Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt
Bund-Länder-Programm zur Stärkung des Zusammenlebens im Quartier. Gefördert werden Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung benachteiligter Stadtteile, Gemeinbedarfseinrichtungen und die Aufwertung des Wohnumfelds. 2025 standen rund 21,7 Millionen Euro bereit.
Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bund-Länder-Programm zur Gestaltung lebenswerter Quartiere. Gefördert werden nachhaltige Stadterneuerung, Anpassung an den Klimawandel, Rückbau und die Aufwertung von Wohnquartieren. 2025 standen rund 37,5 Millionen Euro zur Verfuegung.
Städtebauförderung des Saarlandes
Finanzhilfen von Bund und Land für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung saarländischer Städte und Gemeinden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Grundlage sind das Baugesetzbuch, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie die Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes.
Städtebauliche Erneuerung Baden-Württemberg (Städtebauförderung)
Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung von Innenstädten und Ortszentren in Baden-Württemberg. Ziele sind der Erhalt des Wohnbestands, die Reaktivierung von Brachflächen, bessere Rahmenbedingungen für private und gewerbliche Investitionen sowie die Attraktivität der Ortszentren. Die L-Bank übernimmt Teile der Mittelabwicklung.
Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)
Sachsen hat im Juni 2024 das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen und im September 2025 geändert. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die ab 2025 genehmigt werden, zur finanziellen Beteiligung der Kommunen: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde bei Genehmigung im Jahr 2025, ab 2026 dann 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde. Die Hälfte der eingenommenen Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zugutekommen. Alternativ können Kommunen und Betreiber individuelle Vereinbarungen treffen, in denen bis zu 0,5 Cent je Kilowattstunde angeboten werden können.
Talentfindung und Talentförderung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt betreibt ein landesweites System zur frühen Erkennung und Förderung sportlich begabter Kinder. Start ist ein Sport-Motorik-Test für alle Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen, der in der Regel von August bis Oktober durchgeführt wird. Die talentiertesten Kinder jeder Schule werden zu den Sachsen-Anhalt-Spielen eingeladen, wo Landestrainerinnen und Landestrainer sie in Leichtathletik, Kanu-Rennsport, Rudern, Handball und Judo sichten. Anschließend werden die Talente in aktuell 57 regionalen Talentgruppen fortlaufend gefördert, am Ende der vierten Klasse kann eine Eliteschule des Sports empfohlen werden.
Technologietransferprogramm InnoBonus Saarland
Mit dem InnoBonus fördert das Saarland Technologietransferprojekte zwischen der saarlaendischen Wirtschaft und saarlaendischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ein Forschungsauftrag muss für das antragstellende Unternehmen das Ziel verfolgen, eine konkrete Forschungs- und Entwicklungsleistung durch den Auftragnehmer am saarlaendischen Forschungsstandort erbringen zu lassen. Die Bekanntmachung stammt vom 9. Oktober 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Thüringer Engagementfonds - nebenan angekommen
Förderfonds für Projekte, die eine multikulturelle Nachbarschaft stärken, Vorurteile abbauen und das gegenseitige Verstaendnis fördern. Im Mittelpunkt stehen Begegnung und Integration zwischen Zugewanderten und Einheimischen. Seit 2016 wurden 1.195 Projekte an 10 regionalen Standorten in Thüringen gefördert. Konkrete Förderbeträge nennt die Programmseite nicht, sie werden je nach regionalem Standort festgelegt und sind vor Ort zu erfragen.
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 verpflichtet Vorhabenträger zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden, deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen liegt. Als angemessen gilt eine Beteiligung in Höhe der Regelung des Paragrafen 6 EEG 2023, also 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anders als in mehreren anderen Ländern gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Beratung zur Umsetzung bietet die Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA.
Tierheimförderung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten sowie Modernisierungen von Tierheimen. Gefördert werden die Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität sowie die Verbesserung, Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen. Antragsberechtigt sind auch Gnadenhöfe und Tierauffangstationen.
Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg
Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B) 1. Förderweg
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen zu 1,25 Prozent, laufenden Zuschüssen und optionalen Einmalzuschüssen für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 1. Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung. Das Programm ist modular aufgebaut, ergänzend gibt es die Variante Mod. B Klima für energetische Modernisierungen. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
Unternehmensnachfolge 2022 (Brandenburg)
Zuschussprogramm der ILB zur Entwicklung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern, die damit Lotsen- und Beratungsangebote für Übergeber und Übernehmer finanzieren. Konkrete Fördersätze stehen in der Richtlinie.
Unternehmensnachfolge 2022 Brandenburg
EFRE-finanziertes Programm, das die Sensibilisierung für eine frühzeitige Unternehmensnachfolge fördert. Antragsberechtigt sind nicht die Nachfolger selbst, sondern die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie berufsständische Vereinigungen des Landes Brandenburg. Gefördert werden die direkte Ansprache von Inhaberinnen und Inhabern ab 55 Jahren, Informationsveranstaltungen und die Kontaktanbahnung zwischen Übergebenden und Nachfolgenden. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung, ausgezahlt wird erst nach Nachweis der tatsaechlichen Ausgaben.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Veranstaltungsförderung Bremen (FÜVAKUS)
Fehlbedarfsfinanzierung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit überregionaler Ausstrahlung. Gefördert werden Veranstaltungen, die deutliche überregionale mediale Aufmerksamkeit finden, das Image Bremens positiv beeinflussen und Besuchsentscheidungen für die Stadt auslösen. Grundlage ist die FÜVAKUS-Richtlinie, die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss im Ranking-Verfahren.
Verbandsförderung Sport Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Tätigkeit der Sportverbände im Breitensport und im Nachwuchsleistungssport. Damit soll der laufende Sportbetrieb auf Verbandsebene gesichert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Verbände im Rahmen ihres jährlichen Förderbudgets weitgehend selbst, sie müssen jedoch eine zielgerichtete Vorgehensweise nachweisen und Werte wie Diskriminierungsfreiheit, Integrität, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Mittel werden über den BLSV nach vom Sport erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Verteilungsschlüsseln ausgereicht.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Vereinsförderung Landessportbund Thüringen
Die Vereinsförderung ist eine zentrale Aufgabe des Landessportbundes Thüringen und sichert die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Sportvereine. Nach der Förderrichtlinie werden pro Verein maximal mögliche Fördereinheiten ermittelt, die der Verein anhand festgelegter Kriterien auslasten kann. Maßgeblich ist unter anderem die Anzahl der Lizenzinhaber wie Übungsleiter und Vereinsmanager, die im Förderjahr im Verein gebunden und regelmäßig in einer Übungsgruppe tätig sind. Die Mittel dienen unter anderem der Vergütung von Übungsleitern, dem Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie der Beschaffung von Sportgeräten und Materialien.
Vereinsförderung Saar
Unter dem Dach Vereinsförderung Saar bündelt der Landessportverband für das Saarland seine Unterstützungsangebote für Sportvereine. Gefördert werden insbesondere Vereine, die sich in besonderem Maße für gesellschaftliche Querschnittsthemen einsetzen, etwa Demokratieförderung, Nachhaltigkeit, Inklusion und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Ergänzend informiert der LSVS über die Stützpunktförderung des Bundesprogramms Integration durch Sport. Ein Kompetenzzentrum Ehrenamt unterstützt Vereine zusätzlich bei der Fördermittelgewinnung.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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