Förderprogramme für Digitalisierung in Bremen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
127 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
unternehmensWert:Mensch war das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für personalpolitische Fragen in kleinen und mittleren Unternehmen, die Programmlinie uWM plus richtete sich auf betriebliche Veränderungsprozesse im digitalen Wandel. Das Programm besteht unter diesem Namen nicht mehr, die früheren Programmseiten leiten heute direkt auf INQA-Coaching weiter. Wer die Förderung sucht, muss den Nachfolger INQA-Coaching beantragen.
go-digital
go-digital förderte Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe in fuenf Modulen: Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung. Das Modul Digitale Markterschließung deckte ausdrücklich Online-Handel und die digitale Außendarstellung ab, also Website, Onlineshop und Onlinemarketing. Antrag, Abrechnung und Berichtswesen übernahm ein vom Ministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Programm wird auf dem offiziellen Portal Innovation-Beratung-Förderung nicht mehr geführt, die Programmseite ist abgeschaltet; als aktive Beratungsförderung des Bundes bleibt die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Angaben stammen aus einem Archivstand der offiziellen Programmseite, Fördersatz und Beratertage sind daher hier nicht angegeben.
Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
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