Förderprogramme für Bildung in Bayern
Diese Programme fördern Bildung und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
192 Programme gefunden
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KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)
KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.
Anerkennungszuschuss des Bundes
Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.
Bayerischer Meisterbonus
Einmalige Prämie von 3.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern. Der Bonus ist keine reine Gründungsprämie, sondern eine Weiterbildungsprämie, wird aber häufig als Startkapital für die Selbständigkeit genutzt. Er kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen mehrfach gewährt werden.
Meisterbonus Bayern
Einmalige Prämie von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfung. Sie gilt für gewerbliche und kaufmaennische Abschlüsse ebenso wie für den öffentlichen Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitsberufe. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus mehrfach gewährt werden.
Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen
Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III
Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Weiterbildungsprämie
Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.
Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung
Eltern eines volljährigen Kindes in Schul- oder Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist, können einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro pro Jahr absetzen (Stand 2026). Der Freibetrag wird über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
BAföG für Studierende (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Monatliche Ausbildungsförderung für Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Der Bedarfssatz beträgt 534 Euro bei den Eltern wohnend und 855 Euro auswärts wohnend, mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro liegt der Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Studierende erhalten die Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
BAföG für Studierende (Studierenden-BAföG)
Studierende an Hochschulen und Akademien erhalten laut bafoeg.de einen Bedarfssatz von 534 Euro bei Wohnen im Elternhaus und 855 Euro bei eigener Wohnung, jeweils zuzüglich 137 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, also bis zu 992 Euro monatlich. Diese Sätze gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 bzw. laufende ab 1. Oktober 2024. Die Förderung besteht zur Hälfte aus Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks oder über BAföG Digital.
BAföG für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG)
Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen ab Klasse 10, von Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendschulen und Kollegs. Die Bedarfssätze reichen von 276 Euro bei den Eltern wohnend bis 822 Euro auswärts wohnend, mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von 137 Euro bis zu 959 Euro. Schülerinnen und Schüler erhalten die Leistung in der Regel als Vollzuschuss.
Schüler-BAföG (Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler)
Schüler-BAföG fördert den Besuch weiterführender Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendschulen und Kollegs. Laut bafoeg.de gelten für neue Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 und laufende ab 1. Oktober 2024 Bedarfssätze von 276 Euro bei Berufsfachschulen mit Wohnen bei den Eltern über 666 Euro bei weiterführender Schule und auswärtigem Wohnen bis 822 Euro bei Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs mit auswärtigem Wohnen. Dazu kommt ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag von insgesamt 137 Euro, in der Spitze also 959 Euro. Der große Vorteil: Schüler-BAföG ist ein reiner Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern oder digital über BAföG Digital.
KfW-Studienkredit (174)
Studienfinanzierung mit monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Sicherheiten. Nach der Auszahlungsphase folgt eine Karenzzeit, die Rückzahlung dauert maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Lebensjahr.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, davon kommt die Hälfte vom Bund und die Hälfte von privaten Stiftern. Die Förderung läuft mindestens zwei Semester und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Die Auswahl treffen die Hochschulen selbst, die Bewerbung läuft direkt dort. Berücksichtigt werden nicht nur Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement und das Überwinden persönlicher Hürden im Bildungsweg, was es für Menschen mit geringem Einkommen besonders interessant macht.
Deutschlandstipendium
Einkommensunabhängiges Stipendium von 300 Euro monatlich für begabte und leistungsstarke Studierende. Je 150 Euro tragen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni und der Bund. Gefördert wird für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, Hochschulen können bis zu 1,5 Prozent ihrer Studierenden fördern.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
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