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Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und das zuständige Finanzamt · bundesweit

Die ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, auf die jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch hat, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Begünstigt sind Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zehn Prozentpunkte beantragen, also 35 Prozent. Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. Euro pro Jahr, daraus ergibt sich für eine maximale Zulage von 4,2 Mio. Euro. Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die Bescheinigung bei der BSFZ, danach der Antrag beim Finanzamt.

Förderhöhe
bis 4,2 Mio. Euro
Fördersatz
bis 25 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 17 Angaben und 8 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • In Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen mit Einkuenften nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG
  • FuE-Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
  • Bescheinigung der Bescheinigungsstelle vor dem Antrag beim Finanzamt
  • Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen sind nicht direkt antragsberechtigt

Was du dafür brauchst

17 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen mit anderen oder Beihilfen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) ist ein Steuervorteil auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3In der Steuererklärung geltend machenHier gibt es keinen Antrag im klassischen Sinn. Der Vorteil entsteht in der Steuererklärung, oft braucht es eine Bescheinigung als Anlage.
  4. 4Belege aufbewahrenDas Finanzamt kann Nachweise auch Jahre später anfordern. Rechnungen und Zahlungsbelege gehören zu den Unterlagen, die du behältst.

Häufige Fragen zu Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)

Wer kann Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) beantragen?

Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: In Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen mit Einkuenften nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG

Wie viel Geld gibt es bei Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Forschungszulage (Forschungszulagengesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Aufwendungen mit anderen Zuschüssen oder Beihilfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Forschungszulage (Forschungszulagengesetz)?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach forschung-innovation, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Anmeldung von Schutzrechten M-V

Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V
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Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V

Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Forschungsverbünde und Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischem Landesinteresse. Die Projekte müssen überregionale Sichtbarkeit und Wirksamkeit sowie positive wirtschaftliche Effekte für die Region entfalten. Die Abrechnung erfolgt über Personal- und Restkostenpauschalen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)

Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Avicenna-Studienwerk

Das Avicenna-Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk für muslimische Studierende und Promovierende in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Akademien, Mentoring und interreligioesem Dialog. Bewerbungen laufen direkt beim Studienwerk in Osnabrück.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Avicenna-Studienwerk e.V., gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
LandZuschuss

BRE-Up Startup-Förderung Bremen

Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandZuschuss

Bayerische Luftfahrtforschungs- und -technologieförderung

Der Freistaat Bayern fördert seit 1997 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung. Antragsberechtigt sind bayerische Luft- und Raumfahrtunternehmen, bayerische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern. Die administrative Abwicklung der bis 2020 eingereichten Anträge übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über den Projektträger Luftfahrtforschung im DLR