Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Sachsen-Anhalt KLIMA III
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen II (ResA II)
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten. Nachfolgeprogramm ist Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) mit erweiterten Förderbereichen zu Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Spurenstoffelimination.
LastenradPLUS Berlin
Berlin bezuschusste Unternehmen, Vereine, Verbände und Selbständige beim Kauf von Lastenrädern für den Wirtschaftsverkehr: bis zu 2.000 Euro je E-Lastenrad, bis zu 1.000 Euro je konventionellem Lastenrad und bis zu 500 Euro je Lastenanhänger, jeweils als Festbetragsfinanzierung und für höchstens zehn Fahrzeuge je Antragsteller. Die Richtlinie war befristet und das Programm wurde zum 31. Dezember 2021 planmäßig beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.
progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen
Nordrhein-Westfalen förderte ab Februar 2019 elektrische Lastenräder in stark schadstoffbelasteten Städten. Mehr als 3.000 Lastenräder wurden gefördert, drei Viertel davon für Privatleute. Die Landesregierung beendete die Förderung für Privatpersonen zum 31. März 2020 mit der Begründung, der Anschub sei geleistet. Für Unternehmen und Kommunen lief die Förderung zunächst weiter. Heute enthält progres.nrw Emissionsarme Mobilität keine Lastenradförderung mehr, für Gewerbetreibende gilt die Bundesförderung des BAFA.
ReparaturBONUS Berlin
Seit dem 17. September 2024 erstattet Berlin 50 Prozent der Reparaturkosten für Haushaltsgeräte, höchstens 200 Euro je Reparatur, ab einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparatur in einem Repair-Café oder einer Reparaturinitiative werden die Ersatzteilkosten zu 100 Prozent erstattet, hier liegt die Mindestrechnung bei 25 Euro. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, nicht Unternehmen, Vereine oder Schulen. Am 25. Juni 2025 waren die Mittel wegen hoher Nachfrage aufgebraucht, die Antragstellung ist seitdem ausgesetzt, eine Neuauflage für 2026 ist angekündigt. Selbstreparaturen außerhalb von Repair-Cafés und Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Reparaturbonus Thüringen
Thüringen war 2021 das erste Bundesland mit einem Reparaturbonus. Erstattet wurden 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte, höchstens 100 Euro je Person und Kalenderjahr, ab einer Mindestrechnung von 50 Euro, bei Reparaturinitiativen und Repair-Cafés ab 25 Euro. Über fünf Jahre haben rund 50.000 Thüringerinnen und Thüringer den Bonus genutzt. Zum 31.12.2025 ist das Programm ausgelaufen, weil das Land es für 2026 eingestellt hat. Anträge, die bis zum 31.12.2025 online oder per Post eingegangen sind, werden noch bearbeitet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Einen Nachfolger in Thüringen gibt es nicht, vergleichbare Boni laufen in Sachsen und Berlin.
Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten an Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern für Nachfolgemoderatoren, die Übernahmeinteressierte beraten und Kontakte anbahnen. Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen.
progres.nrw – Förderung von Wasserkraftanlagen
Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 Wasserkraftanlagen bis maximal 1.000 Kilowatt elektrischer Leistung. Die Antragstellung ist derzeit ausgesetzt: Nach Angabe der Bezirksregierung Arnsberg kann die Förderung für diesen Fördergegenstand aktuell nicht weitergeführt werden. Wer eine kleine Wasserkraftanlage in NRW modernisieren oder neu errichten will, muss die Wiederaufnahme abwarten oder auf den KfW-Kredit 270 sowie den EEG-Anspruch nach § 40 EEG ausweichen. Details zu Fördersätzen und Voraussetzungen stehen in der Richtlinie.
BioWärme Bayern – Förderung von Biomasseheizwerken und Wärmenetzen
BioWärme Bayern fördert automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie die zugehörigen Wärmenetze. Das Programm richtet sich an Betreiber von Hackschnitzel- und Pelletheizwerken in Bayern und wird vom Technologie- und Förderzentrum in Straubing abgewickelt. Seit dem 2. August 2026 gilt ein Antragstopp: Förderanträge können nicht mehr eingereicht werden. Zuwendungsanträge waren nur noch bis zum 1. August 2026 möglich, sofern eine Projektbesprechung stattgefunden hatte. Die Richtlinie endet turnusmäßig zum 31. Dezember 2026, eine Nachfolgerichtlinie für 2027 ist in Vorbereitung.
Extensive Dauergrünlandrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Die Extensive Dauergrünlandrichtlinie förderte die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland in Mecklenburg-Vorpommern mit begrenztem Viehbesatz und eingeschraenkter Duengung. Sie gehoerte zur Förderperiode 2014 bis 2022 und steht laut Ministerium nicht mehr zur Verfuegung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, an ihre Stelle sind die Maßnahmen der aktuellen Förderperiode getreten.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern 2015
Diese Richtlinie förderte die naturschutzgerechte Nutzung von Grünlandflächen in Mecklenburg-Vorpommern, etwa mit spaeten Mahdterminen und reduzierter Nutzungsintensität. Sie stammt aus der vorigen Förderperiode und ist inzwischen geschlossen. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich ist. Laufende Verpflichtungen werden noch abgewickelt, neue Anträge sind ausgeschlossen.
NBank Investkredit Sport
Ab Januar 2027 soll der NBank Investkredit Sport die Finanzierungslücke bei Vereinssportstätten schließen. Vorgesehen sind Darlehen zwischen 100.000 Euro und 4 Millionen Euro, mit denen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden können. Besonderes Merkmal ist eine Bürgschaft des Landes Niedersachsen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro, die Vereinen ohne nennenswertes Vermögen den Zugang zu Krediten eröffnet. Förderfähig sind Neubau, Umbau, Erweiterung, Grundinstandsetzung und Modernisierung von Sportstätten des organisierten Sports.
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein
Das Landesprogramm bezuschusste Klimaschutzmaßnahmen privater Haushalte in Schleswig-Holstein, darunter auch Photovoltaik und Stromspeicher. Die Antragstellung wurde am 16. November 2023 gestoppt. Die Landesregierung hat entschieden, das Programm wegen der Haushaltslage nicht fortzuführen. Bereits vor dem Stopp eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und beschieden, die Bearbeitungszeiten sind wegen des Antragsvolumens verlaengert. Ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke besteht in Schleswig-Holstein nicht.
SolarPLUS Modul E: Steckersolargeraete Berlin
Modul E des Berliner Programms SolarPLUS förderte die Anschaffung von Steckersolargeraeten, also Balkonkraftwerken, für Haushalte in Berlin. Neuanträge sind für dieses Modul nicht mehr möglich, das IBB Business Team bearbeitet nur noch bereits eingegangene Anträge. Die übrigen Module SolarPLUS S und SolarPLUS L für Speicher, Denkmal-, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik laufen weiter. Wer in Berlin ein Balkonkraftwerk anschafft, kann weiterhin die bundesweiten Erleichterungen nutzen.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss für Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ein neues vollelektrisches Fahrzeug anschaffen und es bilanziell mit eigenem Solarstrom laden. Je Fahrzeug wurden bis zu 1.000 Euro gezahlt, für eine zugehoerige und über die Photovoltaikanlage versorgte Wallbox zusätzlich bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt, seitdem sind keine Anträge mehr möglich. Fahrzeuge mussten mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen bleiben.
Pilotprojekt modulares Fahrradparken im Land Brandenburg
Über einen Teilnahmewettbewerb waren alle Städte und Gemeinden Brandenburgs aufgerufen, Standorte für kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und wichtigen Quellen und Zielen des ÖPNV zu benennen. Umgesetzt werden sollten die Anlagen mit dem Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Ziel war ein Beitrag zur Verkehrswende durch besseres Fahrradparken am ÖPNV. Die Einreichungsfrist endete am 30. Juni 2023, seitdem ist keine Bewerbung mehr möglich.
Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U (Hessen)
Mit dem Sprachförderprogramm Deutsch4U fördert Hessen Deutschkurse für Zugewanderte und Geflüchtete, ergänzt um Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Grundlage waren die Förderrichtlinie sowie eine eigene Kurskonzeption. Die Landesförderrichtlinie ist nach Angaben des Landes nur bis zum 31. August 2025 gültig; Förderanträge konnten nur für Sprachfördermaßnahmen bis zu diesem Datum gestellt werden. Für Deutsch4U-Kurse ab dem 1. September 2025 erfolgt die Förderung über einen Förderaufruf im Rahmen eines Vorhabens aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union.
Moderne Sportstätte 2022
Mit Moderne Sportstätte 2022 hat Nordrhein-Westfalen 300 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bereitgestellt. Die Mittel sind nahezu vollständig ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für bereits bewilligte Vorhaben läuft die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise bis zum 30. Juni 2027. Nachfolger ist das Programm Moderne Sportstätte NRW.
Niedersachsen - Klimaschutz und Energieeffizienz (ausgelaufen)
Das Programm förderte Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, in die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Abwärmenutzung sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke. Der nicht rückzahlbare Zuschuss lag je nach Maßnahmeart, Unternehmensgröße, Ort und beihilferechtlicher Grundlage zwischen 30 und 70 Prozent. Die NBank weist auf der Programmseite darauf hin, dass in diesem Programm keine Antragstellung mehr möglich ist.
Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)
HeiztauschPLUS gewährte in Berlin Festbetragszuschüsse für den Austausch alter Heizungen: 1.000 Euro für Gasbrennwertkessel und effiziente Fernwärme-Hausstationen sowie 3.500 Euro für Wärmepumpen, Holzpellet- und Hackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung gab es 500 Euro, für solare Heizungsunterstützung oder eine Wärmepumpe 1.000 Euro. Seit dem 31.12.2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Land verweist auf das Programm Effiziente GebäudePLUS.
Neue Kita-Finanzierung Bayern
Bayern stellt die Kita-Finanzierung zum 1. Januar 2027 auf ein neues System um und erhöht die staatliche Betriebskostenförderung bis zum Endausbau 2029 um insgesamt 25 Prozent. Bereits 2026 wurde die laufende Förderung um mehr als zehn Prozent angehoben. Der bisherige Beitragszuschuss von 100 Euro wird formal abgeschafft, das entsprechende Mittelvolumen bleibt aber im System und fliesst in die Betriebskostenförderung. Die Höhe der Elternbeiträge bleibt eine kommunale Entscheidung, das Land will sie stabilisieren.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Fassaden-Photovoltaik
Nordrhein-Westfalen förderte im Programmbereich Klimaschutztechnik die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudefassaden. Die Bezirksregierung Arnsberg weist auf der Programmseite darauf hin, dass die Förderung für diesen Fördergegenstand derzeit nicht weitergeführt werden kann und die Antragstellung deshalb ausgesetzt werden muss. Ob und wann sie wieder aufgenommen wird, ist offen. Rechtsgrundlage des Programmbereichs ist die Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026. Für Fassaden-Photovoltaik in Berlin steht weiterhin SolarPLUS L offen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.