# Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | Antrag stellen und positive Rückmeldung des Jobcenters abwarten, bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Die einzustellende Person hat in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen
- Das Arbeitsverhältnis wird für mindestens zwei Jahre begründet
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig
- Freistellung der beschäftigten Person für das Coaching in den ersten sechs Monaten bei Entgeltfortzahlung
- Keine Förderung, wenn die Person in den vergangenen vier Jahren mehr als drei Monate versicherungspflichtig im selben Betrieb beschäftigt war

## Kombinierbarkeit

Kein Rechtsanspruch, die Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters und steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine gleichzeitige Förderung nach Paragraf 16i SGB II oder ein Eingliederungszuschuss nach Paragraf 88 SGB III für dieselbe Person und denselben Zeitraum ist ausgeschlossen. Bei dieser Förderung sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II) beantragen?

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II) richtet sich an Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Die einzustellende Person hat in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen

### Wie viel Geld gibt es bei Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II) beantragen?

Antrag stellen und positive Rückmeldung des Jobcenters abwarten, bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kein Rechtsanspruch, die Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters und steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine gleichzeitige Förderung nach Paragraf 16i SGB II oder ein Eingliederungszuschuss nach Paragraf 88 SGB III für dieselbe Person und denselben Zeitraum ist ausgeschlossen. Bei dieser Förderung sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitleistungsbeziehenden
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-langzeitleistungsbeziehenden
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eingliederung-von-langzeitleistungsbeziehenden-lohnkostenzuschuss-nach-paragraf-16e-sgb-ii
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eingliederung-von-langzeitleistungsbeziehenden-lohnkostenzuschuss-nach-paragraf-16e-sgb-ii
