Antragio

Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.315 Programme gefunden

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BundZuschuss

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger im DLR
BundZuschuss

Förderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Der Bund fördert Investitionen in Schieneninfrastruktur öffentlicher, nicht bundeseigener Eisenbahnen mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Förderfähig sind Ersatz-, Ausbau- und Neubauinvestitionen in Strecken und Serviceeinrichtungen einschließlich Hafenbahnen. Planungskosten sind mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
KommuneZuschuss

Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund

Dortmund bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Die Entsiegelung befestigter Flächen wird mit bis zu 50 Prozent und höchstens 20 Euro je Quadratmeter gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Grundstücks in mindestens einer Klimastresszone; die Karten dazu stellt die Stadt im Geoportal Ruhr bereit.

bis 50 Prozent der Kosten
Dortmund
Stadt Dortmund, Klimaagentur
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung

Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen

Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung

Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
LandBeratung

Geförderte Ressourcenschonungsberatung der Effizienz-Agentur NRW

Die Effizienz-Agentur NRW bietet Unternehmen aus produzierendem Gewerbe, Handwerk und Handel eine kostenlose Erstberatung mit Relevanzanalyse und anschließend eine geförderte Beratung, bei der nach Erfüllung der Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Die Beratung setzt an Produktion und Auftragsabwicklung, Kalkulation, Vertrieb und Beschaffung an und behandelt Treibhausgasbilanzierung und Dekarbonisierung, Produktdesign, zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Ressourceneffizienz und Digitalisierung. Ergänzend gibt es die Werkzeuge ecocockpit und Verpackungsmatrix sowie den CIRCO-Hub für zirkuläres Design.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Effizienz-Agentur NRW im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen
SonstigeSonstiges

Gruppentickets und Gruppenpreis Deutschlandtarif

Ab sechs Personen gelten Gruppenpreise. Im Fernverkehr beginnt der Super Sparpreis Gruppe bei 8,99 Euro pro Person und der Sparpreis Gruppe bei 9,99 Euro pro Person, ein Frühbucherangebot ab 20 Personen ebenfalls ab 9,99 Euro. Im Nahverkehr spart der Gruppenpreis Deutschlandtarif 50 Prozent auf den Fahrpreis und ist online für bis zu 20 Personen buchbar.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundSteuervorteil

Halbierte Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Steuerbefreiung

Läuft die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für ein Elektrofahrzeug aus, fällt nicht sofort die volle Steuer an. Nach Paragraf 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ermäßigt sich die Steuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Als Elektrofahrzeuge gelten dabei Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Die Ermäßigung betrifft die Gewichtsbesteuerung nach Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 4 Buchstabe a. Das ist kein Zuschuss, sondern eine dauerhafte Entlastung bei den laufenden Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Verwaltung durch die Zollverwaltung
BundZuschuss

INK - Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Bundesprogramm zur Förderung investiver Maßnahmen an national bedeutsamen Kultureinrichtungen, darunter zahlreiche Baudenkmäler. Das Programm verfuegt über ein jährliches Budget von rund 20 Millionen Euro. Der Bundesanteil beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine entsprechende Kofinanzierung durch Land, Kommune oder Träger erforderlich ist. Das Programm wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet und ist auf Einrichtungen mit gesamtstaatlicher kultureller Bedeutung ausgerichtet.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
BundZuschuss

IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
BundZuschuss

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Projektträger VDI/VDE-IT
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG zugelassen sind, sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfuellt, zahlt nur die haelftige Steuer. Die Ermäßigung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Generalzolldirektion, Hauptzollaemter
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive

Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen

Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
BundZuschuss

Mikroelektronik (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
BundZuschuss

Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien

Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger DLR
BundPrämie

Rückerstattung von 50 Prozent des Integrationskurs-Kostenbeitrags

Wer den Kostenbeitrag zum Integrationskurs selbst gezahlt und den Abschlusstest erfolgreich bestanden hat, bekommt die Haelfte des gezahlten Kostenbeitrags vom BAMF zurück. Die erfolgreiche Teilnahme muss innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachgewiesen werden, bei bestimmten Kursarten beträgt die Frist drei Jahre. Der Antrag wird beim BAMF gestellt, auch online über das Bundesportal.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)

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