# Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen

Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Bewilligung durch das LfULG |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Gültig | Sachsen |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Natur und Umwelt |
| Frist | laufend, für einzelne Maßnahmen gilt ein Antragsstopp |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller gehoert zu den in der Richtlinie genannten Körperschaften, Organisationen oder KMU
- Maßnahme dient dem Naturschutz in Sachsen
- Digitale Antragstellung über das ELER-Portal oder bei den Bewilligungsstellen des LfULG
- Beachtung der geltenden Antragsstopps für einzelne Maßnahmen

## Kombinierbarkeit

FRL AUK, Bundesprogramme des Naturschutzes

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen beantragen?

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller gehoert zu den in der Richtlinie genannten Körperschaften, Organisationen oder KMU

### Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?

Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen beantragen?

laufend, für einzelne Maßnahmen gilt ein Antragsstopp Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

FRL AUK, Bundesprogramme des Naturschutzes Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/richtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-12469.html
- Antragstellung: https://www.smul-foerderung.sachsen.de/richtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-12469.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fue
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Sachsen: https://antragio.com/bundesland/sachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/foerderrichtlinie-natuerliches-erbe-frl-ne-2023-sachsen-saechsisches-staatsministerium-fue
