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Förderprogramme in Bayern

Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.254 Programme gefunden

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LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Familiengeld

Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.

250 Euro bis 300 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm

Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.

bis 50 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus / Aemter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)

Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.

bis 25 Prozent, maximal 2,4 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.

125 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Investitionspakt Sportstätten

Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Bund
LandZuschuss

Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren

Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Regierungen
LandZuschuss

Junges Wohnen Bayern

Im Rahmen des Jungen Wohnens unterstützt der Freistaat private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende. Das Programm ergänzt das Bayerische Wohnungsbauprogramm um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und Studium.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
LandKredit

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLabo
LandKredit

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)

Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
BayernLabo / Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
LandZuschuss

Förderprogramm Wasserkraftanlagen Bayern

Zuschuss für die umweltverträgliche Modernisierung, den Ausbau, die Sanierung und die Reaktivierung von Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm läuft seit 1. Oktober 2021 und richtet sich an Anlagenbetreiber. Ziel ist mehr regenerative Stromerzeugung bei verbesserter Gewässerökologie.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandBeratung

Energiecoaching_Plus

Geförderte projektbezogene Beratung für kleine und mittelgroße Gemeinden bei der Umsetzung der Energiewende. Die Beratung leistet ein von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragter Energiecoach. Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)

Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ GmbH
LandZuschuss

Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen (EFRE Bayern)

Zuschuss aus EFRE-Mitteln für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergieverbrauch deutlich senken. Gefördert werden technische Anlagen, energetische Gebäudesanierung und energieeffizienter Neubau. Die Förderung erfolgt vollständig aus EFRE-Mitteln.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / EFRE
LandZuschuss

BioWärme Bayern

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab 60 kW Nennwärmeleistung und die zugehoerigen Wärmenetze. Der Höchstbetrag liegt bei 350.000 Euro für das Heizwerk und 100.000 Euro für das Wärmenetz. Eine zweite Fördervariante verlangt die Einbindung von mindestens 10 Prozent Abwärme, Solarwärme oder Umweltwärme.

bis 350.000 Euro
Bayern
Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
LandZuschuss

Bioökonomie-Scale-Up Bayern

Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.

bis 40 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
LandZuschuss

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandZuschuss

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.

bis 45 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandZuschuss

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Bayern Innovativ GmbH, LfA Förderbank Bayern

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