Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Stipendienprogramm zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Hamburg
Das Hamburger Stipendienprogramm unterstützt Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei den Kosten des Anerkennungsverfahrens und beim Lebensunterhalt während der Anerkennung. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Hamburg. Beratung und Antragstellung laufen über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung bei der Diakonie Hamburg. Das Programm ergänzt den bundesweiten Anerkennungszuschuss und die Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Wie bei allen Anerkennungsförderungen gilt, dass zuerst der Antrag auf finanzielle Förderung und erst danach der Antrag auf Anerkennung gestellt werden muss.
Landesfinanzierte Deutschkurse für Geflüchtete an Berliner Volkshochschulen
Berlin finanziert seit 2014 eigene Deutschkurse für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf bundesfinanzierte Integrations- oder Berufssprachkurse haben, etwa Menschen mit Duldung. Die Kurse finden an Volkshochschulen in allen Bezirken statt, sind kostenfrei und führen zu den Zielniveaus A1 bis B1. Der Umfang liegt bei 400 bis maximal 1.000 Unterrichtseinheiten, die Inhalte orientieren sich an den bundesfinanzierten Integrationskursen. Zusatzmodule gibt es für Alphabetisierung, Frauenkurse, E-Learning, Bewerbungstraining und Prüfungsvorbereitung. Besondere Angebote richten sich an vulnerable Gruppen wie Frauen, LSBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Berlin
Seit 2013 fördert Berlin im Landesrahmenprogramm den Einsatz von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Inzwischen sind mehr als 200 Lotsinnen und Lotsen in über 40 Sprachen in der ganzen Stadt tätig. Sie unterstützen Neuzugewanderte, Geflüchtete und länger ansässige Menschen mit Migrationsgeschichte, begleiten bei Beratungen und Anträgen und vermitteln sprachlich und kulturell zwischen Ratsuchenden und Verwaltung. Die Lotsinnen und Lotsen erhalten eine sozialversicherungspflichtige Anstellung; formale Qualifikationen sind nicht erforderlich, entscheidend sind persönliche Eignung und Sprachkenntnisse. Das Programm wird von Trägern der Wohlfahrtspflege und Migrantenorganisationen in allen Bezirken umgesetzt und von einer Fachstelle koordiniert.
Strukturfonds für Dachverbände von Migrantenorganisationen (Berlin)
Der Strukturfonds stärkt Dachverbände von Migrantenorganisationen in Berlin und sichert deren Arbeit langfristig. Gefördert werden der Aufbau stabiler Organisationsstrukturen, Netzwerkarbeit, größere Sichtbarkeit und Qualifizierungsangebote, mit denen insbesondere kleine Migrantenorganisationen professionalisiert werden. In der Pilotphase seit dem 1. Januar 2025 werden vier Dachverbände gefördert: Club Dialog e.V., Migrationsrat Berlin e.V., TBB e.V. sowie VIA Regional Berlin/Brandenburg e.V. Die Förderung läuft bis 2027 und wird wissenschaftlich begleitet.
Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm
Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.
Partizipations- und Integrationsprogramm (PartIntP) Berlin
Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Gefördert werden Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des Berliner Partizipationsgesetzes besteht. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung mit Eigenmitteln, der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre. Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig; Projekte müssen berlinweit wirken oder Modellcharakter haben. Die Bewerbungsfrist für die Förderperiode 2025 bis 2027 ist abgelaufen, derzeit ist keine Bewerbung möglich.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen
Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.
WIR-Vielfaltszentren in Hessen
Die 32 WIR-Vielfaltszentren sind eine zentrale Säule des hessischen Landesprogramms WIR. Sie sind in die kommunalen Verwaltungen eingebunden, koordinieren und vernetzen die Integrationsarbeit vor Ort und fördern die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie Ende 2025 wurde die Fortführung bis Ende 2030 gesichert. Den Kommunen stehen Personalmittel für zwei WIR-Stellen in Höhe von jeweils 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, zusätzlich können 20.000 Euro jährlich für eine unterstützende WIR-Mitarbeit beantragt werden. Alle zwei Jahre werden Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe (Hessen)
Das hessische Landesprogramm WIR bündelt mehrere Förderlinien zur Integrations- und Teilhabepolitik. Gefördert werden WIR-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in 32 WIR-Vielfaltszentren, Integrations- und Teilhabeprojekte für Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, Migrantenorganisationen, die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen sowie die Grundqualifizierung ehrenamtlicher Laiendolmetschender. Antragsberechtigt sind je nach Förderschwerpunkt Kommunen, Vereine und weitere Träger. Alle Anträge werden online über das Programmportal gestellt.
Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen
Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
Kulturförderung Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert Kultur von Bibliotheken über Museen und Ausstellungen bis zu Theatern, Konzerten und Großveranstaltungen. Zuständig sind das Bildungs- und Wissenschaftsministerium sowie die Staatskanzlei. Eigene Förderlinien bestehen unter anderem für Archaeologie und Denkmalschutz, Archive und Bibliotheken, Gedenkstätten sowie für nationale Minderheiten und die niederdeutsche Sprache. Konkrete Beträge und Fristen stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Qualifizierung Ehrenamtlicher Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Damit sollen Vereine ihre Ehrenamtlichen fachlich stärken und langfristig binden. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Engagierte in Thüringen. Förderbeträge und Fristen sind im Förderportal der Stiftung hinterlegt.
Vereinsjubilaeen und Wertschaetzung Thüringen
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert mit einem Mikroförderprogramm Vereinsjubilaeen und Maßnahmen zur Wertschaetzung von Ehrenamtlichen. Antragsberechtigt sind regional wirkende eingetragene Vereine und Initiativen in Thüringen. Die Antragstellung läuft über das Förderportal der Stiftung. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
Ehrenamt stärken im Sport Sachsen
Das Programm fördert Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Ausruestung und Wettkampftechnik in sächsischen Sportvereinen. Pro Jahr sind bis zu 1.000 Euro möglich, Großvereine mit Engagementkonzept erhalten bis zu 2.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 100 Euro, gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist 2026 lief vom 1. April bis 31. Mai, die Durchführung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein.
Erwerb eines Großsportgeraetes Sachsen
Der Landessportbund Sachsen bezuschusst die Anschaffung neuer oder generalueberholter Großsportgeraete ab einem Anschaffungspreis von 1.000 Euro mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Es müssen drei vergleichbare Angebote vorgelegt werden. Je nach Vereinsgröße sind ein bis drei Anträge pro Jahr möglich. Der Antrag ist bis zum 31. Maerz zu stellen, die Anschaffung muss bis zum 31. Oktober erfolgen.
Breitensportentwicklung Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert den qualitäts- und ergebnisorientierten Uebungs- und Trainingsbetrieb seiner Mitgliedsvereine. Die Förderung wird pauschal nach der Zahl lizenzierter Trainerinnen, Trainer und Uebungsleiter sowie nach Jugendgruppen berechnet und deckt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ab 2026 gibt es zusätzlich einen Ausbildungsbonus von bis zu 200 Euro für neu gewonnene Lizenzen. Anträge sind bis zum 31. Januar nach der Bestandsmeldung einzureichen.
Sportförderung Sportstättenbau Sachsen
Nach der sächsischen Sportförderrichtlinie werden Sanierung, Modernisierung, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportstätten sowie Sportgeraete für Erst- oder Ersatzbeschaffung gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Mindestprojektvolumen liegt bei 5.000 Euro und die Mindestzuwendung bei 2.500 Euro. Vorhaben unter 200.000 Euro können ganzjährig beantragt werden, größere Vorhaben bis zum 30. September für das Folgejahr. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.
Kleinprojektefonds Kunst und Kultur Sachsen
Der Kleinprojektefonds ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Förderung von Kunst- und Kulturprojekten mit bis zu 5.000 Euro, in Ausnahmefaellen bis zu 10.000 Euro. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ländlichen Raum. Es gibt keine festen Antragsfristen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kunstschaffende in Sachsen.
Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz
Sachsen finanziert Kultur über das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz: Landkreise und kreisfreie Städte bilden Kulturräume, die Landesmittel gemeinsam mit kommunalen Mitteln auf Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und freie Träger verteilen. Anträge stellen Kultureinrichtungen und Träger bei ihrem jeweiligen Kulturraum, nicht direkt beim Land. Sachsen gibt pro Kopf 237,38 Euro für Kunst und Kultur aus. Die konkreten Fristen legt jeder Kulturraum selbst fest.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Zuschüsse für Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter NRW
Der Landessportbund NRW bezuschusst die Beschäftigung lizenzierter Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter in den Mitgliedsvereinen. Damit wird die qualifizierte Anleitung im Trainingsbetrieb abgesichert. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB NRW über das Förderportal. Die Zuschusshöhe ergibt sich aus der jeweils geltenden Richtlinie.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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