# Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)

Verkauft ein Betrieb Grund und Boden oder Gebäude mit hohem Buchgewinn, kann der Gewinn auf neue Investitionen übertragen werden, statt ihn sofort zu versteuern. Bis zur Reinvestition darf eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das verkaufte Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört hat. Die Reinvestition muss grundsätzlich innerhalb von vier Jahren erfolgen, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren, wenn der Bau in den ersten vier Jahren begonnen wurde. Der Haken: Wird nicht rechtzeitig reinvestiert, wird die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und zusätzlich mit einem Zuschlag belastet. Für private Vermieter ohne Betriebsvermögen gilt die Regelung nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Landwirtschaft |
| Themen | Landwirtschaft, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden oder Binnenschiffen aus dem Anlagevermögen
- Sechs Jahre ununterbrochene Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte
- Reinvestition innerhalb von vier Jahren, bei neu hergestellten Gebäuden innerhalb von sechs Jahren
- Bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen verkürzte Vorbesitzzeit und verlängerte Fristen
- Gewinn wird im Betriebsvermögen erzielt, nicht im Privatvermögen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (16):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) beantragen?

Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden oder Binnenschiffen aus dem Anlagevermögen

### Wo gilt Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Übertragung stiller Reserven bei Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden (§ 6b EStG)?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6b.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/uebertragung-stiller-reserven-bei-verkauf-von-grund-und-boden-oder-gebaeuden-6b-estg-bund
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/uebertragung-stiller-reserven-bei-verkauf-von-grund-und-boden-oder-gebaeuden-6b-estg-bund
