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Förderung als Zuschuss für Bildung in Mecklenburg-Vorpommern

Diese Programme fördern Bildung und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

148 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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EUZuschuss

ERC Advanced Grant

Der ERC Advanced Grant fördert etablierte, international führende Forschungspersönlichkeiten mit bis zu 2,5 Millionen Euro für fünf Jahre. Zusätzlich können bis zu 1 Million Euro für Großgeräte oder Umzugskosten bewilligt werden. Alle Forschungsgebiete sind offen, die Auswahl erfolgt allein nach wissenschaftlicher Exzellenz.

bis 100 Prozent, maximal 2,5 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Forschungsrat (European Research Council, ERC)
EUZuschuss

ERC Consolidator Grant

Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre eigene Arbeitsgruppe festigen wollen. Förderfähig sind bis zu 2 Millionen Euro für fünf Jahre, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten. Der Zuschuss deckt 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkosten.

bis 100 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Forschungsrat (European Research Council, ERC)
EUZuschuss

ERC Starting Grant

Der ERC Starting Grant fördert exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Es sind bis zu 1,5 Millionen Euro für fünf Jahre möglich, zusätzlich bis zu 1 Million Euro für begründete Zusatzkosten. Gefördert werden 100 Prozent der direkten Kosten plus 25 Prozent Gemeinkostenpauschale.

bis 100 Prozent, maximal 1,5 Mio. Euro
bundesweit
Europäischer Forschungsrat (European Research Council, ERC)
EUZuschuss

ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027

Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und weitere Bundesministerien, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
BundZuschuss

EXIST Women

Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

2.000 Euro bis 11.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
BundZuschuss

EXIST-Gründungsstipendium

Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.

12.000 Euro bis 143.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
BundZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)

Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland überörtlicher Sozialhilfeträger, Landschaftsverband, Bezirk oder Landkreis
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ, Paragraf 54a SGB III)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten, das junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung von maximal 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden. Die zuständige Kammer stellt ein Zertifikat aus, das teilweise auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden kann.

bis 276 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
EUZuschuss

Erasmus Plus (2021 bis 2027)

Erasmus Plus ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit rund 26 Milliarden Euro für 2021 bis 2027. Gefördert werden Hochschulbildung, schulische Bildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport. In Deutschland setzen vier Nationale Agenturen das Programm um, je nach Bildungsbereich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, in Deutschland vier Nationale Agenturen
EUZuschuss

Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)

Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
EUZuschuss

Erasmus Plus Hochschulbildung (Nationale Agentur beim DAAD)

Die NA DAAD setzt Erasmus Plus im Hochschulbereich um. Gefördert werden Studien- und Praktikumsaufenthalte von Studierenden und Absolventen, Mobilität des Hochschulpersonals, Kooperationspartnerschaften sowie die Initiative Europäische Hochschulen. Für Studierende mit erschwertem Zugang zu Auslandsmobilität gibt es einen Zusatzbetrag von 250 Euro.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Nationale Agentur für Erasmus Plus Hochschulzusammenarbeit beim DAAD, in Abstimmung mit dem Bundesforschungsministerium
EUZuschuss

Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)

Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über lokale Kontaktstellen
KommuneZuschuss

Erlass und Ermäßigung der Kita-Beiträge (Paragraf 90 SGB VIII)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege müssen nach Paragraf 90 SGB VIII gestaffelt werden, unter anderem nach Elterneinkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und täglicher Betreuungszeit. Auf Antrag werden die Beiträge ganz erlassen oder übernommen, wenn die Belastung nicht zumutbar ist. Als nicht zumutbar gilt sie immer, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem dritten oder vierten Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden. Zuständig ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel das Jugendamt der Kommune
EUZuschuss

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Europäische Kommission, Antragstellung ausschließlich durch die Mitgliedstaaten
EUZuschuss

Europäisches Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps fördert Freiwilligeneinsätze im In- und Ausland, Solidaritätsprojekte in der eigenen Gemeinde sowie Einsätze in der humanitären Hilfe. Die EU vergibt die Zuschüsse über Ausschreibungen an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich im Portal und finden dort Einsatzstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über nationale Agenturen
BundZuschuss

Fahrkosten bei beruflicher Weiterbildung

Nach Paragraf 85 SGB III in Verbindung mit Paragraf 63 SGB III erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrkosten, die durch eine geförderte Weiterbildung entstehen. Erstattet werden Pendelfahrten zwischen Unterkunft und Maßnahmeort und bei notwendiger auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie monatliche Familienheimfahrten. Berechnungsgrundlage ist der Betrag für das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln wird nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs (§ 4a IntV)

Das BAMF gewährt Teilnahmeberechtigten bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten zum Integrationskurs. Voraussetzung ist eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 IntV, also wegen Bezugs von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld. Eine Befreiung allein wegen niedrigen Erwerbseinkommens nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 genuegt nicht. Alternativ reicht eine Schwerbehinderung in Verbindung mit einer Befreiung nach § 9 Absatz 2 oder Absatz 5 IntV. Die Verordnung nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einem pauschalen Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts beim BAMF gestellt werden. Dieselbe Vorschrift erlaubt dem BAMF außerdem die Förderung einer kursbegleitenden Kinderbetreuung und weiterer kursbegleitender Maßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit, bei Bürgergeldbezug das Jobcenter
BundZuschuss

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes

Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Sportjugend im DOSB, Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes
BundZuschuss

Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen

Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.

bis 50 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Nach Paragraf 82 SGB III können Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis weitergebildet werden, ohne dass Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße mit 50 Prozent (50 bis 499 Beschäftigte) oder 75 Prozent (ab 500 Beschäftigte), Betriebe unter 50 Beschäftigten können ganz befreit werden, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent bei größeren Betrieben. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Arbeitgeberanteil um weitere fünf Prozentpunkte senken.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit

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