Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Vertragsnaturschutz im Offenland Brandenburg
Brandenburg fördert über eine eigene Verwaltungsvorschrift den Vertragsnaturschutz im Offenland. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter verpflichten sich, Grünland und andere Offenlandflächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben zu nutzen, etwa mit spaeteren Mahdterminen oder reduzierter Duengung. Die Vorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2030. Ergänzend gibt es eine eigene Regelung für den Vertragsnaturschutz im Wald, die bis Ende 2029 gilt.
Vertragsnaturschutz im Wald Brandenburg
Neben dem Offenland fördert Brandenburg auch den Vertragsnaturschutz im Wald. Waldbesitzende verpflichten sich freiwillig zu naturschutzgerechter Bewirtschaftung, etwa zum Erhalt von Alt- und Totholz oder zum Verzicht auf Nutzung in besonders sensiblen Bereichen. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung ergänzt den Vertragsnaturschutz im Offenland und die übrigen Naturschutzprogramme des Landes.
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Bayern
Das Vertragsnaturschutzprogramm fördert die extensive Bewirtschaftung von Aeckern, Wiesen, Weiden und Teichen, um ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten, zu entwickeln oder zu verbessern. Es enthält auch den Erschwernisausgleich für Flächen mit besonderen naturschutzrechtlichen Auflagen. Anders als das KULAP setzt das VNP an konkreten naturschutzfachlichen Zielen an und wird mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Antragstellung läuft über iBALIS im gleichen Zeitfenster wie das KULAP, für 2026 vom 14. Januar bis 24. Februar. Ab 2026 gelten neue Richtlinien für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030.
Vertragsnaturschutzprogramm Bayern (VNP) inklusive Erschwernisausgleich
Vertragliche Naturschutzleistungen auf Acker, Wiesen, Weiden und Teichen mit Grund- und Zusatzleistungen. Beispiele: extensive Ackernutzung für Feldbrueter 530 Euro je Hektar, Brachlegung auf Acker 500 bis 750 Euro, extensive Maehnutzung je nach Schnittzeitpunkt 260 bis 450 Euro, extensive Weidenutzung 440 Euro, Beweidung durch Ziegen 590 Euro, Erhalt von Streuobstbaeumen 12 Euro je Baum, Handmahd 700 Euro je Hektar.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Potenzial- und Realisierungsberatung Elektromobilität
Zuschuss von 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem maximalen Netto-Tagessatz von 1.000 Euro. Die eintägige Potenzialberatung analysiert Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätsbedarf, die zwei- bis viertägige Realisierungsberatung deckt Fuhrparkintegration, Netzanschluss, Sektorenkopplung und Versorgungssicherheit ab.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert mit WELMO die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge, darunter E-Transporter, E-Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis der Klasse M1 mit gültiger Konzession, sowie stationaere Ladesysteme auf privaten gewerblichen Flächen. Ein eigenes Modul richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und deren Konzerngesellschaften. Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; die Fahrzeuge müssen überwiegend in Berlin eingesetzt werden, höchstens 50 Prozent ausserhalb. Die Förderhöhe ist modulabhängig und richtet sich nach Fahrzeugklasse, Antriebstechnologie und Art der Ladeinfrastruktur.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
WELMO – Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Eigener Baustein von WELMO für Berliner Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die geteilt genutzte Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin errichten. Voraussetzung ist die gemeinsame Nutzung der Ladestation durch mindestens zwei Parteien. Die Förderung ist nach Kostenbestandteilen gestaffelt: Ladestation 50 Prozent, höchstens 2.500 Euro je Normalladepunkt und 30.000 Euro je Schnellladepunkt; Grundinstallation 40 Prozent, höchstens 50.000 Euro; Netzanschluss 50 Prozent, höchstens 5.500 Euro im Niederspannungs- und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. In beihilferechtlich relevanten Faellen gelten 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Damit deckt Berlin den Fall ab, den das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser erst seit April 2026 bundesweit fördert. Eine Doppelförderung derselben Kosten aus beiden Toepfen ist nicht möglich.
WELMO – Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Ladeinfrastruktur
Zuschuss für die Errichtung stationaerer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlin, ergänzt um eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten. Für Normalladeinfrastruktur bis 22 kW gibt es bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt, für Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW bis zu 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Der Netzanschluss wird mit bis zu 50 Prozent gefördert, maximal 5.500 Euro im Niederspannungsnetz und 55.000 Euro im Mittelspannungsnetz. Bei beihilferechtlich relevanten Faellen gelten gestaffelte Saetze von 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 20 Prozent für große Unternehmen. Das Programm fördert daneben auch die Anschaffung gewerblicher Elektrofahrzeuge.
WIR-Vielfaltszentren in Hessen
Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Wachstum im Norden
Zinsgünstiges Darlehen der IB.SH kombiniert mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein von 50, 60, 70 oder 80 Prozent. Finanziert werden Investitionsmittel, Betriebsmittel und gewerbliche, eigengenutzte Immobilien. Der Antrag läuft ausschließlich über das IB.SH Hausbankenportal.
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung
Ergänzende Kredite oder Bürgschaften der BAB für mittelständische Unternehmen in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Restrukturierung und Konsolidierung. Finanziert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Nachfolgelösungen. Der BAB-Anteil beträgt mindestens 150.000 Euro und bis zu 50 Prozent der Kreditfinanzierung.
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von KMU in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Das Mindestinvestment liegt in der Regel bei 300.000 Euro, das Höchstinvestment bei 6.000.000 Euro als Minderheitsbeteiligung. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter, Betriebsmittel sowie der Erwerb von Unternehmensanteilen.
Wagniskapital der Saarlaendischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft
Beteiligungskapital für junge Technologieunternehmen und innovative Betriebe im Saarland. Die SWG stellt je Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro bereit, die vorrangig der Finanzierung von Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte dienen. Möglich sind offene Beteiligungen und stille Beteiligungen, gerade dort, wo klassische Kreditfinanzierung ausfällt. Ergänzend gibt es die Saarup-Venture GmbH und den EFRE Beteiligungsfonds Saarland.
Weidetierschutz - Schutz vor Schäden durch Wölfe
Zuschuss von bis zu 85 Prozent und maximal 30.000 Euro im Jahr für Investitionen in Herdenschutz, etwa wolfsabweisende Zäune und Zaunelemente sowie Herdenschutzhunde. Zusätzlich gibt es eine Festbetragsfinanzierung für laufende Betriebsausgaben von 1.230 bis 1.920 Euro jährlich je nach Tierart und Zauntyp, höchstens 450 Euro je Hektar beweideter Fläche.
Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)
Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.
Weiterbildungsprämie (Industrie- und Fachmeisterinnen und -meister)
Nicht rückzahlbare Prämie von 1.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin beziehungsweise -meister in technischen, land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen. Berücksichtigt werden Prüfungen seit dem 1. Juli 2024. Die Prämie wird je Person nur einmal und nur im Rahmen der jährlich bereitgestellten Mittel gewährt.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg - Förderung für Unternehmen
Neben dem Bildungsscheck für Beschäftigte fördert die Weiterbildungsrichtlinie 2026 auch Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Belegschaft durchführen, mit 50 Prozent Zuschuss. Ziel ist es, Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Ein eigenes Servicepaket richtet sich an Unternehmen in Transformationssituationen wie Verlagerungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen und fördert dort interne wie externe Weiterbildung. Anträge laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.