Antragio

Förderprogramme für Energie in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land

Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

63 Programme gefunden

Seite 1 von 3

LandKredit

NRW.BANK.Kommunal

Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.

bis 100 Prozent, maximal 150 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Kommunal Invest

Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.

bis 100 Prozent, maximal 150 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Infrastruktur

Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandBürgschaft

NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.

bis 80 Prozent, maximal 25 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Finanzministerium
LandKredit

NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen

Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.

bis 100 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Invest Zukunft

Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Finanziert werden Klimaschutztechnologien, Umweltschutz, Mobilität, Circular Economy sowie die Einführung neuer Technologien und Verfahren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass.

bis 100 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Kaskadenförderung zur Absicherung des Risikos bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Gefördert werden Vorstudie bis 25.000 Euro (35.000 Euro bei interkommunalem Ansatz), Machbarkeitsstudie bis 65.000 Euro (100.000 Euro interkommunal), 2D-Seismik bis 1 Million Euro und 3D-Seismik bis 5,5 Millionen Euro, Erkundungsbohrung bis 8 Millionen Euro und Bohrung bis 10 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent, bei seismischen Messungen maximal 50 Prozent. Die Bohrung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

bis 60 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.

bis 80 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.

500 Euro bis 500.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.

bis 100 Prozent, maximal 300.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

Bürgerenergiefonds NRW

Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.

bis 100 Prozent, maximal 300.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen

Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.

bis 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK und Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die kommunale Bewilligungsbehörde
LandKredit

NRW Eigentumsförderung - Modernisierung

Zinsguenstiges Landesdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Zinssatz liegt laut NRW.BANK bei 0,0 Prozent für fuenf Jahre und danach bei 0,5 Prozent für weitere 25 Jahre, ab dem dritten Jahr fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent jährlich an. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie sparen, das Klima schützen oder die Klimaanpassung verbessern, dazu zählen ausdrücklich auch Barriereabbau und Nutzbarkeit. Der Tilgungsnachlass kann je nach Einkommensgruppe und erreichtem Effizienzstandard bis zu 50 Prozent des Darlehens betragen, ausgehend von 25 Prozent Grundnachlass. Der Antrag geht an die Stadt oder den Kreis.

5.000 Euro bis 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK und die kommunalen Bewilligungsbehörden
LandKredit

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Darlehen der NRW.BANK von 2.500 bis 150.000 Euro für Investitionen am selbstgenutzten Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden energetische Maßnahmen, der Heizungstausch, Photovoltaik und Speicher, die Beseitigung von Baumaengeln, Hochwasserschutz und Hochwasserschäden sowie ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. Die Laufzeit reicht bei Annuitätendarlehen von 10 bis 35 Jahren, ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich. Die Zinssaetze werden taeglich veröffentlicht, am 06.08.2026 lagen sie beispielsweise bei 3,81 Prozent nominal für eine zehnjährige Annuitätenvariante. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren.

2.500 Euro bis 150.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandKredit

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

Darlehen der NRW.BANK von bis zu 150.000 Euro für nachhaltiges Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten, die Zinsbindung läuft über die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Anders als bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes gibt es hier keine Einkommensgrenze. Das Programm ist ein Eigenprogramm der Förderbank und läuft über die Hausbank. Genaue Anforderungen an den Effizienzstandard sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen.

bis 150.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung

Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt, einschließlich Abwärme, Geothermie und Biomasse. Der Zuschuss beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das elektronische Antragsformular.

bis 25 Prozent, maximal 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Zuschuss von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 70.000 Euro für die Erstellung von Standortkonzepten für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausueben. Gefördert wird die Planungsleistung, nicht die Hardware, dafuer aber mit einem der höchsten Fördersaetze im gesamten Bereich Ladeinfrastruktur.

bis 90 Prozent, maximal 70.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen

Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.

bis 20 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe

Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.

bis 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandBeratung

progres.nrw - Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

Zuschuss für technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungsperson ist auf 1.500 Euro begrenzt.

bis 65 Prozent, maximal 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg

Was Landesförderung bei Energie bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.