Antragio

Förderprogramme auf Ebene Bund

Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.802 Programme gefunden

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BundZuschuss

Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse oder privates Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person
BundZuschuss

Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger im DLR
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Zuschuss für die Nachrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS, damit die Fahrzeuge auch auf künftig reinen ETCS-Strecken fahren können. Gefördert werden First-of-Class-Ausrüstungen mit bis zu 90 Prozent und Serienausrüstungen mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Deltaverfahren gelten bis zu 60 Prozent für Hardware inklusive Einbau und bis zu 90 Prozent für die übrigen Maßnahmen.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundBürgschaft

UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)

UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Mandatar Euler Hermes Aktiengesellschaft
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
BundZuschuss

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü)

Gefördert werden die Modernisierung bestehender Küstenschiffe und innovative Ausrüstung von Neubauten: Antriebssystemmodernisierung, Schadstoffminderung, Energieeffizienz und Windunterstützungssysteme. Die Förderquoten liegen je nach Unternehmensgröße bei 70 bis 80 Prozent für emissionsfreie Antriebe, 50 bis 60 Prozent für saubere Antriebe, 40 bis 60 Prozent für Schadstoffminderung und 30 bis 50 Prozent für Energieeffizienz. Im sechsten Aufruf standen 18,16 Millionen Euro bereit.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Initiative Neue Qualität der Arbeit
BundBeratung

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Initiative Neue Qualität der Arbeit)
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude

Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)

Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (Terminals). Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen. Anlagen mit Schiene/Straße bewilligt das EBA, Anlagen mit Wasserstraßenanbindung die GDWS.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Schiene/Straße) bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Wasserstraße)
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Arithmetisch-degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG können neu angeschaffte rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen stark beschleunigt abgeschrieben werden. Im Jahr der Anschaffung sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, im ersten Folgejahr zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fuenf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fuenften Folgejahr zwei Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Sie kann nur angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)

Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, können im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Danach folgen 10 Prozent, zweimal 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Das verschiebt den Steuervorteil massiv in das erste Jahr.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
BundZuschuss

Bundesförderung von Radschnellwegen

Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen von 2017 bis 2030. Der Fördersatz liegt bei rund 75 Prozent der Kosten, förderfähig sind Planung, Bau, Knotenpunktumbauten sowie Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Beleuchtung. Für 2025 standen über 22 Millionen Euro bereit. Förderfähige Strecken sind in der Regel laenger als zehn Kilometer, mindestens drei Meter breit und auf etwa 2.000 Radfahrten pro Tag ausgelegt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Antragstellung über die Länder
BundZuschuss

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland fördert die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen. Gefördert werden die Wiederherstellung von Lebensräumen, die Renaturierung von Ufern und der Rückbau oder Umbau von Infrastruktur im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, den Rest müssen die Träger selbst oder über Dritte wie die Bundesländer aufbringen, wobei eingebrachte Flächen angerechnet werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände, gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Bundesministerium für Umwelt und Bundesministerium für Verkehr

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