# Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)

In Baden-Württemberg regelt die Ökokonto-Verordnung seit dem 1. April 2011 das Verfahren zur Anerkennung von Aufwertungsmaßnahmen, das Führen des Ökokonto-Verzeichnisses und die Bewertung in Ökopunkten. Unterschieden wird zwischen dem bauplanungsrechtlichen Ökokonto der Gemeinden nach Baugesetzbuch und dem naturschutzrechtlichen Ökokonto bei den unteren Naturschutzbehörden. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf Maßnahmen zurückgreifen, die Dritte entwickelt haben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg, untere Naturschutzbehörden bei Landratsaemtern und kreisfreien Städten |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft, Sonstiges |
| Frist | laufend, Anerkennung vor Maßnahmenbeginn bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Eine Novelle der Ökokonto-Verordnung ist nach abgeschlossener Evaluation geplant. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Erfuellung der Voraussetzungen des Paragraf 16 BNatSchG
- Anerkennung der Aufwertungsmaßnahme durch die untere Naturschutzbehörde
- Bewertung nach den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg
- Eintragung in das Ökokonto-Verzeichnis der unteren Naturschutzbehörde
- Erfassung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Kompensationsverzeichnis

## Kombinierbarkeit

nicht kombinierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Kann alternativ zur Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds genutzt werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) beantragen?

Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Erfuellung der Voraussetzungen des Paragraf 16 BNatSchG

### Wo gilt Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) beantragen?

laufend, Anerkennung vor Maßnahmenbeginn bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen. Eine Novelle der Ökokonto-Verordnung ist nach abgeschlossener Evaluation geplant. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO) mit anderen Förderungen kombinieren?

nicht kombinierbar mit öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme. Kann alternativ zur Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds genutzt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto Baden-Württemberg nach der Ökokonto-Verordnung (OeKVO)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/eingriffsregelung/oekokonto
- Antragstellung: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/eingriffsregelung/oekokonto
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oekokonto-baden-wuerttemberg-nach-der-oekokonto-verordnung-oekvo-land-baden-wuerttemberg-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oekokonto-baden-wuerttemberg-nach-der-oekokonto-verordnung-oekvo-land-baden-wuerttemberg-u
