treibhausgase einsparen. Richtet sich an Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro.
Energiekredit Regenerativ
Darlehen bis 40 Mio. Euro für Investitionen in Strom- und Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Speichern. Auch Bürgerenergiegenossenschaften können den Kredit nutzen. Laufzeiten bis zu 30 Jahren.
Energiekredit Wärme
Darlehen für Wärmenetze und Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Je nach Programmvariante bis 25 Mio. Euro oder bis 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Verfügbar seit Februar 2025, mit flexiblen Laufzeiten und Zinsbindungen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Zuschuss der Stadt Stuttgart für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche (U-Wert maximal 0,20 W/m2K), 45 Euro je Quadratmeter Dachdämmfläche (U-Wert maximal 0,14 W/m2K) und 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche inklusive Rahmen. Alternativ wird die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser gefördert; für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171 bei Dachsanierungen gibt es einen Bonus.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart
Stuttgart bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden im gesamten Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen von 35 bis 90 Euro je Quadratmeter Bauteilfläche gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ökologische Baustoffe gibt es einen Bonus. Voraussetzung ist ein Prüfprotokoll beziehungsweise Fördernachweis eines anerkannten Energie-Effizienz-Experten, dessen Kosten der Eigentümer trägt.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Stuttgart bezuschusst energetische Sanierungen an Wohngebäuden: Fassadendämmung mit 35 Euro je Quadratmeter, Dachdämmung mit 45 Euro je Quadratmeter und Fenstertausch mit 90 Euro je Quadratmeter. Die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser nach DIN EN 13171 gibt es zusätzlich 30 Euro je Quadratmeter.
Erhöhung und Verringerung des Ausschreibungsvolumens Wind an Land (Paragraf 28 EEG)
Für Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften ist entscheidend, wie viel Volumen in einer Runde tatsächlich ausgeschrieben wird. Das Basisvolumen von 10.000 Megawatt pro Jahr (2024 bis 2028) erhöht sich um die im Vorjahr nicht bezuschlagten Mengen und verringert sich unter anderem um die Leistung von Anlagen ohne ausschreibungsbestimmten Wert, die im Vorjahr als in Betrieb genommen gemeldet wurden. Genau darunter fallen die ausschreibungsfrei geförderten Bürgerenergieanlagen nach Paragraf 22b EEG: Sie mindern das Volumen der regulären Ausschreibung. Die Bundesnetzagentur kann das Volumen zusätzlich um bis zu 30 Prozent erhöhen oder verringern und stellt die Anpassung jährlich bis zum 15. März fest. Bei drohender Unterzeichnung kann sie das Volumen eines Gebotstermins kürzen.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Erneuerbare Energien Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.
Erneuerbare Energien Standard (KfW 270)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Netze und in Speicher. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Daechern, an Fassaden und auf Freiflächen, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Das Programm ist besonders geeignet für Vorhaben mit Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des EEG genuegen.
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