Förderprogramme für Soziales
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Soziales. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
378 Programme gefunden
WIR! - Wandel durch Innovation in der Region
Programmlinie für breit angelegte regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen Deutschlands, die gemeinsam ein Innovationsfeld identifizieren und einen innovationsbasierten Strukturwandel anstoßen. Der Förderansatz ist bewusst themenoffen und umfasst technologische Entwicklungen, Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement
Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.
Wohnprojekte Gründungsfonds
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.
Wohnraumanpassung (RL WRA)
Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.
Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.
Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Neuschaffung)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Gefördert werden Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent.
Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026
Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.
Wohnungsbau Sozial M-V
Zinsloses Baudarlehen mit Tilgungsnachlass für die Schaffung belegungsgebundener Mietwohnungen durch Neubau oder Umnutzung bestehender Gebäude. Förderweg 1 deckt 75 Prozent der anrechenbaren Kosten bis maximal 3.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ab, Förderweg 2 70 Prozent bis 3.540 Euro. In Greifswald und Rostock gelten erhöhte Grenzen bis 3.990 bzw. 3.720 Euro pro Quadratmeter.
Zinsloses Darlehen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit (Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz)
Zum Ausgleich des Einkommensverlusts während Pflegezeit oder Familienpflegezeit gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rate entspricht der Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Beschäftigte können auch einen geringeren Betrag wählen, mindestens jedoch 50 Euro monatlich. Der Antrag wird beim Bundesamt gestellt.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
Zuschuss zum Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen (Programm 781)
Einmaliger Zuschuss an Eigentümer, die dem Land ein Belegungsrecht an einer bestehenden Mietwohnung einräumen und diese vergünstigt an Haushalte mit niedrigem Einkommen vermieten. Der Zuschuss errechnet sich aus der Mietpreisdifferenz mal 109 mal Wohnfläche, beispielsweise 5.722,50 Euro bei 0,75 Euro Differenz und 70 Quadratmetern.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschuss zur Familienerholung in Bayern
Bayerische Familien mit geringem Einkommen bekommen einen Zuschuss zum Familienurlaub in anerkannten Einrichtungen. Das ZBFS nennt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro, höchstens 90 Prozent der Unterkunftskosten und maximal 14 Verpflegungstage im Jahr (Stand der abgerufenen Seite). Der Aufenthalt muss mindestens sechs Verpflegungstage dauern. Der Antrag muss vor der Buchung und mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
hvv Sozialrabatt auf das Deutschlandticket
Hamburg gewährt auf das hvv Deutschlandticket einen Sozialrabatt von 35,50 Euro monatlich, sodass der Eigenanteil bei 27,50 Euro im Monat liegt (Stand der abgerufenen hvv-Seite 2026). Berechtigt sind in Hamburg gemeldete Personen, die Bürgergeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von einem Hamburger Träger beziehen. Beantragt wird online im meinhvv-Kundenkonto mit dem aktuellen Leistungsbescheid.
proKlima GemeinNützlich Solar
Mit GemeinNützlich Solar fördert proKlima Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Institutionen in Hannover mit 200 Euro je Kilowatt Peak installierter Leistung. Das Angebot richtet sich an Vereine, soziale Träger und vergleichbare Einrichtungen.
Übernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung, Paragraph 74 SGB XII)
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit den dazu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Verpflichtet sind in der Regel die Erben oder die nach Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen. Übernommen wird nur eine einfache, ortsübliche Bestattung; aufwändige Grabmale oder Trauerfeiern werden nicht finanziert. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, möglichst bevor die Rechnung beglichen wird.
Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III
Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.
Übernahme von Miet- und Energieschulden im Grundsicherungsgeld
Drohen Wohnungsverlust oder Energiesperre, können nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Die Übernahme soll als Darlehen erfolgen. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, nicht um einen festen Rechtsanspruch. Erhebt der Vermieter Raeumungsklage wegen Mietrückstand, muss das Gericht nach Paragraf 22 Absatz 9 SGB II den zuständigen Träger unverzueglich informieren, damit dieser einschreiten kann. Anlaufstelle ist das Jobcenter, bei Nichtleistungsbeziehern das Sozialamt.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
Aktivierungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und der Bekaempfung von Armut. Gefördert werden Projekte, die besonders arbeitsmarktferne und benachteiligte Menschen aktivieren und an Beschäftigung heranführen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.