Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)
Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 in Sachsen. Förderfähig sind Schulhorte, Schulgebäude mit Betreuungsangebot, Turnhallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent, bei großen ländlichen Vorhaben bis zu 60 Prozent.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Zuschuss für Investitionen in die Nutzung unvermeidbarer Abwärme, darunter Sammelanlagen, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen und Stromerzeugungsanlagen. Der Fördersatz reicht je nach beihilferechtlicher Grundlage von 30 bis 65 Prozent. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Förderung von effizienten und CO2-armen Wärmenetzen
Zuschuss für die Modernisierung von Wärmeleitungen, Effizienzsteigerungen, die Erneuerung technischer Anlagen, den Anschluss neuer Wärmeabnehmer, den Neubau von Wärmenetzen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Förderung Heizungstausch im Land Bremen
Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Niedersachsen Invest EFRE
Zuschüsse von bis zu 60 Prozent für KMU-Investitionen in ausgewiesenen niedersächsischen Regionen, wenn Basisinvestitionen mit CO2-mindernden Maßnahmen wie Energieeffizienz, erneuerbarer Energieerzeugung oder Umweltschutz kombiniert werden. Mindestprojektgröße 20.000 Euro. Das Förderbudget ist trotz mehrfacher Aufstockung vollständig ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Innovationsförderung Hessen - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Hessen fördert im Rahmen der Innovationsförderung Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Elektromobilität. Bei Elektrofahrzeugen beträgt die Förderintensität bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und bis zu 30 Prozent für Großunternehmen. Bei Ladeinfrastruktur sind es bis zu 40 Prozent für KMU und Kommunen sowie bis zu 20 Prozent für Großunternehmen. Für Forschungsvorhaben gelten je nach Charakter bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien und bis zu 25 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Aktuell können keine weiteren Förderanträge angenommen werden, die Einreichfrist ist abgelaufen.
Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energiemanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wurden Personalkosten für einen Energiemanager für maximal drei Jahre oder externe Beratungskosten zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Das Programm ist ausgelaufen, ein Nachfolgeprogramm besteht im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Stromspeicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden einschließlich Batteriemanagementsystem und Speicher-Wechselrichter, gefördert wurden auch Planungsleistungen bis maximal 20 Prozent der Gesamtausgaben. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Speicher musste mindestens 75 Prozent seiner Energie aus einer verbundenen Erneuerbaren-Anlage beziehen und eine Treibhausgasminderung von mindestens 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreichen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Sachsen-Anhalt Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Aus dem Just Transition Fund unterstütztes Landesprogramm für Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie an Tagebaustandorten der Braunkohlegewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Gefördert wurden Investitionen und Planungsleistungen mit 45 Prozent der Gesamtinvestitionskosten oder dem Mindestmass nach § 4 Absatz 2 der Bundesrahmenregelung, wobei der jeweils geringere Betrag massgeblich war. Antragsberechtigt waren kleine, mittlere und große Unternehmen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in erneuerbare Energien und die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Wärme und Gas, einschließlich grünem Wasserstoff und Elektrolyseuren. Unternehmen erhielten bis zu 45 Prozent, Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge können derzeit nicht mehr gestellt werden.
Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, etwa Anlagentechnik, Gebäudeautomation und Fassadensanierung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten aus einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro EFRE-Mitteln. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist abgelaufen, ausgewählte Projekte können noch Förderanträge stellen.
Regionalförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe GRW (Programm 153)
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe in den GRW-Fördergebieten von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz liegt bei 10 bis 30 Prozent, in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz zusätzlich 5 Prozentpunkte. Für Investitionen über 10 Millionen Euro gilt für den übersteigenden Teil ein Satz von 5 Prozent.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben
Zuschuss für Weiterbildungseinrichtungen, die gemeinsam mit KMU innovative Qualifizierungsmodule für neue berufliche Anforderungen entwickeln und erproben. Schwerpunktbranchen sind erneuerbare Energien, Life Sciences und Informationstechnologie. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, neue Aufrufe werden per Newsletter angekündigt.
Auslandsmesseförderungsprogramm Hamburg
Hamburg hatte ein eigenes Auslandsmesseförderungsprogramm für die Beteiligung Hamburger Unternehmen an Messen im Ausland. Das Programm wurde zum 1. Januar 2013 eingestellt. Hamburger Unternehmen sind seither auf die Bundesprogramme angewiesen, etwa das Auslandsmesseprogramm des Bundes, das Messeprogramm Young Innovators und das Markterschließungsprogramm für KMU.
BITT-Technologieberatung Rheinland-Pfalz (Zuschuss 138)
Die Beratungsförderung für Innovation, Technologietransfer und Technologieberatung in Rheinland-Pfalz bezuschusste externe Technologieberatung mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde in das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz überführt, das Innovation und Wissenstransfer weiter als Beratungsfelder abdeckt. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Reine Landesförderung für den Gigabitausbau in bayerischen Gemeinden. Das Bayerische Breitbandzentrum stellt ausdrücklich fest: Die Bayerische Gigabitrichtlinie ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausser Kraft getreten, eine Förderantragstellung ist daher nicht mehr möglich. Die Seite führt sie unter den bisherigen Förderprogrammen. Für neue Vorhaben kommt die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie zur Bundesförderung in Betracht.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Landesprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter die erstmalige Umstellung kleinerer Milchviehbetriebe auf Laufstallhaltung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung von Steil- und Hanglagen, etwa Spezialmaschinen für den Steillagenweinbau. Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt, weil die Richtlinie überarbeitet wird und ein EU-Genehmigungsverfahren läuft.
Beratung für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz (Zuschuss 134)
Das frühere rheinland-pfälzische Programm bezuschusste Beratungen im Zusammenhang mit Existenzgründungen mit bis zu 400 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden. Gründerinnen und Gründer nutzen stattdessen das Nachfolgeprogramm mit bis zu 500 Euro je Tagewerk.
Beratung für den Mittelstand Rheinland-Pfalz (Zuschuss 136)
Das frühere Mittelstandsberatungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratungen mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz auf. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich. Bestehende Unternehmen beantragen die Beratungsförderung seit Dezember 2025 über das Nachfolgeprogramm.
Beratungsprogramm Rheinland-Pfalz (alte Verwaltungsvorschrift)
Das bisherige Beratungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Beratungstage für Unternehmen, unter anderem zu Digitalisierungsfragen. Es ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen und im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz aufgegangen. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen sind im Rahmen der geltenden Fristen weiterhin möglich.
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.
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