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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit

Sektorkopplung im Kleinen: Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle, Mineralöl oder daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen. Die Förderung beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind insgesamt maximal 200.000 Euro möglich, auch bei Verteilung auf mehrere Anträge. Adressat sind ausdrücklich kleine Unternehmen.

Förderhöhe
bis 200.000 Euro
Fördersatz
bis 33 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Kleines Unternehmen im Sinne der EU-Definition
  • Ersatz einer fossil betriebenen Bestandsanlage durch eine rein elektrisch betriebene Neuanlage
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über die Förderzentrale Deutschland

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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So läuft der Antrag ab

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Wer kann Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen beantragen?

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kleines Unternehmen im Sinne der EU-Definition

Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach wasserstoff-speicher, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen, die die direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand bei Antragstellung senken. Förderintensität bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Höchstbetrag 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen ist eine Kofinanzierung durch das Bundesland von 30 Prozent erforderlich; der Bund trägt dann maximal 70 Prozent.

bis 40 Prozent, maximal 30 Mio. Euro
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