Förderprogramme in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
816 Programme gefunden
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 44 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Kosten, die bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und beim Start in eine neue Beschäftigung entstehen. Gefördert werden unter anderem Bewerbungskosten wie Fotos, Material und Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Reisekosten zum Antritt der neuen Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten sowie sonstige zwingende Kosten wie beglaubigte Kopien, Zeugnisübersetzungen, Führungszeugnis oder Arbeitskleidung. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag geht online, schriftlich, telefonisch oder persönlich an die zuständige Dienststelle.
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen
Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Nach Paragraf 82 SGB III können Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis weitergebildet werden, ohne dass Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße mit 50 Prozent (50 bis 499 Beschäftigte) oder 75 Prozent (ab 500 Beschäftigte), Betriebe unter 50 Beschäftigten können ganz befreit werden, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent bei größeren Betrieben. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Arbeitgeberanteil um weitere fünf Prozentpunkte senken.
Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Nach Paragraf 81 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Gefördert werden auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Aufbau von Grundkompetenzen. Zwingende Voraussetzung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Zulassung der Maßnahme. Umgesetzt wird die Förderung über den Bildungsgutschein.
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.
Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Antrag und Verwendungsnachweis laufen vollständig über das Online-Portal des BAFA.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Förderung der Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Schwerpunkt ist die Fort- und Weiterbildung. 2025 wurde in dem Programm ein Rekordwert bei den bewilligten Fördermitteln erreicht.
Ganzheitliche Betreuung und Coaching nach Paragraf 16k SGB II
Wer im Grundsicherungsbezug mehrere Vermittlungshemmnisse hat, kann nach Paragraf 16k SGB II ein ganzheitliches und bei Bedarf aufsuchendes Coaching bekommen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Menschen an Arbeit oder Ausbildung heranzuführen. Bei jungen Menschen umfasst die Betreuung auch die Begleitung während einer Ausbildung und kann bis zu zwölf Monate nach Ausbildungsende weiterlaufen. Die Betreuung erbringt das Jobcenter selbst oder ein zugelassener Träger, teilweise über Gutscheine.
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