Antragio

Förderprogramme für Energie in Sachsen

Diese Programme fördern Energie und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

475 Programme gefunden

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BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)

Förderkredit mit Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines frisch sanierten Nichtwohngebäudes. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 an die neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)

Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Stufe 5 bis 15 Prozent: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, Effizienzhaus 55 EE 5 und NH 10 Prozent, Effizienzhaus 70 NH und 85 NH je 5 Prozent, Effizienzhaus Denkmal EE 5 und NH 10 Prozent. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 weitere 15 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.

bis 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2 Millionen Euro je Antrag. Modul 2 fördert die systemische Umsetzung mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro je Antrag, Voraussetzung sind mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen ebenfalls mit 40 Prozent und bis zu 100 Millionen Euro. Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung für Solarthermie-, PVT-Anlagen und strombetriebene Wärmepumpen.

bis 50 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien

Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung

Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen

Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag, für Transformationspläne bestehender Wärmenetze und Machbarkeitsstudien für neue Netze einschließlich Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4. Das Netz muss auf die Versorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein; Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme nachweisen. Bewilligungszeitraum zwölf Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zur Treibhausgasneutralität. Förderfähig sind Erzeugungsanlagen einschließlich Großwärmepumpen und Wärmespeichern, Verteilung, Übergabe, Digitalisierung und Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die Förderung ist auf die nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Bewilligungszeitraum 48 Monate, einmalig um bis zu 24 Monate verlängerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 3: Einzelmaßnahmen

40 Prozent Zuschuss, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss von Erneuerbaren-Erzeugern und zur Abwärmeintegration sowie Wärmeübergabestationen. Für Netze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig; auch die anschließende Betriebskostenförderung nach Modul 4 setzt einen Transformationsplan voraus. Bewilligungszeitraum 24 Monate, einmalig um bis zu zwölf Monate verlängerbar.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) – Modul 4: Betriebskostenförderung

Laufende Betriebskostenförderung in Cent je Kilowattstunde für erneuerbare Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in neue oder zu transformierende Wärmenetze einspeisen. Der Förderbetrag je Kilowattstunde steigt bei niedrigerem SCOP, die absolute Fördersumme steigt jedoch mit höherer Jahresarbeitszahl, da nur die nutzbar gemachte Umweltwärme gefördert wird. Voraussetzung ist, dass die Solarthermie-, PVT- oder Wärmepumpenanlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der BEW gefördert wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)

Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundSonstiges

Deutschlandnetz

Das Deutschlandnetz ist kein Zuschussprogramm zum Selbstbeantragen, sondern eine Ausschreibung des Bundes: private Betreiber errichten im Auftrag des Ministeriums rund 1.000 Schnellladestandorte mit insgesamt 9.000 Ladepunkten, davon etwa 900 im städtischen und ländlichen Raum und 200 an Autobahnen. Jeder Standort bietet mindestens 200 kW Ladeleistung je Fahrzeug, in der Spitze bis 400 kW, mit CCS-Steckern, Ad-hoc-Bezahlung ohne Registrierung und Betrieb rund um die Uhr. Die Lose wurden bereits vergeben, laufend gehen weitere Standorte in Betrieb. Für Privatpersonen und normale Betriebe gibt es hier nichts zu beantragen, relevant ist es als Standortangebot und für Unternehmen, die sich an künftigen Ausschreibungen beteiligen wollen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundSonstiges

Deutschlandnetz Schnellladeinfrastruktur

Mit dem Deutschlandnetz laesst das Bundesverkehrsministerium 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten errichten, davon rund 900 in Städten und ländlichen Regionen und 200 an Autobahnrastanlagen. Die Standorte wurden europaweit ausgeschrieben und werden von privaten Unternehmen im Auftrag des Bundes gebaut und betrieben. Jeder Ladepunkt liefert mindestens 200 Kilowatt je Fahrzeug, einzelne bis zu 400 Kilowatt, und ist rund um die Uhr verfügbar. Für Nutzer entfällt eine Vorabregistrierung, gezahlt wird per App, Ladekarte oder kontaktlos. Das Netz geht seit 2024 schrittweise in Betrieb.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundSonstiges

Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)

Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)

Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)

Nachfolgeprogramm des 2023 beendeten Umweltbonus. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro erhalten 3.000 Euro Basisförderung für ein batterieelektrisches Fahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Je Kind unter 18 Jahren kommen 500 Euro dazu, bei Einkommen unter 60.000 Euro weitere 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt durch das BAFA
BundSonstiges

EEG-Ausfallvergütung für Solaranlagen über 100 Kilowatt

Fällt bei einer direktvermarktungspflichtigen Solaranlage der Direktvermarkter aus, greift die Ausfallvergütung nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 3 EEG. Sie kann für bis zu drei aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt bis zu sechs Kalendermonate pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Anspruch verringert sich dabei nach Massgabe von Paragraf 53 Absatz 3 EEG. Wird eine der Höchstdauern überschritten, entfällt der Anspruch für den gesamten Kalendermonat.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundPrämie

EEG-Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Zweimal jährlich, zum 1. April und 1. Oktober, schreibt die Bundesnetzagentur die Marktprämie für Biomasseanlagen aus. Der Höchstwert liegt 2026 bei 19,43 Cent pro Kilowattstunde für Neuanlagen und 19,83 Cent für bestehende Anlagen. Das Ausschreibungsvolumen beträgt nach § 28c EEG 1.300 MW im Jahr 2025, 1.126 MW 2026, 326 MW 2027 und 76 MW 2028. Neuanlagen müssen über 150 kW und dürfen höchstens 20 MW zu installierende Leistung haben; die Sicherheit beträgt 60 Euro je Kilowatt Gebotsmenge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundPrämie

EEG-Ausschreibungen für Biomethananlagen (Spitzenlastkraftwerke)

Für Biomethananlagen als Spitzenlastkraftwerke finden Ausschreibungen zum 1. April und 1. September statt, mit einem Volumen von jeweils 600 Megawatt zu installierender Leistung pro Jahr von 2023 bis 2028. Der Höchstwert beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde und sinkt seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 1 Prozent. Gefördert wird nur der Stromanteil, der einer Bemessungsleistung von 10 Prozent der installierten Leistung entspricht; darüber hinaus sinkt der anzulegende Wert auf null. In den Anlagen darf ausschließlich Biomethan eingesetzt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundSonstiges

EEG-Einspeisevergütung Photovoltaik (Volleinspeisung)

Wer den gesamten erzeugten Solarstrom einspeist statt ihn selbst zu verbrauchen, erhält nach Paragraf 48 Absatz 2a EEG einen Zuschlag auf den anzulegenden Wert. Der Zuschlag beträgt 4,8 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 3,8 Cent bis 40 Kilowatt, 5,1 Cent bis 100 Kilowatt, 3,2 Cent bis 400 Kilowatt und 1,9 Cent bis 1 Megawatt. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme beziehungsweise vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mitgeteilt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

EEG-Einspeisevergütung Photovoltaik (Überschusseinspeisung)

Wer Solarstrom ins Netz einspeist und den Rest selbst verbraucht, erhält vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Der anzulegende Wert nach Paragraf 48 Absatz 2 EEG beträgt 8,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 7,43 Cent bis 40 Kilowatt und 7,64 Cent bis 1 Megawatt installierter Leistung. Die Vergütung wird über 20 Jahre zuzueglich des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Anspruch auf die Einspeisevergütung besteht nach Paragraf 21 EEG für Anlagen bis 100 Kilowatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundPrämie

EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Netzbetreiber nach EEG
BundSonstiges

EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung erhalten eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten für Anlagen auf Gebäuden oder Laermschutzwaenden in der Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. In der Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 Kilowatt und 10,24 Cent bis 40 sowie bis 100 Kilowatt. Sonstige Anlagen erhalten 6,19 Cent. Die Saetze sinken halbjährlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber

Mehr zu Energie

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