Antragio

Förderprogramme auf Ebene Land

Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.800 Programme gefunden

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LandKredit

Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)

Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.

bis 344.500 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
LandKredit

Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.

bis 180.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandKredit

Eigentumsförderung - Modernisierung (Wohnraumförderung NRW)

Zinsguenstiges Förderdarlehen von 5.000 bis 220.000 Euro für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, etwa Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Zinssatz beträgt 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, zusätzlich gibt es einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Einkommensgruppe A.

bis 100 Prozent, maximal 220.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf

Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.

bis 0.5 Prozent, maximal 184.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch Kreise und Städte
LandKredit

Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)

Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
Niedersachsen
NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027

Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.

bis 65 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung Hessen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm)

Hessen bezuschusst Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe mit gestaffelten Fördersaetzen. Für die Premiumförderung im Stallbau gibt es bis zu 40 Prozent, in Kombination mit Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für nichtproduktive Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen bis zu 75 Prozent, für wassersparende Bewaesserung bis zu 30 Prozent und für sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent. Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, höchstens 20.000 Euro. Anträge können fortlaufend über das Lawileportal gestellt werden, bewilligt wird an festen Auswahlstichtagen. Die Stallbauförderung für Schweine ruht vom 1. Maerz 2024 bis 31. August 2026 wegen eines parallelen Bundesprogramms.

bis 75 Prozent der Kosten
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Antragstellung über das Lawileportal
LandZuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP und Diversifizierung)

Zuschüsse für investive Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie für Diversifizierungsinvestitionen in Agritourismus, Direktvermarktung und Handwerk. Der Fördersatz beträgt im Agrarinvestitionsförderprogramm 20 Prozent in der Basisstufe und 40 Prozent in der Premiumstufe, bei Diversifizierung bis zu 25 Prozent. Junglandwirte erhalten einen erhöhten Höchstbetrag.

bis 40 Prozent, maximal 400.000 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank, EU
LandZuschuss

Elbkulturfonds

Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
LandSonstiges

Elternbeitragsentlastung in der Kindertagesbetreuung Brandenburg

Familien in Brandenburg mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 Euro sind vollständig von Kita-Beiträgen befreit. Zwischen 35.001 und 55.000 Euro gelten gedeckelte Höchstbeiträge, die je nach Betreuungsform und Umfang gestaffelt sind. Wer Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, ist ohne Einkommensnachweis befreit. Ein foermlicher Antrag ist nicht noetig, die Entlastung gilt kraft Gesetzes, Einkommensnachweise sind auf Verlangen des Trägers vorzulegen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
LandSonstiges

Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat zum 1. Januar 2020 als erstes Bundesland die Elternbeiträge in der Kindertagesförderung vollständig abgeschafft. Die Beitragsfreiheit gilt für alle vier Förderarten, also Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort, bei Förderumfaengen bis zu zehn Stunden taeglich und auch bei nachgewiesenem Bedarf für 24-Stunden-Betreuung. Eltern zahlen weiterhin die Verpflegungskosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden müssen. Für die Verpflegung kann beim Jugendamt eine Kostenübernahme beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Elterngeld Baden-Württemberg

Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt Basiselterngeld für bis zu zwölf Monate, Elterngeld Plus mit längerer Laufzeit bei etwa halbem Monatsbetrag sowie zwei Partnerschaftsbonusmonate. In Baden-Württemberg wickelt die L-Bank die Auszahlung ab.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
L-Bank
LandZuschuss

Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Gebäude müssen mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Die Förderhöhe haengt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von Bau- und Grundstückskosten ab.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Zuschuss für umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen des Hamburger Klimaschutzprogramms. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche gewährt, ergänzt um Bonusmodule für nachhaltige Dämmstoffe, Klinkerfassadenerhalt und Innendämmung.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.

bis 300.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023

Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 60 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MBJS
LandKredit

Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.

5.000 Euro bis 25 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
LandBeratung

Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)

Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH Energieagentur
LandBeratung

Energiecoaching_Plus

Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Energieeffizienz Brandenburg (2026)

Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.

bis 27.5 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWEKE
LandZuschuss

Energieeffizienz an Sportstätten Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen an Sportstätten, etwa Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen zwischen 50.000 Euro und unter 1 Million Euro liegen. Die Bearbeitung dauert bei vollständigen Unterlagen etwa vier bis sechs Wochen.

bis 90 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandKredit

Energiefinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 25.000 Euro bis fünf Millionen Euro für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Biogas und Geothermie sowie für Speicher und Netzinfrastruktur. Förderfähig sind auch Planung, Montage und notwendige Infrastruktur.

25.000 Euro bis 5 Mio. Euro
Baden-Württemberg
L-Bank

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