Förderung als Zuschuss für Digitalisierung auf Ebene Land
Alle Programme für Digitalisierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.
Ehrenamt digitalisiert!
Förderprogramm des Landes Hessen für Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen. Unterstützt werden Vorhaben, die interne Verwaltung und innere Struktur verbessern, etwa Mitgliederverwaltung, digitale Sitzungen oder die Gewinnung neuer Mitglieder. Die Förderung erfolgt in jährlichen Aufrufen mit engem Antragsfenster. Das Fenster 2026 lief vom 27. April bis 12. Mai 2026 und ist geschlossen, ein Aufruf für 2027 ist nicht bestätigt. Ein Höchstbetrag je Projekt ist nicht öffentlich beziffert.
Digitale Dorflinde
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die erstmalige Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen. Gefördert wurden durchschnittlich bis zu 1.500 Euro je Hotspot und maximal 40 Hotspots je Kommune. Das Programm ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von KMU und freien Berufen in Hessen. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen, die Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Anschaffung von IKT-Hard- und Software inklusive Migration und Schulungen. Die Förderphase endete im Juni 2026, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ausgelaufener Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Förderfähig waren Projektkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro für die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IKT-Sicherheit. Das Programm endete am 30. Juni 2025 und ging im neuen Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung auf.
Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU
Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen in Berliner KMU, etwa organisatorischer, sozialer oder geschäftsmodellbezogener Innovationen. Es ergänzte die technologieorientierte Forschungsförderung im Rahmen der Innovationsstrategie innoBB 2025. Das Programm wird nicht fortgeführt.
Berliner InvestitionsBONUS
Investitionszuschuss für Berliner KMU, Solo-Selbständige und Freiberufler für Maschinen, Betriebsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgueter wie Patente und Lizenzen sowie Leasinggueter. Der Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent nach De-minimis, im AGVO-Regime 15 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen plus 5 Prozentpunkte Nachhaltigkeitsbonus. Das Antragssystem ist geschlossen.
Was Landesförderung bei Digitalisierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Digitalisierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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