Antragio

Förderprogramme für Energie in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land

Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

63 Programme gefunden

Seite 1 von 3

LandZuschuss

Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.

bis 100 Prozent, maximal 300.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
LandBeteiligung

Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen

Das Bürgerenergiegesetz NRW von Dezember 2023 verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, mit den Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung zu schließen. Beteiligungsberechtigt sind Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern sowie deren Einwohnerinnen und Einwohner. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift die gesetzliche Auffangregelung: Der Betreiber muss entweder 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinden zahlen oder Investitionsangebote in Form von Nachrangdarlehen in Höhe von 90.000 Euro je Megawatt installierter Leistung unterbreiten. Damit hat NRW die bundesrechtlich freiwillige Regelung des Paragrafen 6 EEG verbindlich gemacht.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Umsetzung durch die Anlagenbetreiber
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1

Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)

Gefördert werden Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis 95 Grad Celsius, einschließlich Anlagen zur Wärmenutzung aus Industrie, Gewässern, Geothermie und Abwasser, thermischer Speicher, intelligenter Mess- und Steuertechnik sowie Großwärmepumpen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Speisen sich Netz und Erzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme, steigen die Sätze auf bis zu 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent.

bis 65 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen

Mit dem Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW unterstützt das Land Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die eine Sportstätte besitzen oder als Mieter oder Pächter für deren Instandhaltung verantwortlich sind. Dem Antrag geht ein Interessenbekundungsverfahren im Förderportal des Landessportbundes NRW voraus, zuvor stimmen sich Vereine mit ihren Stadt-, Gemeinde- und Kreissportbünden ab. Eine Roadmap des LSB beschreibt alle Schritte von der Interessenbekundung bis zur Bewilligung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über den Landessportbund NRW
LandZuschuss

progres.nrw Markteinführung: Photovoltaik und Solarthermie

Das nordrhein-westfaelische Breitenprogramm progres.nrw fördert im Bereich Stromerzeugung und Wärmeerzeugung unter anderem Fassaden-Photovoltaik, die funktionell in die Gebäudehuelle integriert ist, Carports mit Photovoltaik-Dach über offenen Parkplätzen, thermische Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung solarer Prozesswärme sowie Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden. Die Mittel sind begrenzt, Anträge können nur berücksichtigt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfuegung stehen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau emissionsarmer Mobilität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur samt Netzanschluss, für die Beschaffung batterieelektrischer und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Konzepte zur Umsetzung der Elektromobilität und kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Der Antragszeitraum läuft vom 17. Februar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW / Bezirksregierung Arnsberg
LandKredit

Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen

Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.

bis 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK und Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die kommunale Bewilligungsbehörde
LandKredit

NRW Eigentumsförderung - Modernisierung

Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.

5.000 Euro bis 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK und die kommunalen Bewilligungsbehörden
LandZuschuss

progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.

bis 90 Prozent, maximal 70.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen

Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.

bis 20 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste

Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ambulanter sozialer Dienste in Nordrhein-Westfalen. Der Baustein richtet sich an Träger, die Pflege- und Betreuungsfahrten mit eigenen Fahrzeugen durchführen und ihre Flotte elektrifizieren. Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt oder ausgezahlt. Das Antragsverfahren läuft digital über die Bezirksregierung Arnsberg.

500 Euro bis 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen

Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur von Kommunen und kommunalen Betrieben, höchstens jedoch bis zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Zuwendungen unter der Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.

500 Euro bis 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten samt Netzanschluss in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro je Ladepunkt, unterhalb von 500 Euro Zuwendung wird nicht bewilligt. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind die Ladesäulenverordnung und die EU-Verordnung 2023/1804 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einzuhalten. Das Verfahren läuft komplett digital über die Bezirksregierung Arnsberg.

bis 20 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher, steuerbarer Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro wird nichts bewilligt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Ertuechtigung eines bestehenden Netzanschlusses. Wichtigste Bedingung: der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, entweder über einen Grünstrom-Liefervertrag oder zumindest teilweise aus einer eigenen Anlage vor Ort. Ladeinfrastruktur am Wohngebäude von Beschäftigten ist ausdrücklich nicht förderfähig.

bis 40 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandKredit

NRW.BANK.Universalkredit

Breit einsetzbares Förderdarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Darlehen der NRW.BANK von 2.500 bis 150.000 Euro für Investitionen am selbstgenutzten Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden energetische Maßnahmen, der Heizungstausch, Photovoltaik und Speicher, die Beseitigung von Baumaengeln, Hochwasserschutz und Hochwasserschäden sowie ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. Die Laufzeit reicht bei Annuitätendarlehen von 10 bis 35 Jahren, ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich. Die Zinssaetze werden taeglich veröffentlicht, am 06.08.2026 lagen sie beispielsweise bei 3,81 Prozent nominal für eine zehnjährige Annuitätenvariante. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren.

2.500 Euro bis 150.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Darlehen der NRW.BANK von bis zu 150.000 Euro für nachhaltiges Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten, die Zinsbindung läuft über die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Anders als bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes gibt es hier keine Einkommensgrenze. Das Programm ist ein Eigenprogramm der Förderbank und läuft über die Hausbank. Genaue Anforderungen an den Effizienzstandard sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen.

bis 150.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg

Was Landesförderung bei Energie bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.