Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg · Brandenburg

Offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Das Mindestinvestment liegt in der Regel bei 300.000 Euro, das Höchstinvestment bei 6.000.000 Euro als Minderheitsbeteiligung. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter, Betriebsmittel sowie der Erwerb von Unternehmensanteilen.
Zur Frist: Finanzierungsgrundsaetze treten mit Ablauf des 31. Oktober 2029 ausser Kraft
Antrag für Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 9 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- nach EU-Definition saemtlicher Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg oder zum Zweck deren Errichtung
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
- Beteiligung nur in Verbindung mit einem privaten unabhängigen Koinvestor unter gleichen Bedingungen
- Basis der Finanzierung ist der Unternehmenswert
- Entscheidung durch die ILB auf Grundlage der Finanzierungsgrundsaetze für den Eigenkapitalfonds
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Bilanzsumme in Euro
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) ist eine Beteiligung auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Beteiligungsgespräch führenBei einer Beteiligung entscheidet kein Formular, sondern ein Gespräch. Bereite Zahlen, Markt und Team so auf, dass sie einer Prüfung standhalten.
- 4Vertrag und Ausstieg klärenKläre früh, welche Mitspracherechte entstehen und wie der Ausstieg geregelt ist. Das ist wichtiger als die Höhe der Summe.
Häufige Fragen zu Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Wer kann Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) beantragen?
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: KMU nach EU-Definition saemtlicher Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg oder zum Zweck deren Errichtung
Wie viel Geld gibt es bei Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)?
Der Höchstbetrag beträgt 6.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)?
Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) beantragen?
Finanzierungsgrundsaetze treten mit Ablauf des 31. Oktober 2029 ausser Kraft Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg) mit anderen Förderungen kombinieren?
Erfordert einen privaten unabhängigen Koinvestor. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Brandenburg.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-bb, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte
Neben der Einzelberatung fördert Thüringen den Aufbau und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten bei einer üblichen Laufzeit von 48 Monaten. Antragsberechtigt sind unter anderem Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, juristische Personen des Privatrechts sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Tätigkeit in Thüringen. Zusätzlich werden Innovations- und Technologiebeauftragte an den Handwerkskammern mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie
Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.