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Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern auf Ebene Land

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

109 Programme gefunden

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LandBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)

Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bürgschaftsbanken der Bundesländer, hier Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
LandBeteiligung

MV classic (Beteiligungen der MBG M-V)

Stille Beteiligungen zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von KMU und Existenzgründungen in Mecklenburg-Vorpommern. Finanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben, etwa Anschaffung von Ausrüstung, Immobilien, Bau, Maschinen und Erstausstattung des Warenlagers. Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.

50.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro
Mecklenburg-Vorpommern
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
LandBeteiligung

MV innoSTARTvc

Risikokapitalfonds für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in der Forschungs- und Entwicklungsphase bis zur Markteinführung, einschließlich Prototypenherstellung, Produktanpassung und digitaler Geschäftsmodelle. Stille Beteiligungen sind von 50.000 bis 1.000.000 Euro möglich, offene Beteiligungen bis 500.000 Euro, kombiniert bis 1.500.000 Euro. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre.

50.000 Euro bis 1,5 Mio. Euro
Mecklenburg-Vorpommern
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
LandZuschuss

Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V

Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.

bis 50 Prozent, maximal 45.000 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandKredit

Mikrodarlehen M-V für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Verzinsliches, unbedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 25.000 Euro zur Schließung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre, die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 4,00 Prozent auf die jeweilige Restschuld. Gefördert wird vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten danach.

bis 25.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandKredit

Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF Plus finanziertes Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Neugründungen und Unternehmensübernahmen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten danach. Gefördert wird die vorhabenbezogene Finanzierungsluecke innerhalb von zwölf Monaten mit bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz ist mit 4,00 Prozent pro Jahr auf die Restschuld über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, die Laufzeit beträgt höchstens sechs Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Die Förderung ist nachrangig, sie greift erst nach Eigenmitteln und anderen Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

bis 25.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.

bis 30 Prozent, maximal 15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Bürgerfonds Kultur M-V

Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.

1.000 Euro bis 15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie M-V

Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

7.500 Euro bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.

bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandZuschuss

Internationale Sportkontakte M-V

Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.

bis 70 Prozent, maximal 7.700 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.

2.500 Euro bis 7.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen

Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst die Teilnahme kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen ausserhalb des Landes. Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben für Standmiete und mit der Messe verbundene Dienstleistungen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent, jeweils höchstens 6.000 Euro je Messe. Gefördert werden maximal drei Beteiligungen im Jahr, bei Start-ups bis zu fuenf. Start-ups erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung im Förderportal eingehen.

bis 50 Prozent, maximal 6.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Messen und Ausstellungen M-V

Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 6.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Künstlerstipendien des Landes M-V

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.

3.000 Euro bis 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V / LFI M-V
LandZuschuss

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 15.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit höchstens 4.500 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Verbreiterung von Tuerdurchgaengen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen und die Nachruestung mit Aufzügen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter mit Zustimmung des Vermieters für die selbst genutzte Mietwohnung. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung gegen Verwendungsnachweis. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des bewilligten Betrags an, mindestens 30 Euro, die Baumaßnahme soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

bis 30 Prozent, maximal 4.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Bildungsschecks für Unternehmen M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandBeratung

Organisationsentwicklung im Verein M-V

Förderung externer Beratung für gemeinnützige Vereine bei der Organisationsentwicklung. Je Verein stehen 3.000 Euro bereit, davon 2.500 Euro ausschließlich für Beratungshonorare und 500 Euro flexibel für Reisekosten, Verpflegung oder Material. Das Programm umfasst neun Bausteine zu Themen wie Sinn und Vision, Rollenklärung, Strategie und Finanzen.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.

1.400 Euro bis 2.400 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder

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