Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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DIGI-Zuschuss Hessen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen von KMU und freien Berufen in Hessen. Gefördert wurden die Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen, die Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Anschaffung von IKT-Hard- und Software inklusive Migration und Schulungen. Die Förderphase endete im Juni 2026, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen.
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie Energie)
Zuschuss für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude, Ersatz- und Neubauten mit hohem energetischen Standard, Solarabsorberanlagen in Freibädern und Gebäudeautomation. Seit dem 01.01.2025 werden nur noch nicht-fossil betriebene Heizsysteme gefördert. Wegen hoher Nachfrage besteht seit dem 01.06.2026 ein Antragsstopp.
Bremisches Messeförderungsprogramm
Früherer Pauschalzuschuss für kleine Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven bei der Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen. Achtung: Die BIS Bremerhaven weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine Messeförderung zur Verfügung steht, und die BAB führt das Programm nicht mehr in ihrer Programmübersicht. Die früher kursierenden Pauschalen von 3.500 bis 5.500 Euro je nach Messeort lassen sich an keiner aktuellen amtlichen Quelle mehr belegen und sind deshalb hier nicht als Förderbeträge hinterlegt. Vor einer Antragsplanung unbedingt bei BAB oder BIS nachfragen.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Landesprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter die erstmalige Umstellung kleinerer Milchviehbetriebe auf Laufstallhaltung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung von Steil- und Hanglagen, etwa Spezialmaschinen für den Steillagenweinbau. Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt, weil die Richtlinie überarbeitet wird und ein EU-Genehmigungsverfahren läuft.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Mobilfunkförderprogramm Bayern (Mobilfunkinitiative Bayern)
Das bayerische Mobilfunkförderprogramm unterstützte Kommunen beim Bau von Mobilfunkmasten in Gebieten, die marktwirtschaftlich nicht erschlossen werden. Das Programm ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Eine Neuauflage scheiterte im Juli 2024 an Auflagen der EU-Kommission zum Infrastructure Sharing, seither konzentriert sich Bayern auf Messkampagnen zur Netzqualität.
Förderprogramm Elektrolyseure in Bayern (BayFELI)
Investitionszuschuss für den Neubau von Elektrolyseuren und direkt zugehoerige Anlagenteile zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Gefördert werden bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen erhalten 20 und mittlere 10 Prozentpunkte Aufschlag. Die Zuwendungssumme soll 5 Mio. Euro je Vorhaben nicht überschreiten, Betriebskosten sind ausgeschlossen. Wichtig: Das Ministerium teilt mit, dass derzeit keine weiteren Förderaufrufe geplant sind, eine Antragstellung ist damit praktisch nicht mehr möglich.
Wohnraum für Geflüchtete
Ausgelaufener Zuschuss für Kommunen, die Wohnraum für Geflüchtete schaffen, durch Neubau, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden unter vier Jahren. Der Regelfördersatz betrug 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Systembauten 825 Euro und bei kommunalem Grundstück 900 beziehungsweise 745 Euro. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Klimaschutz-Plus - nachhaltige energieeffiziente Sanierung von Schulen
Vorgängerprogramm mit Zuschuss für die energetische Sanierung von Schulgebäuden auf KfW-Effizienzhausstandard. Beim Standard 70 gab es 50 Euro je Quadratmeter sanierter Schulfläche, höchstens 500.000 Euro, beim Standard 55 waren es 150 Euro je Quadratmeter, höchstens 1,2 Millionen Euro. Die Antragsfrist endete am 30. April 2025, das Nachfolgeprogramm ist Klimaschutz-Plus 2025 Teil I.
Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante
Ausgelaufener Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro, für Digitalisierungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Förderfähig waren Projektkosten zwischen 5.000 und 15.000 Euro für die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IKT-Sicherheit. Das Programm endete am 30. Juni 2025 und ging im neuen Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung auf.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Ausgelaufener Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, maximal 2.500 Euro, für neue Elektrolastenräder und elektrische Lastenanhänger inklusive notwendigem Zubehör. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
BW-e-Nutzfahrzeuge
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten elektrischer Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Es gab 4.000 Euro für Klasse N1, 30.000 Euro für N2 und 60.000 Euro für N3, jeweils reduziert bei bereits erhaltener Bundesförderung. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Oktober 2024 eingestellt.
BW-e-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten rein elektrischer Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind. Beim Kauf gab es pauschal 1.000 Euro, beim Leasing 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, Nachfolger war der BW-e-Solar-Gutschein.
BW-e-Solar-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss für Halter einer Photovoltaikanlage, die ein rein elektrisches Fahrzeug angeschafft haben. Es gab 1.000 Euro beim Kauf beziehungsweise 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre beim Leasing sowie 500 Euro je Wallbox. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt.
Berliner Startup-Stipendium (ESF+)
Monatliches Stipendium von bis zu 2.500 Euro je Person für technologieorientierte Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee über eine Hochschule oder ein Gründerzentrum zur Marktreife entwickeln. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre. Die IBB weist auf der Programmseite ausdrücklich aus, dass die Antragstellung beendet ist und keine Anträge mehr eingereicht werden können.
Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU
Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen in Berliner KMU, etwa organisatorischer, sozialer oder geschäftsmodellbezogener Innovationen. Es ergänzte die technologieorientierte Forschungsförderung im Rahmen der Innovationsstrategie innoBB 2025. Das Programm wird nicht fortgeführt.
Berliner Innovationsfachkräfte
Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen für Innovationsvorhaben in Berliner Unternehmen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten, maximal 20.000 Euro je Person und Jahr bei einem gedeckelten Gehalt von 40.000 Euro, über 12 Monate. Die Einreichung neuer Anträge ist seit 20.11.2024 nicht mehr möglich.
ReparaturBONUS Berlin
Zuschuss für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeraeten aus dem Haushalt. Bei einer Fachreparatur werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro erstattet, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro. In Repair-Cafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteilkosten bis 200 Euro erstattet, Mindestbetrag 25 Euro. Die Mittel sind aufgebraucht.
Berliner InvestitionsBONUS
Investitionszuschuss für Berliner KMU, Solo-Selbständige und Freiberufler für Maschinen, Betriebsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgueter wie Patente und Lizenzen sowie Leasinggueter. Der Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent nach De-minimis, im AGVO-Regime 15 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen plus 5 Prozentpunkte Nachhaltigkeitsbonus. Das Antragssystem ist geschlossen.
IBB Soziale Wohnraummodernisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 900 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für die energetische Komplettsanierung von Mietwohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard 85, 70, 55 oder 40. Zusätzlich gab es 150 Euro je Quadratmeter für wertsteigernde Modernisierung und 100 Euro je Quadratmeter für objektspezifische Mehrkosten. Das Programm ist mit sofortiger Wirkung beendet.
Effiziente GebäudePLUS
Landesprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Berlin mit fuenf Modulen. Gefördert wurden Wärmeschutz der Gebäudehuelle, Energieberatung und Planung, Heizungs- und Kühlsysteme, digitale Systeme sowie die Zertifizierung als Effizienzhaus. Die Antragstellung ist seit dem 19. Dezember 2023 nicht mehr möglich.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
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