Förderprogramme für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa ist mit über 8,1 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet und finanziert nicht Forschung, sondern den Aufbau und die Verbreitung digitaler Kapazitäten. Schwerpunkte sind Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die breite Einführung digitaler Technologien, seit 2023 ergänzt um Halbleiter im Rahmen des Chips Act. Gefördert werden Industrie, KMU, öffentliche Verwaltung und die European Digital Innovation Hubs. Aktuelle Aufrufe zu KI und Daten sowie zu digitalen Kompetenzen schließen am 01.10.2026.
Horizont Europa Cluster 4 Digitalisierung, Industrie und Weltraum
Cluster 4 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation zu Schlüsseltechnologien für Industrie und Digitalwirtschaft. Themen sind unter anderem fortgeschrittene Fertigung, Werkstoffe, Kuenstliche Intelligenz und Robotik, Halbleiter, Quantentechnologien, Kreislaufwirtschaft in der Industrie und Raumfahrt. Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus mehreren Mitgliedstaaten. Die Förderquote liegt je nach Projektart bei bis zu 100 Prozent für Forschungsprojekte und niedriger für marktnahe Innovationsprojekte.
Horizont Europa (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation)
Horizont Europa ist das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU für 2021 bis 2027 mit einem Volumen von rund 93,5 Milliarden Euro. Es ist in drei Säulen gegliedert: Wissenschaftsexzellenz mit ERC, Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen, globale Herausforderungen mit sechs thematischen Clustern sowie innovatives Europa mit dem Europäischen Innovationsrat und dem EIT. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, in der Regel im Verbund. Der Zugang läuft ausschließlich über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähige Energiemanagement-Software muss auf der vom BAFA geführten Liste stehen. Der Zuschuss ist für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen auf 20 Millionen Euro begrenzt.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen
MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte mit Technologien wie Kuenstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 12 Monaten umgesetzt werden, je Unternehmen ist die Förderung nur einmal in zwei Jahren möglich. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing erfuellen die geforderte Technologie- und Innovationstiefe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Nordrhein-Westfalen
MID buendelt drei Bausteine: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit mit jeweils bis zu 15.000 Euro Zuschuss sowie MID-Assistentin und MID-Assistent mit bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen für innovative Vorhaben. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Verfahren ist zweistufig, mit Losverfahren beziehungsweise Warteliste. Zum 1. Januar 2026 übernimmt die NRW.BANK die Abwicklung neuer Vorhaben vom Projektträger Juelich. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa stellt für 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro bereit und fördert Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die breite Nutzung digitaler Technologien, Halbleiter sowie die Europäischen Digitalen Innovationszentren. Zielgruppen sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und KMU, in der Regel im Konsortium. 2026 sind mehrere Aufrufe offen. Einzelne Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen für KMU)
Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Digitalisierungsberatung fällt darunter. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent, maximal 2.800 Euro erstattet, in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehoerige der Freien Berufe. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert wird nur die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung: Kosten für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing werden nicht erstattet.
Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)
Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft
Mit dem Bundesprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft fördert der Bund digitale Experimentierfelder, in denen digitale Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung unter Praxisbedingungen erprobt werden. Bundesweit bestehen 14 Experimentierfelder, das Volumen lag bei rund 70 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2025. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Praxis, Forschung, Beratung und Landtechnik. Einzelbetriebliche Investitionen, Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing werden nicht gefördert, es handelt sich um Forschungs- und Transfervorhaben.
Cyberagentur: Forschungsprogramme Cybersicherheit
Die Cyberagentur vergibt Forschungsaufträge und Forschungsprogramme zur Cybersicherheit und steht unter Aufsicht des Bundes. Für 2026 stehen rund 109 Millionen Euro für Forschungsprogramme bereit, bisher wurden 14 Programme mit typischen Laufzeiten von vier bis fuenf Jahren vergeben. Schwerpunkte sind sichere Gesellschaft, Cybersicherheit komplexer Systeme, Schlüsseltechnologien und vertrauenswuerdige technische Wertschöpfungsketten. Die Vergabe läuft über Ausschreibungen und Ideenwettbewerbe, nicht über ein klassisches Antragsformular. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Der Krankenhauszukunftsfonds stellt rund 4,3 Milliarden Euro bereit, davon 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern. Gefördert werden Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin in Krankenhäusern. Der Träger muss mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Krankenhausträger melden ihren Bedarf beim Land an, das Land beantragt beim BAS. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.
Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.
Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW)
Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur finanziert den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetze bis ins Gebäude oder in die Wohnung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro je Vorhaben, mit langen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Kombination mit dem Zuschuss aus dem Bundesbreitbandprogramm ist ausgeschlossen. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht Gegenstand des Programms.
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert Digitalisierungsvorhaben von KMU, größeren Mittelstaendlern und Freiberuflern mit bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben, in Förderstufe 1 bis 7,5 Millionen Euro. Finanziert werden Erwerb und Einführung von Hard- und Software, Cloud-Migration, ERP-Systeme, Kuenstliche Intelligenz, IT-Sicherheit sowie zugehoerige Personal- und Beratungskosten. In den Stufen 2 und 3 ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 3 beziehungsweise 5 Prozent möglich. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Förderzweck; digitale Kundenschnittstellen sind nur als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens finanzierbar.
Zukunftszentren (BMAS/ESF Plus)
Die regionalen Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, deren Beschäftigte sowie Solo-Selbständige beim digitalen, ökologischen und demografischen Wandel. Schwerpunkte sind Kuenstliche Intelligenz, Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Qualifizierung. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebote sind kostenfrei, finanziert aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln. Bundesweit bestehen vierzehn Einrichtungen. Es gibt kein Geld für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing, sondern Begleitung und Weiterbildung.
Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
Die Transferstelle buendelt bundesweit kostenfreie Angebote zur IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe. Dazu gehoeren der CYBERsicher Check zur Selbsteinschaetzung, CYBERDialoge mit Fachleuten, die CYBERsicher Notfallhilfe im Angriffsfall sowie eine ISMS-Werkstatt. Alle Leistungen sind kostenfrei und anbieterneutral. Es handelt sich um Beratung und Qualifizierung, nicht um Investitionszuschüsse; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
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