Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.315 Programme gefunden
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Förderprogramm Filmerbe (FFE) – Digitalisierung des deutschen Filmerbes
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40.000 Euro pro Film für die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen aus allen Gattungen. Der Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 20 Prozent der anerkannten Gesamtkosten. Die digitale Fassung soll mindestens 2K aufloesen und Vorführqualität erreichen. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber und Besitzer des Originalmaterials mit Zustimmung der Rechteinhaber, im Fall konservatorischer Notwendigkeit auch Filmerbeeinrichtungen und Archive ohne Rechtenachweis.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm
Zuschuss von bis zu 40.000 Euro für die Herstellung herausragender Kurzfilme mit höchstens 30 Minuten Spieldauer, einschließlich Animations- und Experimentalfilm sowie hybrider Formen. Die Förderjury tagt bis zu zweimal im Jahr. Kurzfilmproduktionen sind von der Einhaltung der ökologischen Standards ausgenommen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten und muss bereits bei Einreichung nachgewiesen sein.
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme
Herstellungsförderung für künstlerisch anspruchsvolle Kinofilme: bis zu 1 Mio. Euro für programmfuellende Spielfilme, bis zu 500.000 Euro für Dokumentarfilme, in begründeten Ausnahmefaellen ebenfalls bis zu 1 Mio. Euro. Adressiert werden Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten bis 6 Mio. Euro und Dokumentarfilme bis 5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Prozent der Gesamtkosten, die Beihilfeintensität darf 50 Prozent nicht überschreiten, bei EU-Koproduktionen 60 Prozent.
Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung des Bundes
Für Drehbuchbeschaffung und produktionsvorbereitende Maßnahmen bei programmfuellenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen gibt es bis zu 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefaellen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Antragsberechtigt ist der Hersteller mit mindestens einem bereits ausgewerteten programmfuellenden Referenzwerk, im Dokumentarfilm auch Autorinnen und Regisseure.
Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung des Bundes
Stoffentwicklungsförderung für Autorinnen und Autoren. Die Entwicklung eines Treatments wird mit bis zu 15.000 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts bezuschusst, dazu bis zu 2.500 Euro für Beratungsleistungen. Die zweistufige Drehbuchförderung umfasst bis zu 40.000 Euro, bei aufwändigen Animationsprojekten bis zu 50.000 Euro: Grundförderung bis 20.000 bzw. 25.000 Euro, Fortentwicklung noch einmal so viel. Für die zweite Phase muss ein Hersteller 10.000 Euro Eigenanteil einbringen. Zusätzlich bis zu 10.000 Euro Beratungsleistungen.
Referenzfilmförderung Langfilm – Zuerkennung für Hersteller programmfüllender Filme
Automatische Erfolgsförderung: Wer einen erfolgreich ausgewerteten Kinofilm produziert hat, bekommt Referenzmittel zuerkannt und kann sie binnen drei Jahren in ein neues Projekt investieren. Ein Spielfilm braucht mindestens 25.000 Referenzpunkte, Talent-, Kinder- und Dokumentarfilme mindestens 10.000. Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 2 Mio. Euro. Drehbuch- und Regieperson sind automatisch mit je 5 Prozent, höchstens 30.000 Euro, beteiligt. Bis zu 75 Prozent dürfen für Vorbereitung oder Eigenkapital verwendet werden.
Programmprämie „Liebling Kino“ – Kinoprogrammprämie des Bundes
Punktebasierte Prämie für Kinos mit anspruchsvollem Jahresprogramm. Die Prämie beträgt bis zu 1,50 Euro je Besucher der berücksichtigten Filme und ist auf 150.000 Euro pro Kino gedeckelt. Voraussetzung sind mindestens 2.500 Prämienpunkte, im Zweijahresschnitt mindestens 275 Vorstellungen pro Jahr und ein Zuschaueranteil deutscher, europäischer und künstlerisch anspruchsvoller Filme von 40 Prozent in Orten bis 50.000 Einwohnern, 50 Prozent bis 500.000 und 60 Prozent darueber. Rund 7 Mio. Euro stehen jährlich bereit.
German Motion Picture Fund (GMPF)
Förderung für hochwertige Serien und Filme, die nicht im Kino ausgewertet werden: bis zu 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 5 Mio. Euro pro Film und 20 Mio. Euro pro Serienstaffel. Seit Februar 2025 sind die Zuwendungen nicht rückzahlbar. Bei Bewilligung müssen 65 Prozent der Finanzierung gesichert sein, die Finanzierung ist binnen fuenf Monaten zu schließen, der Dreh binnen sechs Monaten zu beginnen. Ein Beratungsgespraech vor Antragstellung ist Pflicht.
Deutscher Filmförderfonds DFFF II
Zuschuss für Produktionsdienstleister wie Studios und VFX-Häuser, die an internationalen Kinoproduktionen mitarbeiten: 30 Prozent der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens 25 Mio. Euro pro Projekt. Der Film muss Gesamtherstellungskosten von mindestens 20 Mio. Euro haben, die deutschen Kosten beim Dienstleister mindestens 8 Mio. Euro betragen, bei Animationsfilmen mindestens 2 Mio. Euro. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galt ein Satz von 25 Prozent.
Deutscher Filmförderfonds DFFF I
Produktionskostenzuschuss für Kinofilme: 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten, höchstens 5 Mio. Euro pro Film. Mindestherstellungskosten 1 Mio. Euro bei Spielfilmen, 200.000 Euro bei Dokumentarfilmen, 2 Mio. Euro bei Animationsfilmen. Mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden, bei Kosten über 20 Mio. Euro mindestens 20 Prozent. Für Drehbeginn vor dem 1. Februar 2025 galten 20 bzw. 25 Prozent und maximal 4 Mio. Euro.
Künstlersozialabgabe für Unternehmen und Verwerter
Pflichtabgabe statt Förderung: Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede öffentliche Stelle, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auf alle in einem Kalenderjahr gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe abführen. Der Abgabesatz beträgt 5,0 Prozent im Jahr 2025 und 4,9 Prozent im Jahr 2026. Die Meldung erfolgt jährlich, die Anmeldung bei der KSK ist formlos möglich. Aus dieser Abgabe und einem Bundeszuschuss wird die halbe Beitragslast der Versicherten finanziert.
Künstlersozialversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Kein Zuschuss, sondern die zentrale Sozialregelung für Kunstschaffende: Wer selbständig künstlerisch oder publizistisch arbeitet, zahlt in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur den Arbeitnehmeranteil, die andere Haelfte tragen Bundeszuschuss und Künstlersozialabgabe der Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindestarbeitseinkommen von 3.900 Euro im Jahr bzw. 325 Euro im Monat. In den ersten drei Berufsjahren gilt eine Berufsanfaengerregelung, dann darf das Einkommen darunter liegen.
Projektförderung der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Die Stiftung fördert in Nordrhein-Westfalen Projekte zu Umwelt, Entwicklung und Nachhaltigkeit mit Schwerpunkt auf Engagement, Bildung und Vernetzung, dazu eigens Projekte zur Organisationsentwicklung. Für Zivilgesellschaft und Initiativen ist das ein realistischer Weg, Repair-Cafés, Leihläden, Bibliotheken der Dinge oder Zero-Waste-Bildungsarbeit zu finanzieren. Anträge bis 10.000 Euro können laufend eingereicht werden, mindestens vier Monate vor Projektbeginn. Für Vorhaben von 10.000 bis 200.000 Euro Gesamtvolumen beziehungsweise bis 100.000 Euro pro Jahr und für größere Vorhaben gelten feste Stichtage mit sechs bis acht Monaten Vorlauf. Projekte zur Organisationsentwicklung können bis zwei Monate vor Projektbeginn beantragt werden.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
DBU-Projektförderung
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Horizont Europa – Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Forschungs- und Innovationscluster von Horizont Europa mit sieben Interventionsbereichen, darunter ausdrücklich Circular systems, also Kreislaufsysteme, sowie biobasierte Innovationssysteme, Biodiversität und natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Meere und Binnengewässer, Ernährungssysteme und Umweltbeobachtung. Die Arbeiten stützen den europäischen Grünen Deal, die Biodiversitätsstrategie 2030 und die Farm-to-Fork-Strategie. Die Ausschreibungen laufen über das EU Funding & Tenders Portal, maßgeblich ist das Arbeitsprogramm 2026/27, das auf der Kommissionsseite als PDF steht. Typisch sind transnationale Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Stellen.
LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Teilprogramm des EU-Programms LIFE, das den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, schadstofffreien, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft unterstützt. Schwerpunkte sind Kreislaufwirtschaft und Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfall, Wasserwirtschaft, Luftqualität, Lärmminderung, Bodenschutz, Chemikalienmanagement und Umweltgovernance. Gefördert werden Standard Action Projects, die innovative Lösungen und bewährte Verfahren im industriellen oder gewerblichen Maßstab umsetzen, sowie Strategic Integrated Projects zur Umsetzung von EU-Umweltpolitik. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Start-ups, Kommunen, Gebietskörperschaften, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Die Aufrufe 2026 sind offen.
Geförderte Ressourcenschonungsberatung der Effizienz-Agentur NRW
Die Effizienz-Agentur NRW bietet Unternehmen aus produzierendem Gewerbe, Handwerk und Handel eine kostenlose Erstberatung mit Relevanzanalyse und anschließend eine geförderte Beratung, bei der nach Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Die Beratung setzt an Produktion und Auftragsabwicklung, Kalkulation, Vertrieb und Beschaffung an und behandelt Treibhausgasbilanzierung und Dekarbonisierung, Produktdesign, zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Ergänzend gibt es die Werkzeuge ecocockpit und Verpackungsmatrix sowie den CIRCO-Hub für zirkuläres Design.
Grüne Gründungen.NRW
Förderung für junge Unternehmen, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer oder sozialer Wirkung verbinden. Gefördert werden Prototypenentwicklung und Markterprobung in acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft, darunter Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität und Wasserwirtschaft. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, deren Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt und die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Über sechs Einreichungsrunden wurden bereits mehr als 100 Projekte ausgewählt. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht.
ZukunftUmweltwirtschaft.NRW
Gefördert wird die Neu- oder Weiterentwicklung umweltschonender und ressourceneffizienter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in der Umweltwirtschaft, ausdrücklich auch in der Kreislaufwirtschaft, daneben in erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft, nachhaltiger Mobilität und Umweltschutztechnologien. Antragsberechtigt sind KMU als Einzelvorhaben oder in Kooperation, Hochschulen, Kammern, Vereine und Stiftungen nur in Kooperation mit einem KMU. Das Verfahren ist zweistufig über das EFRE.NRW.Online-Portal. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht, die Innovationsförderagentur NRW berät dazu.
Zirkuläre Produktion (Nordrhein-Westfalen)
Förderaufruf für die Entwicklung von Produkten und Prozessen, die den kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen in der Industrie voranbringen. Schwerpunkte sind zirkuläres Produktdesign, die Senkung des Materialverbrauchs in industriellen Prozessen, Modularität und Upgrade-Fähigkeit, die Verlängerung der Produktlebensdauer sowie kritische Technologien wie digitale, umweltschonende und Biotechnologien. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Aus den ersten beiden Runden wurden elf Projekte zur Förderung empfohlen. Förderquote und Höchstbetrag nennt der Aufruf auf der Programmseite nicht.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderaufruf für kommunal getragene Circular-Economy-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen mit vier Themenbereichen: Innovationsvorhaben, Investitionsvorhaben, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen sowie Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In der vierten Runde wurden ausdrücklich auch innovative Vorhaben zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronik gefördert. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Förderquote und Höchstbetrag stehen in der jeweiligen Förderbekanntmachung.
Ressource.NRW
Investitionszuschuss für KMU in Nordrhein-Westfalen für innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die die Ressourceneffizienz deutlich verbessern oder den Übergang in die Circular Economy voranbringen. Förderfähig sind die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs nach Artikel 47 AGVO, der Ersatz primärer durch sekundäre und recycelte Rohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Sammel- und Sortiertechnik zur Wiederverwendung, jeweils in Technik, die noch nicht großtechnisch angewendet wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, der Höchstbetrag 4 Millionen Euro je Vorhaben, das Programmbudget liegt bei 31,4 Millionen Euro.
KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft
Technologiefeld der Förderinitiative KMU-innovativ für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, etwa Materialsubstitution, Rezyklateinsatz, Sortier- und Recyclingtechnik. Das Verfahren ist zweistufig mit verbindlichen Fristen, ein Ergebnis liegt in der Regel drei Monate nach Einreichung der Skizze vor. KMU können allein oder im Verbund mit Forschungseinrichtungen antragen, die Koordination muss in der Regel bei einem KMU liegen. Eine kostenlose Lotsenstelle berät unter 0800 26 23 009.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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