Förderung als Zuschuss für Energie auf Ebene Bund
Alle Programme für Energie auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)
Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).
Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen
Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.
Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)
Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.
Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.
Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)
Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.
Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Die bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzeitig gestoppt: seit dem 18. Dezember 2023, 0:00 Uhr, sind keine neuen Anträge mehr möglich. Zuletzt zahlte der Bund nach der 9. Förderrichtlinie 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 3.000 Euro darüber, jeweils zuzüglich Herstelleranteil; ab 1. September 2023 nur noch an Privatpersonen. Nachfolger ist die E-Auto-Förderung 2026.
E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)
Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.
Kulturfonds Energie des Bundes
Haertefallhilfe für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter in der Energiekrise, finanziert aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie mit bis zu einer Milliarde Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 standen die Mittel ab 2024 nicht mehr zur Verfuegung. Der Fonds lief zum Jahresende 2024 aus. Bis zum Stichtag 21. November 2023 eingereichte Anträge wurden noch vorläufig beschieden und ausgezahlt, Rückforderungen in Einzelfaellen sind nicht ausgeschlossen. Ein Nachfolgeprogramm gibt es nicht.
Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0)
Wärmenetzsysteme 4.0 war das Vorgängerprogramm der heutigen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und förderte in vier Modulen Machbarkeitsstudien, die Realisierung von Wärmenetzen, Informationsmaßnahmen und Capacity Building. Die Antragstellung war bis zum 14. September 2022 möglich. Am 15. September 2022 trat die BEW an seine Stelle. Bestandskräftige Zuwendungsbescheide konnten bis zum 15. März 2023 auf Antrag an die BEW-Regelungen angepasst werden; Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können unter Mindestkriterien als BEW-Machbarkeitsstudien anerkannt werden.
Marktanreizprogramm – Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA)
Das Marktanreizprogramm war jahrzehntelang der Standardweg, um Pelletkessel, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen einschließlich Erdwärmesonden und Solarthermie im Gebäudebestand bezuschusst zu bekommen. Das Programm endete am 31. Dezember 2020. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), deren Einzelmaßnahmen zur Heizung heute über die KfW-Produkte 458, 459, 522 und 422 beantragt werden. Wer heute nach diesem Namen sucht, muss also in die BEG wechseln; Altbewilligungen laufen nach den damaligen Bedingungen weiter.
Förderprogramm Regenerative Kraftstoffe (fortschrittliche Biokraftstoffe)
Das Bundesverkehrsministerium fördert über die FNR Forschung, Entwicklung und den Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe und weiterer regenerativer Kraftstoffe, was auch Biomethan als Kraftstoff im Verkehr betrifft. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe. Nach Angaben der FNR sind derzeit keine Förderaufrufe offen, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Interessenten sollten die Aufrufseite beobachten, da das Programm grundsätzlich fortbesteht.
KfW 432 Energetische Stadtsanierung - Quartierskonzept und Sanierungsmanagement
Zuschussprogramm für integrierte energetische Quartierskonzepte und für das Sanierungsmanagement zu deren Umsetzung. Der Zuschuss betrug bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt waren Kommunen, kommunale Unternehmen, wohnwirtschaftliche und gewerbliche Investoren sowie Träger der städtebaulichen Sanierung. Ein Quartier musste mindestens zwei flächenmäßig zusammenhaengende Gebäude umfassen. Die Antragstellung ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich; bereits erteilte Zusagen bleiben davon unberuehrt.
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten - Förderrunde Schwimmbäder
Eigene Förderrunde des Bundesprogramms SKS ausschließlich für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. Der Bundestag hat dafür 250 Millionen Euro bereitgestellt, der Projektaufruf erschien am 20. März 2026. Auf das Interessenbekundungsverfahren gingen rund 950 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro ein. Antragsberechtigt sind allein Kommunen, gefördert werden Hallen- und Freibäder.
KfW 442 Solarstrom für Elektroautos
Zuschussprogramm für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher an selbstgenutzten Wohngebäuden mit eigenem Elektroauto. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die KfW begründet dies mit der Haushaltskonsolidierung, wegen der nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr fortgeführt werden konnten. Das Programm wurde 2024 eingestellt. Wer bereits eine Zusage hat, behaelt den reservierten Zuschuss und muss den Nachweis spätestens 24 Monate nach der Zusage einreichen.
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
Mit der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude kündigt das BAFA für 2027 einen neuen Bonus für besonders energieineffiziente Gebäude an, sogenannte Worst-Performing-Buildings. Die Kurzübersicht zu den neuen Förderbedingungen nennt den Bonus ausdrücklich, die konkrete Höhe und die genauen Voraussetzungen werden erst mit der Umsetzung veröffentlicht. Für die Heizungsförderung ist der Bonus relevant, weil er die Sanierung besonders schlechter Gebäude wirtschaftlicher machen soll.
BEG Einzelmaßnahmen - Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU (geplant)
Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 sinkt der Fördersatz für elektrisch angetriebene Wärmepumpen nach BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe c auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird ein neuer Bonus von 15 Prozent gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. In der Summe bleibt damit ein höherer Fördersatz erreichbar. Das BAFA kündigt die Regelung in der Übersicht zur Sanierung von Wohngebäuden an, die Einzelheiten sollen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen geregelt werden.
KfW 458 Heizungsförderung - Emissionsminderungszuschlag Biomasse (ausgelaufen)
Der Emissionsminderungszuschlag war ein pauschaler Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für Biomasseheizungen, die einen besonders niedrigen Staubemissionswert einhalten. In der ab dem 21.07.2026 geltenden Bonusübersicht des Produkts 458 wird er nicht mehr geführt. Maßnahmen zur Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen fördert stattdessen das BAFA im Baustein Heizungsoptimierung der BEG Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
KfW 458 Heizungsförderung - Effizienzbonus (ausgelaufen)
Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die KfW-Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Mit der Anpassung der Förderbedingungen zum 21.07.2026 führt die KfW im Produkt 458 nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus auf. Ein Effizienzbonus wird in der aktuellen Bonusübersicht nicht mehr genannt. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Ergänzungshilfen für stationaere Pflegeeinrichtungen bei Energiekosten
Zugelassene voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen erhielten von Oktober 2022 bis April 2024 eine Erstattung der gestiegenen Kosten für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom. Erstattet wurde die Differenz zwischen der Abschlagszahlung für Maerz 2022 und der jeweils laufenden monatlichen Abschlagszahlung. Andere öffentliche Zuschüsse mit gleicher Zielsetzung wurden abgezogen. Der Förderzeitraum ist seit April 2024 beendet.
Bundesförderung Serielles Sanieren
Das Programm förderte die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen einschließlich der zugehoerigen Anlagentechnik, aufgeteilt in Durchführbarkeitsstudien, Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten sowie Markteinführung. Die ursprüngliche Förderrichtlinie vom 23. April 2021 ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist seither nicht mehr möglich. Dem BAFA liegen nach eigener Aussage keine Informationen vor, ob und wann die Richtlinie fortgesetzt wird. Serielle Sanierung wird weiterhin über die Tilgungszuschuss-Boni der Bundesförderung für effiziente Gebäude berücksichtigt.
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (KfW 433)
Der Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Brennstoffzellenheizungen sind heute stattdessen über die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig, bei Privatpersonen über das Produkt 458 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude Zuschuss (KfW 461)
Der direkte Zuschuss für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass keine Antragstellung mehr möglich ist. Wer heute zum Effizienzhaus sanieren will, nutzt stattdessen den Förderkredit Wohngebäude Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Für bereits bewilligte Vorhaben stehen weiterhin das Infoblatt zur Antragstellung und die Vollmacht zur Antragstellung im Zuschussportal bereit.
BEG Effizienzbonus für Wärmepumpen
Der Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Mit der Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom 17. Juli 2026 wurden technologiespezifische Boni gestrichen; stattdessen wurde der Einkommensbonus gestaffelt und ein Familienzuschlag eingeführt. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 gestellt und zugesagt wurden, sind von der Änderung nicht betroffen.
Was Bundesförderung bei Energie bedeutet
Der Bund fördert überall gleich. Ein Bundesprogramm gilt in Flensburg wie in Garmisch, ohne Rücksicht auf Bundesland oder Gemeinde. Das macht diese Ebene zur verlässlichsten von allen: die Bedingungen ändern sich nicht, wenn du umziehst, und die Richtlinien laufen meist über Jahre statt über Monate.
- Wo der Antrag landet
- Über eine Bundesstelle, in der Regel eine Förderbank oder ein Bundesamt. Die Anträge laufen fast immer über ein eigenes Onlineportal, und die Bearbeitung ist standardisiert.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger: steht dort ein Bundesamt, ein Bundesministerium oder eine bundesweite Förderbank, ist es diese Ebene. Im Feld Region steht dann meist nur Deutschland.
- Der häufigste Irrtum
- Zu glauben, der Bund sei die einzige Ebene. Er ist die größte, aber Land und Kommune legen regelmäßig etwas obendrauf, und genau das bleibt am häufigsten liegen.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Bund
- Gilt ein Bundesprogramm in jedem Bundesland?
- Ja. Bundesprogramme kennen keine Landesgrenze. Sie können aber an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an das Baujahr eines Gebäudes, an eine Betriebsgröße oder an einen technischen Standard.
- Kann ich Bundes- und Landesförderung zusammen bekommen?
- Häufig ja, aber nicht beliebig. Dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien nennen eine Obergrenze für die Summe aller öffentlichen Mittel. Was zusammengeht, steht in der Richtlinie unter Kumulierung.
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