# Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)

Klein- und Kleinstunternehmen aus den Dresdner Fördergebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 sowie Dresden Südwest/Cottaer Bogen können Investitionszuschüsse beim Amt für Wirtschaftsförderung beantragen. Die Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Bis 2027 fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Mindestbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Dresden |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Gründung, Sonstiges |
| Frist | Förderzeitraum bis 2027, Antragsfristen laut Fachförderrichtlinie |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unternehmen hat Betrieb oder begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 oder Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder verlegt sie dorthin
- Weniger als 50 Mitarbeitende und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz
- Mindestens zwei Auswahlkriterien erfüllt, etwa Arbeitsplatz-, Ansiedlungs-, Barrierefreiheits- oder Innovationskriterium
- Kein Rechtsanspruch auf die Förderung; Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen sein
- Keine vorrangige Förderung durch Land, Bund oder EU verfügbar
- Antragstellung über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden mit der jeweiligen Fachförderrichtlinie
- Der vollständige digital ausgefüllte Antrag muss zusätzlich unterschrieben postalisch fristgerecht vorliegen
- Einhaltung der EFRE-Publizitätsvorgaben

## Kombinierbarkeit

Nachrangig gegenüber Förderungen von Land, Bund und EU

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE) beantragen?

Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Unternehmen hat Betrieb oder begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 oder Dresden Südwest/Cottaer Bogen oder verlegt sie dorthin

### Wie viel Geld gibt es bei Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)?

Das Programm ist regional begrenzt auf Dresden.

### Muss ich Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE) beantragen?

Förderzeitraum bis 2027, Antragsfristen laut Fachförderrichtlinie Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber Förderungen von Land, Bund und EU Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/foerderung-von-kleinunternehmen.php
- Antragstellung: https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/foerderung-von-kleinunternehmen.php
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderung-von-kleinunternehmen-in-den-dresdner-stadtteilgebieten-efre-landeshauptstadt-dr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderung-von-kleinunternehmen-in-den-dresdner-stadtteilgebieten-efre-landeshauptstadt-dr
