Förderprogramme für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Projektförderung politische Bildung in Sachsen-Anhalt
Die Landeszentrale Sachsen-Anhalt fördert Formate der politischen Bildungsarbeit wie Seminare, Workshops, Vorträge und Ausstellungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung sowie Einrichtungen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn und auf den offiziellen Vordrucken per Post eingereicht werden. Für die Antragstellung und die Verwendungsnachweisprüfung gibt es feste Ansprechpartner in der Landeszentrale.
Förderung von Bildungszeitseminaren in Berlin
Die Berliner Landeszentrale bezuschusst Seminare der politischen Bildung, die als Bildungszeit nach dem Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt sind. Die Seminare müssen mindestens drei Programmtage mit je sechs Stunden umfassen, gefördert werden höchstens fuenf Programmtage. Sie stehen Personen ab 16 Jahren offen und können mit oder ohne Übernachtung stattfinden. Träger müssen nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt sein und das Seminar zusätzlich bei der Senatsverwaltung für Arbeit als Bildungszeit anmelden. Die Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2026.
Förderung von Einzelprojekten der politischen Bildung in Berlin
Die Berliner Landeszentrale fördert Einzelprojekte der politischen Bildung mit 1.000 bis 6.000 Euro je Projekt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, ein Eigenanteil von 20 Prozent ist erforderlich. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Einrichtungen und Vereine als juristische Personen, Privatpersonen nicht. Für 2026 lagen die Schwerpunkte unter anderem auf Wahlen und Beteiligung einschließlich der neuen Wählerinnen und Wähler ab 16, diskriminierungskritischer Bildung, Krisenkompetenz, Bildung gegen Rechtsextremismus, Jugend-Politiker-Dialog und Schuelervertretungen.
Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken Mecklenburg-Vorpommern
Über das Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken fördert Mecklenburg-Vorpommern Projekte, die Demokratie und Toleranz stärken und Aufklaerungsarbeit leisten. Die Abwicklung läuft über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden zivilgesellschaftliche Vorhaben im ganzen Land. Konkrete Förderhöhen und Fristen nennt die Landeszentrale auf Anfrage.
Förderung politischer Bildungsprojekte an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte der politischen Bildung an Schulen. Ziel ist es, demokratisches Bewusstsein und interkulturelle Toleranz bei Schuelerinnen und Schuelern zu stärken. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte im schulischen Umfeld. Angaben zu Förderhöhe und Fristen macht die Landeszentrale erst im Einzelfall, Ansprechpartner ist die Poststelle in Schwerin.
Projektförderung politische Bildung der Brandenburgischen Landeszentrale
Die Brandenburgische Landeszentrale fördert ausserschulische Bildungsformate wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Zeitzeugengespraeche, Theaterprojekte und Filmvorführungen. Antragsberechtigt sind Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, Privatpersonen nicht. Die Veranstaltungen dürfen für Teilnehmende nicht verpflichtend sein und müssen grundsaetzlich allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern offenstehen. Über die Anträge entscheidet eine Qualitätskonferenz unter anderem nach Themenrelevanz, regionaler Verteilung und Zielgruppenbezug.
Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
Nordrhein-Westfalen fördert anerkannte Einrichtungen der politischen Bildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger mit entsprechender Anerkennung. Die Landeszentrale für politische Bildung wickelt die Förderung ab. Details zu Förderhöhe und Fristen stehen in den einrichtungsbezogenen Unterlagen der Landeszentrale.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
Schülerticket Berlin
Das Schülerticket Berlin gilt im Tarifbereich Berlin AB und wird an Berliner Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I ausgegeben. Seit 2019 ist es kostenlos. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard, der Antrag läuft online über BVG, S-Bahn Berlin oder DB Regio. Die Mitnahme eines Fahrrades ist enthalten; das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.
Schülerticket Hessen
Das Schülerticket Hessen kostet 398 Euro pro Jahr oder 33,80 Euro im Monat bei monatlicher Abbuchung und gilt zwölf Monate hessenweit. Genutzt werden können Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxis, U-Bahnen und Regionalzüge. Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zur Oberstufe sowie Auszubildende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst und Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Wohnort, Schule oder Ausbildungsplatz müssen in Hessen liegen.
Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung
Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schul- und Spielwegen. Gefördert wird der bauliche Schulwegebau, damit Kinder ihre täglichen Wege sicher zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können. Das Programm ist Teil des Förderangebots des Ministeriums im Bereich Mobilität und Verkehr. Ansprechpartner ist das Referat Förderangelegenheiten des MIL.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen
Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Qualifizierung Ehrenamtlicher Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Damit sollen Vereine ihre Ehrenamtlichen fachlich stärken und langfristig binden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Engagierte in Thüringen. Förderbeträge und Fristen sind im Förderportal der Stiftung hinterlegt.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens mit einem Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitionsbank. Förderfähige Abschlüsse ergeben sich aus der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse. Zum Antrag gehoert eine Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch die fachlich und oertlich zuständige Stelle, also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
Investitionszuschuss aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in den strukturschwachen C- und D-Fördergebieten des Landes. Das Programm hiess bis zur neuen Förderrichtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW). Gefördert werden Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Die Förderhöhe haengt von Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort ab, C-Fördergebiete werden stärker gefördert als D-Gebiete und kleine Unternehmen stärker als mittlere. Bei nicht investiven Vorhaben sind für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Gebieten und bis zu 35 Prozent in D-Gebieten bei maximal 50.000 Euro möglich, für die Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent bei maximal 400.000 Euro.
Meisterbonus Sachsen
Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrag für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister sowie Fachmeisterin oder Fachmeister in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat am 30.06.2026 die Erhöhung des Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2026. Wer 2026 bereits 2.000 Euro bewilligt bekommen hat, kann auf Antrag eine Nachbewilligung von 1.000 Euro erhalten. Antragsteller gegenueber der SAB sind die sächsischen Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern, Privatpersonen wenden sich an ihre zuständige Kammer.
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt geht über den bundesrechtlichen Mindeststandard hinaus und gewährt jedem Kind von Geburt an bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztaegigen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Einrichtungen bieten Betreuungszeiten von bis zu zehn Stunden taeglich, ausgerichtet am Bedarf der Eltern. Rechtsgrundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Landes. Elternbeiträge werden von den Trägern und Gemeinden festgesetzt, die Höhe unterscheidet sich daher oertlich.
Beitragsfreie letzte zwei Kita-Jahre in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Betreuungsjahre vor dem Schuleintritt in der Regel beitragsfrei, sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege. Die Höhe der übrigen Elternbeiträge legt ausschließlich das oertliche Jugendamt fest, gestaffelt nach Einkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und vereinbartem Betreuungsumfang. Bei niedrigem Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen, insbesondere bei Bezug von Wohngeld oder Sozialleistungen. Wegen der kommunalen Zuständigkeit unterscheiden sich die Beitragstabellen von Ort zu Ort.
Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder in Niedersachsen
Niedersachsen hat die Beitragsfreiheit im Kindergarten zum 1. August 2018 eingeführt. Nach Paragraf 22 Absatz 2 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung Anspruch auf beitragsfreie Förderung. Voraussetzung ist die Betreuung in einer Einrichtung, für die das Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG leistet. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden, die Aufgaben des oertlichen Jugendhilfeträgers wahrnehmen.
Was Landesförderung bei Bildung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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