Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.
Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.
Energiecoaching_Plus
Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.
EnergizeBW
Förderprogramm des Landes, das Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg dabei unterstützt, Energieeinsparpotenziale zu erschließen und erneuerbare Energien in die eigene Versorgung einzubinden. Der Ansatz ist energiesystemisch und umfasst alle Leistungen vor der Investitionsentscheidung. Konkrete Fördersätze werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)
Brandenburg verpflichtet Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer jährlichen Sonderabgabe an die Standortgemeinden. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, sind es 10.000 Euro je Anlage und Jahr; für Anlagen ab dem 1. Januar 2026 sind es 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr. Photovoltaikanlagen zahlen 2.000 Euro je Megawatt und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Radius von 3 Kilometern (Altanlagen) beziehungsweise 2,5 Kilometern (ab 2026) um den Anlagenstandort; die Aufteilung erfolgt nach Flächenanteil, Beträge unter 50 Euro pro Jahr werden auf die übrigen Gemeinden umgelegt. Zahlung jeweils bis zum 30. April des Folgejahres, Vorausleistungen für bis zu zehn Jahre sind vereinbar. Das Gesetz trat am 28. November 2025 an die Stelle des BbgWindAbgG.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.
Forum Energiedialog Baden-Württemberg
Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Der Freistaat Bayern führt seine seit 2017 laufende Ladeinfrastrukturförderung mit einer neuen Förderrichtlinie fort, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis 2029 läuft. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in saemtlichen Anwendungsbereichen, einschließlich Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Die konkreten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen werden über einzelne Förderaufrufe festgelegt und regelmäßig angepasst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine Mindestbetriebsdauer von fuenf Jahren. Die Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 496) vom 12. November 2025 bekanntgemacht.
Förderprogramm Wasserkraftanlagen Bayern
Zuschuss für die umweltverträgliche Modernisierung, den Ausbau, die Sanierung und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm läuft seit 1. Oktober 2021 und richtet sich an Anlagenbetreiber. Ziel ist mehr regenerative Stromerzeugung bei verbesserter Gewässerökologie.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen
Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.
Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)
Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.
Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat zum 1. Oktober 2025 eine verpflichtende Beteiligung der Kommunen eingeführt, die deutlich über die bundesrechtliche Regelung des Paragrafen 6 EEG hinausgeht. Für Windenergieanlagen sind mindestens 0,3 Cent je Kilowattstunde oder alternativ 5,5 Cent je Kilowatt installierter Leistung zu zahlen; für Freiflächenanlagen mindestens 2,5 Cent je Kilowatt. Die Kommunen können frei über die Verwendung entscheiden, etwa für Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze. Individuelle Vereinbarungen zwischen Kommunen und Betreibern bleiben möglich. Beratung bietet das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt bei der Landesenergieagentur LENA.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme
Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme dienen. Das Modul richtet sich an Zusammenschlüsse von Eigentümern, Wohnungsunternehmen und Quartiersakteure, die eine gemeinsame Wärmelösung statt einzelner Heizungen aufbauen wollen. Die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Bewilligte und eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Hausanschlussleitungen
Das Modul fördert Hausanschlussleitungen vom nächstgelegenen Punkt eines Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, die der Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme dienen. Es schließt damit die Lücke zwischen Netz und Gebäude, die weder von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze noch von der gebäudeseitigen Heizungsförderung vollständig abgedeckt wird. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmenetzanschluss
Gefördert wird der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze einschließlich der dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Damit deckt das Modul genau die Kosten ab, die beim Wechsel von einer eigenen Heizung auf Fernwärme im Gebäude anfallen, etwa die Übergabestation und die Anpassung der Hausinstallation. Die Antragstellung erfolgt über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.