Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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PROFI Standard und PROFI Transfer
Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro gefördert. Die Förderquote für Unternehmen liegt in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent, Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu Ressourcen- und Emissionseinsparungen beitragen. Gefördert werden Einzelprojekte mit bis zu 500.000 Euro und Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Vereinseigener Sportstättenbau Hessen
Das Land Hessen baut die Förderung vereinseigener Sportinfrastruktur deutlich aus. Über ein Sondervermögen Sport aus Mitteln des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes investiert die Landesregierung über zwölf Jahre zusätzlich 130 Millionen Euro. Die bisherige Maximalförderung von 200.000 Euro steigt auf eine Million Euro, die Förderquote von 20 auf 35 Prozent. Zuwendungen gibt es für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Das Programm ist für Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro vorgesehen.
Beteiligungsfinanzierung Baden-Württemberg (MBG)
Stille Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Gründungen und mittelständischen Unternehmen. Mitfinanziert werden gründungsbedingte Kosten, Investitionsbedarf, Betriebsmittel und konkrete Vorhaben wie Bau, Maschinen oder Innovationen. Für Existenzgründungen sind bis zu 250.000 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen bis zu 750.000 Euro und für bestehende Betriebe bis zu 1 Mio. Euro bei zehnjähriger Laufzeit. Die unternehmerische Führung bleibt beim Beteiligungsnehmer.
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)
Stille Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Die Spanne von 30.000 bis 1 Million Euro umfasst mehrere KBG-Programme: das Beteiligungsprogramm für KMU bis 1 Million Euro, die Kapitaloffensive für Gründer von 30.000 bis 100.000 Euro und das Mikromezzaninprogramm bis 100.000 bzw. 150.000 Euro. Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und die Einführung neuer Produkte, die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei.
GuW Hessen (ERP)
Zinsguenstiges Darlehen für Gründung und Wachstum in Hessen. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Immobilien, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Personalkosten und Marketing, bis zu 1 Mio. Euro pro Vorhaben. Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Freiberufler und KMU nach EU-Definition, auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit von bis zu 10 Jahren fest, Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über die Hausbank gestellt werden, direkte Anträge bei der WIBank werden abgelehnt.
GuW Hessen (ERP) - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Zinsgünstiges Darlehen von bis zu einer Million Euro für Existenzgründer, Freiberufler, KMU, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen in Hessen. Finanziert werden Investitionen in Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Software sowie Betriebsmittel, Waren- und Materiallager, Gründung und Unternehmensnachfolge. Kreditlaufzeiten von 2, 5, 10 und 20 Jahren sind möglich.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Zinsguenstiges Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 1 Million Euro je Kreditnehmer für Gründung und Unternehmensnachfolge. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel, ab 250.000 Euro ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent erforderlich. Antragsberechtigt sind Gründende, Nachfolgende, KMU und Freiberufler, die höchstens fuenf Jahre am Markt sind. Handwerksgründungen erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro Zuschuss zur Darlehensreduzierung, wenn innerhalb von fuenf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.
HessenFonds GuW (ERP)
Darlehen für transformative Vorhaben hessischer Betriebe, etwa Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel und Strukturwandel. Gefördert werden auch Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie-, Produkt- oder Geschäftsinnovationen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 und 1 Mio. Euro pro Vorhaben, die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 Prozent pro Jahr. Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler, KMU sowie Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen, der Antrag läuft zwingend über die Hausbank.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben, zur Unternehmensgründung und zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen. Stille Beteiligungen von 50.000 Euro bis 1 Mio. Euro, offene Beteiligungen bis maximal 1 Mio. Euro. Das stärkt das wirtschaftliche Eigenkapital und verbessert das Unternehmensrating bei Banken.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Liquiditätshilfen BERLIN
Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Finanziert werden die mit Umstrukturierung und Marktanpassung verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 1 Million Euro in Kooperation mit weiteren Mittelgebern, eine Kofinanzierung ist erforderlich. Die Laufzeit ist kurz- bis mittelfristig und beträgt in der Regel 5 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins, die IBB berechnet den Refinanzierungszins zuzueglich einer Marge.
Liquiditätshilfen des Landes Bremen
Kredit bis 1 Million Euro für arbeitsplatzschaffende oder arbeitsplatzsichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige im Land Bremen. Eingesetzt wird das Programm, wenn Geschäftsbanken den Finanzierungsbedarf allein nicht decken. Konditionen und Zinssatz richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben.
RegioInnoGrowth Saarland
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Angeboten werden Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und offene Beteiligungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro je Kreditnehmereinheit. Umsetzung des KfW-Programms RegioInnoGrowth im Saarland.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Beteiligungsfonds Bremen
Beteiligungskapital von bis zu 800.000 Euro je Start-up oder jungem Unternehmen in der Seed- und Series-A-Phase. Ohne weiteren Investor sind aufgrund beihilferechtlicher Grenzen höchstens 300.000 Euro möglich. Angeboten werden offene Minderheitsbeteiligungen mit Exit-Absicht ab dem siebten Jahr sowie typisch stille Beteiligungen mit vierteljährlichem Festentgelt, gewinnabhängiger Komponente und Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Bremen oder Bremerhaven haben und die EU-KMU-Definition erfuellen. Hinter dem Angebot stehen drei Fonds, darunter der EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II und der RegioInnoGrowth Fonds Bremen.
ego.-KONZEPT
Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.
ego.-KONZEPT Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert mit ego.-KONZEPT Projekte, die Gründungsbereitschaft und Gründungsberatung stärken. Gefördert werden Vorhaben insbesondere im schulischen Bereich, Maßnahmen zur Verbesserung des Gründungsgeschehens an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Angebote für Gründerinnen sowie Vorhaben mit sozialunternehmerischem Ansatz. Die Förderung beträgt bis zu 800.000 Euro als Festbetrag, die verbleibenden Sachkosten werden pauschal mit 40 Prozent abgegolten. Die Antragstellung ist an ein Auswahlverfahren gebunden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, Landeshochschulen und zugelassene Projektträger, nicht einzelne Unternehmen.
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Hamburg-Kredit Wachstum
Zinsverbilligtes Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 750.000 Euro je Vorhaben, höchstens 1,5 Millionen Euro innerhalb von drei Kalenderjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Freiberufler und Vermieter von Gewerbeimmobilien, die seit mindestens fuenf Jahren am Markt sind. Der Zinssatz ist bei Investitionen bis zu zehn Jahre fest, bei Betriebsmitteln bis zu fuenf Jahre. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Seit August 2023 ist die Einhaltung der ESG-Ausschlussliste verpflichtend.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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