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Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Freistaat Thüringen, Zahlung durch die Vorhabenträger · Thüringen

Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks vom 2. Juli 2024 verpflichtet Vorhabenträger zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden, deren Gebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen liegt. Als angemessen gilt eine Beteiligung in Höhe der Regelung des Paragrafen 6 2023, also 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Anders als in mehreren anderen Ländern gilt das Gesetz ausdrücklich nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Beratung zur Umsetzung bietet die Servicestelle Windenergie bei der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ThEGA.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend, seit 2. Juli 2024

Antrag für Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 7 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Windpark in Thüringen
  • Gemeindegebiet im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen
  • Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde gilt als angemessen
  • Gilt nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Setzt Paragraf 6 landesrechtlich verpflichtend um
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) ist eine Prämie auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.

Häufige Fragen zu Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)

Wer kann Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) beantragen?

Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Windpark in Thüringen

Wo gilt Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) beantragen?

laufend, seit 2. Juli 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt Paragraf 6 EEG landesrechtlich verpflichtend um Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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