Förderprogramme in Niedersachsen auf Ebene Land
Was du in Niedersachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
60 Programme gefunden
Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Allgemeine Mietwohnraumförderung)
Gefördert werden Neubau, Änderung und Erweiterung von Gebäuden zu Mietwohnungen sowie der erstmalige Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Die Förderung besteht aus zunächst zinslosen Darlehen und einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Erfasst sind allgemeiner Mietwohnraum sowie Wohnungen für aeltere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
MikroSTARTer Niedersachsen
Mikrodarlehen von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründung, Übernahme, Erweiterung und Wachstum kleiner Unternehmen in Niedersachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, etwa Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,75 Prozent fest bei 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.
NBank Investkredit (NIK)
Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.
NBank Konsortialkredit
Die NBank beteiligt sich als Konsortialpartner an größeren Unternehmensfinanzierungen für Investitionen, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel. Der NBank-Anteil beträgt mindestens 1 Million Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 10 Jahren.
NMittelstand
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.
NSeed
Beteiligungskapital für junge, innovative Unternehmen in Niedersachsen in der Nachgründungs- und ersten Wachstumsphase. Die Beteiligung liegt in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro, gemeinsam mit einem privaten Ko-Investor sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt 7 bis 10 Jahre, in Ausnahmefaellen bis 12 Jahre.
NTransformation (Kfz-Zulieferer)
Beteiligungskapital für Automobilzulieferer der Stufen Tier 1 bis Tier 4 und deren Dienstleister in Niedersachsen. Finanziert werden die Transformation zu alternativen Antrieben, neuen Produktionsmethoden oder digitalen Geschäftsmodellen sowie die Stärkung der Eigenkapitalbasis. Stille und offene Beteiligungen bis 5 Millionen Euro mit 7 bis 10 Jahren Laufzeit.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 65 Prozent für gewerbliche Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens, die 23 Landkreise und 5 kreisfreie Städte umfassen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie CO2-mindernde Investitionen unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestprojektgröße beträgt 20.000 Euro.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklung sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen. Ziel ist es, den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu verbessern. Förderhöhe maximal 35 Prozent, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen bis 45 Prozent und höchstens 100.000 Euro.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere, unter anderem für die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Fortschreibung von Entwicklungskonzepten sowie nicht investive Maßnahmen wie Quartiersmanagement und Beteiligungsverfahren. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mehr erhalten.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Weiterbildungsprämie (Industrie- und Fachmeisterinnen und -meister)
Nicht rückzahlbare Prämie von 1.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin beziehungsweise -meister in technischen, land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen. Berücksichtigt werden Prüfungen seit dem 1. Juli 2024. Die Prämie wird je Person nur einmal und nur im Rahmen der jährlich bereitgestellten Mittel gewährt.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter
Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)
Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die uebrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.