Förderprogramme für Gründung in Sachsen
Diese Programme fördern Gründung und sind in Sachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
68 Programme gefunden
Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe
Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.
Business-Angel-Bonus Sachsen (JTF 2021-2027)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 400.000 Euro für kleine, innovative Unternehmen in der Frühphase, die frisches Kapital von einem Business Angel einwerben. Der Zuschuss darf die Höhe des vom Business Angel eingebrachten frischen Kapitals nicht übersteigen. Gefördert werden Unternehmen in bestimmten sächsischen Regionen des Strukturwandels.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
ERC Proof of Concept Grant
Der ERC Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kürzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Im Call 2026 werden 150.000 Euro als Pauschalbetrag (lump sum) für 18 Monate gewährt.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Kredit bis 500.000 Euro je Antragsteller für Gründung, Unternehmensnachfolge und junge Unternehmen. Der Kredit darf höchstens 35 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen.
ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro für alles, was kleine und mittlere Unternehmen für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen. Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager können zu 100 Prozent finanziert werden. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos.
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb. Finanziert werden Investitionen wie Maschinen, Grundstücke, Betriebsausstattung und Firmenfahrzeuge sowie Betriebsmittel wie Personalkosten, Mieten, Marketing, Beratung und Warenlager. Eigenkapital ist nicht erforderlich, die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos.
ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, etwa zur Prüfung des Geschäftskonzepts, zu Marktanalyse und Finanzierung. Bei Neugründungen werden 400 EUR je Beratungstag für maximal fünf Tage gezahlt, bei Unternehmensnachfolge 500 EUR je Tag für maximal zehn Tage. Ein Beratungstag umfasst acht Stunden.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts für Gründerteams technologieorientierter Startups. Studierende mit erstem Abschluss erhalten 1.000 EUR, Absolventinnen und Absolventen 2.500 EUR und Promovierte 3.000 EUR pro Monat. Das Team darf aus bis zu drei Personen mit sich ergänzenden Kompetenzen bestehen.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen
Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Sachsen. Bei einer Neugründung werden 400 Euro je Tagwerk für maximal fuenf Tagwerke gefördert, bei einer Unternehmensnachfolge 500 Euro je Tagwerk für maximal zehn Tagwerke. Ein Tagwerk entspricht acht Stunden, die Förderung ist nur einmal innerhalb von fuenf Jahren nutzbar.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Prämie für gründungsinteressierte Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 EUR monatlich zum Lebensunterhalt, bis zu 300 EUR monatlich für Sozialversicherungsbeiträge in den ersten sechs Monaten sowie 140 EUR Kinderzuschlag je Kind. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate.
EXIST Startup Factories
Aufbau starker regionaler Innovationszentren für wissenschaftsbasierte Startups und DeepTech-Gründungen als Public-Private-Partnerships. Die Startup Factories bündeln unternehmerische Ausbildung, Gründungsunterstützung, Finanzierung, Industriepartnerschaften und internationale Vernetzung. Sie richten sich nicht an einzelne Gründende, sondern fördern die Ökosysteme selbst.
EXIST Women
Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase I
Förderung besonders anspruchsvoller, forschungsbasierter DeepTech-Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Finanziert werden Gehälter für bis zu vier Vollzeitäquivalente, studentische Hilfskräfte, Aufträge an Dritte, Hardware, Software, Schutzrechte und unternehmerisches Coaching. Die Sachausgaben können in der Regel bis zu 250.000 Euro betragen, in gut begründeten Fällen auch mehr.
EXIST-Forschungstransfer Förderphase II
Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Die Förderung beträgt bis zu 180.000 Euro bei maximal förderfähigen Gesamtkosten von 240.000 Euro und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent. Das Unternehmen muss einen Eigenanteil aufbringen.
EXIST-Gründungsstipendium
Zwölf Monate Stipendium für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Forschende, die aus einer wissenschaftlichen Idee ein Startup entwickeln. Die Stipendien betragen 3.000 Euro pro Monat für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro für Gründende mit Berufsabschluss und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Monat. Hinzu kommen Sachmittel von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen sowie ein Coachingbudget von 5.000 Euro.
Einstiegsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Paragraf 16b SGB II)
Bürgergeldbeziehende können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt erhalten, wenn dies zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Leistung wird für maximal 24 Monate erbracht und bemisst sich unter anderem nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem massgebenden Regelbedarf.
Erasmus für Jungunternehmer (Erasmus for Young Entrepreneurs)
Erasmus für Jungunternehmer vermittelt angehende und junge Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Arbeitsaufenthalt zu einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen teilnehmenden Land. Der neue Unternehmer erwirbt dabei die Fähigkeiten zum Führen eines kleinen Unternehmens. Für die Teilnahme fallen keine Gebühren an, die Aufenthaltskosten werden bezuschusst.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.