Förderung als Zuschuss für Digitalisierung in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Digital Jetzt war das große Investitionszuschussprogramm des Bundes für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit den Modulen Investition in digitale Technologien und Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten. Die Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2023 befristet, das Programm ist seitdem ausgelaufen; das Antragsportal wurde zum 31.03.2026 abgeschaltet. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing gehoerten nie zu den förderfähigen Investitionen.
DigitalPakt Schule 2019 bis 2025
Der erste DigitalPakt Schule lief von 2019 bis 2025 und finanzierte digitale Netze, Anzeige- und Arbeitsgeraete sowie nachrangig mobile Endgeraete an Schulen. Umgesetzt wurde er über eigene Landesrichtlinien, Antragsteller waren die Schulträger. Der Bilanzbericht 2019 bis 2025 liegt vor, neue Anträge sind in diesem Pakt nicht mehr möglich. Nachfolger ist der DigitalPakt 2.0. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing waren nie Fördergegenstand.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ausgelaufener Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Förderfähig waren Projektkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro für die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IKT-Sicherheit. Das Programm endete am 30. Juni 2025 und ging im neuen Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung auf.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Direkter Zuschuss von 30 Prozent, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg bei zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Erhöhung der IKT-Sicherheit. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen und wurde in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung überführt.
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Die Digitalisierungsprämie Plus war die Digitalisierungsförderung des Landes Baden-Württemberg mit einer Zuschussvariante für kleinere Vorhaben bis 15.000 Euro und einer Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss für Vorhaben von 15.000 bis 100.000 Euro. Das Programm ist zum 30.06.2025 ausgelaufen, die Landesförderung ist seit dem 01.07.2025 in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank integriert. Bemerkenswert für Website-Suchende: Die Erstellung oder Optimierung einer Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Ablaeufe sowie übliche Onlinemarketing-Maßnahmen wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung und Videos waren ausdrücklich ausgeschlossen.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)
Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter
Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.
Richtlinie zur Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO)
Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit ERTMS- und ATO-Komponenten für den Einsatz im Digitalen Knoten Stuttgart. First-of-Class-Fahrzeuge werden mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, Serienfahrzeuge mit bis zu 50 Prozent. Für das Programm standen insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Für Bestandsfahrzeuge außerhalb des Knotens Stuttgart gilt die separate ERTMS-Richtlinie der BAV.
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