Förderprogramme in Thüringen
Was du in Thüringen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.126 Programme gefunden
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Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)
Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.
Exportinitiative Energie
Unterstützung kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Angeboten werden Informationsvermittlung, Kontakt- und Geschäftsanbahnung sowie Auslandsmarketing. Über das Portal Energy Solutions können sich Unternehmen kostenlos anmelden und auf alle Angebote, Marktnachrichten, Factsheets und Analysen zugreifen.
Exportinitiative Umweltschutz (EXI)
Die Exportinitiative Umweltschutz fördert Projekte, die grüne und nachhaltige Umweltinfrastruktur aus Deutschland in internationale Maerkte bringen. Themenschwerpunkte im aktuellen Aufruf sind Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltiger Konsum sowie Wasserstoff-Minigrids. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkt KMU, Vereine und Verbände sowie Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze bei der ZUG.
Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)
Mit den Exportkreditgarantien sichert der Bund deutsche Exporteure und finanzierende Banken gegen wirtschaftliche und politische Forderungsausfaelle im Auslandsgeschäft ab. Zur Produktfamilie gehoeren Lieferantenkreditdeckungen für kurz-, mittel- und langfristige Zahlungsziele, Fabrikationsrisikodeckungen, Leasing- und Leistungsdeckungen sowie Sammeldeckungen wie die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung. Für standardisierte Geschäfte gibt es den Online-Abschluss click and cover EXPORT. Deckungsquoten und Entgelte werden je nach Geschäftsart und Länderrisiko individuell festgelegt.
FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Spezialisierungsfeldern der Thüringer Innovationsstrategie: industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheit, nachhaltige Energie sowie IKT und Dienstleistungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie die Innovationsgutscheine InnoPrepare, InnoSecure und InnoCreate. Der Fördersatz reicht bis 80 Prozent bei kleinen Unternehmen in der industriellen Forschung.
Fahrkosten bei beruflicher Weiterbildung
Nach Paragraf 85 SGB III in Verbindung mit Paragraf 63 SGB III erstattet die Agentur für Arbeit die Fahrkosten, die durch eine geförderte Weiterbildung entstehen. Erstattet werden Pendelfahrten zwischen Unterkunft und Maßnahmeort und bei notwendiger auswärtiger Unterbringung die An- und Abreise sowie monatliche Familienheimfahrten. Berechnungsgrundlage ist der Betrag für das zweckmäßigste regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln wird nach dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit.
Fahrkosten zur aerztlichen Behandlung
Die Krankenkasse übernimmt nach Paragraf 60 SGB V Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, insbesondere bei stationaerer Behandlung, Rettungsfahrten und medizinisch erforderlichen Verlegungen. Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsaetzlich vorab genehmigungspflichtig. Erstattet werden der Fahrpreis öffentlicher Verkehrsmittel, Taxi- und Mietwagenkosten oder bei privaten Fahrzeugen der Höchstbetrag der Wegstreckenentschaedigung nach dem Bundesreisekostengesetz. Je Fahrt fällt eine Zuzahlung nach Paragraf 61 Satz 1 SGB V an.
Fahrradmitnahme und Fahrradkarte der Deutschen Bahn
Im Fernverkehr kostet die Fahrradkarte ab 7,99 Euro und setzt eine Stellplatzreservierung voraus. Im Nahverkehr kostet die bundesweite Fahrradtageskarte 7,50 Euro, in Baden-Württemberg das bwFahrrad 6 Euro, in Nordrhein-Westfalen das 24hFahrradTicket 6,30 Euro, in Niedersachsen ab 7 Euro. Zusammengeklappte und verpackte Falträder sowie Kinderräder bis 16 Zoll Raddurchmesser gelten als Handgepaeck und fahren kostenlos mit.
Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs
Teilnehmende an einem Integrationskurs, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Fußweg zum Kursort mindestens 5,0 Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird als Tagespauschale gewährt; eine höhere Tagespauschale kann gesondert beantragt werden. Der Antrag läuft über das Formular 630.032p oder digital über das Bundesportal.
Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs (§ 4a IntV)
Das BAMF gewährt Teilnahmeberechtigten bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten zum Integrationskurs. Voraussetzung ist eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 IntV, also wegen Bezugs von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld. Eine Befreiung allein wegen niedrigen Erwerbseinkommens nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 genuegt nicht. Alternativ reicht eine Schwerbehinderung in Verbindung mit einer Befreiung nach § 9 Absatz 2 oder Absatz 5 IntV. Die Verordnung nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einem pauschalen Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts beim BAMF gestellt werden. Dieselbe Vorschrift erlaubt dem BAMF außerdem die Förderung einer kursbegleitenden Kinderbetreuung und weiterer kursbegleitender Maßnahmen.
Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)
Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate
Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ohne Auszubildende. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen nicht überschreiten.
Festivalförderfonds
Der Festivalförderfonds ist die strukturelle Bundesförderung für Festivals der populaeren Musik und des Jazz. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro für Festivals, die soziokulturelle Schwerpunkte wie Diversität, ökologische Nachhaltigkeit oder Nachwuchsförderung setzen. Mindestens 70 Prozent der geförderten Projekte müssen aus Orten unter 100.000 Einwohnern kommen. Die Antragsphase der dritten Runde lief vom 13. Oktober bis 3. November 2025.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)
Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde eine Behinderung und den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest. Ab einem Grad von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis kann Merkzeichen enthalten, etwa G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl oder RF, die zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen führen. Eine Feststellung erfolgt erst ab einem Grad der Behinderung von 20. Liegen mehrere Beeintraechtigungen vor, wird der Gesamtgrad nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit gebildet.
Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)
Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.
Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege
Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen. Förderfähig sind auch der Umbau von Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung einschließlich Beleuchtung. Interessierte Gemeinden stellen den Antrag beim jeweiligen Land, das dann die Bundesförderung beantragt. Für 2026 sind im Klima- und Transformationsfonds 58,487 Millionen Euro für Radschnellwege veranschlagt.
Finanzielle Beteiligung der Standortkommunen nach Paragraf 6 EEG (0,2 Cent je Kilowattstunde)
Betreiber von Windenergieanlagen an Land über 1.000 Kilowatt installierter Leistung dürfen den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte liegen, 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde anbieten. Bei mehreren betroffenen Gemeinden wird der Betrag nach dem Flächenanteil am Umkreis aufgeteilt; bei gemeindefreien Gebieten erhält der Landkreis die Zahlung. Die Regelung gilt ebenso für Freiflächen-Solaranlagen auf dem Gemeindegebiet. Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde; sie wird dem Betreiber vom Netzbetreiber erstattet. Bundesrechtlich ist sie freiwillig, mehrere Länder haben sie inzwischen verpflichtend gemacht.
Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen (§ 50a EEG 2023)
Betreiber von Biogasanlagen über 100 Kilowatt installierter Leistung sowie Biogasanlagen mit Ausschreibungszuschlag erhalten für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung 100 Euro je Kilowatt und Jahr. Wer für dieselbe Anlage früher die Flexibilitätsprämie nach § 50b in Anspruch genommen hat, bekommt für den entsprechenden Leistungsteil nur 50 Euro je Kilowatt und Jahr; dieser Teil errechnet sich aus der Summe der bezogenen Flexibilitätsprämie geteilt durch 1.300 Euro je Kilowatt. Der Zuschlag kann für die gesamte Dauer des EEG-Anspruchs verlangt werden.
Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, auf die jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch hat, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zehn Prozentpunkte beantragen, also 35 Prozent. Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. Euro pro Jahr, daraus ergibt sich für KMU eine maximale Zulage von 4,2 Mio. Euro. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die Bescheinigung bei der BSFZ, danach der Antrag beim Finanzamt.
Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz)
Themenoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert werden Arbeitslöhne des FuE-Personals, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, Auftragsforschung im EWR, Abschreibungen auf genutzte Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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