# EXIST-Gründungsstipendium

Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 143.000 Euro |
| Mindestbetrag | 12.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Studierende |
| Themen | Gründung, Forschung, Bildung |
| Frist | Laufende Antragstellung über das Gründungsnetzwerk der betreuenden Hochschule oder Forschungseinrichtung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gründungsteam mit maximal drei Personen
- Mindestens eine Person im Team mit Hochschulabschluss
- Maximal eine Person mit Berufs- oder Hochschulabschluss, der länger als fünf Jahre zurückliegt
- Studierende müssen mindestens die Hälfte ihres Studiums abgeschlossen haben
- Absolventen und wissenschaftliche Mitarbeitende bis fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden
- Die Unternehmensgründung darf zum Förderstart noch nicht erfolgt sein
- Innovatives Vorhaben mit klar erkennbarem Alleinstellungsmerkmal, reine Weiterentwicklungen bestehender Produkte sind ausgeschlossen
- Antragstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Programmen, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, zum Beispiel Preisgelder oder Businessplanwettbewerbe. Als Anschlussförderung kommt EXIST-Forschungstransfer in Betracht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Studierende. Zusätzlich gilt: Gründungsteam mit maximal drei Personen

### Wie viel Geld gibt es bei EXIST-Gründungsstipendium?

Der genannte Höchstbetrag von 143.000 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt EXIST-Gründungsstipendium?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich EXIST-Gründungsstipendium vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich EXIST-Gründungsstipendium beantragen?

Laufende Antragstellung über das Gründungsnetzwerk der betreuenden Hochschule oder Forschungseinrichtung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich EXIST-Gründungsstipendium mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Programmen, die keine Lebenshaltungskosten finanzieren, zum Beispiel Preisgelder oder Businessplanwettbewerbe. Als Anschlussförderung kommt EXIST-Forschungstransfer in Betracht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für EXIST-Gründungsstipendium?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://exist.de/programm/gruendungsstipendium/
- Antragstellung: https://exist.de/programm/gruendungsstipendium/antragsstellung/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/exist-gruendungsstipendium-bundesministerium-fuer-wirtschaft-und-energie-bmwe-kofinanziert
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/exist-gruendungsstipendium-bundesministerium-fuer-wirtschaft-und-energie-bmwe-kofinanziert
