Antragio

Förderprogramme in Bayern

Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.254 Programme gefunden

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BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen

Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
BundKredit

Kommunen - Kredit (264)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Kostenfreier Integrationskurs für Spätaussiedelnde

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen können kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen; die Kosten trägt das BAMF vollständig. Bei Aufnahme ab dem 1. Januar 2005 wird die Teilnahmeberechtigung direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgegeben. Auch vor 2005 aufgenommene Spätaussiedelnde können kostenlos teilnehmen. Wer bereits einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht hat, muss beim BAMF einen Antrag auf Zulassung stellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesverwaltungsamt
LandSonstiges

Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in Bayern

Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in Bayern bayernweit einheitlich bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen; das gilt auch in München, Nürnberg und Augsburg. Erfasst sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erkennbar am E am Ende des Kennzeichens. Die Befreiung gilt nur für öffentliche Parkflächen mit blauem Verkehrszeichen P, nicht für private Parkplätze oder Parkhäuser. Wie der Nachweis läuft, gestalten die Kommunen selbst: über Parkscheibe, umgestellte Parkautomaten oder Park-Apps. Die zulässige Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten und kann unter drei Stunden liegen. Ein Enddatum ist nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, Umsetzung durch die Kommunen
LandSonstiges

Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern

Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Kostenträger sind Kommunen, Landkreise und Schulen
BundBeratung

Kostenlose Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtlich Pflegende

Die Pflegekassen bieten Angehoerigen und ehrenamtlich Interessierten unentgeltliche Schulungskurse an. Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause und sollen koerperliche und seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch findet die Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Pflegekurse anbieten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen
KommuneSonstiges

Kostenloses Parken und kostenfreies Über-Nacht-Parken für E-Fahrzeuge in München

Muenchner Umsetzung der bayernweiten Regelung: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen seit dem 1. April 2025 bis zu drei Stunden kostenlos auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen stehen, in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr. München-spezifisch kommt das kostenfreie Über-Nacht-Parken von 20 bis 8 Uhr an den öffentlichen E-Ladesäulen im Stadtgebiet hinzu. Beides gilt nur auf öffentlichen Flächen, nicht in Parkhäusern oder auf Park-and-Ride-Anlagen. Nachgewiesen wird die Parkdauer mit Parkscheibe oder Handyparken-App; die zulässige Höchstparkdauer kann kuerzer als drei Stunden sein.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation

Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.

bis 100 Prozent, maximal 22.000 Euro
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsaemter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation, Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (KfzHV)

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, erhalten einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, höchstens 22.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt 100 Prozent des Bemessungsbetrags bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und sinkt gestaffelt auf 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird gesondert übernommen.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 3a KraftStG)

Halterinnen und Halter mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen des Paragraf 228 Absatz 1 SGB IX erfuellt, erhält eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Person und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt
BundSonstiges

Kranken- und Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, auch wenn der Anspruch nur wegen einer Sperrzeit ruht. Wer Grundsicherungsgeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V pflichtversichert, ausgenommen sind reine Darlehensleistungen. Die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, die Versicherten zahlen nichts dazu. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Leistung später rückwirkend aufgehoben oder zurückgefordert wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Beiträge an die Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Stammzellseparation

Wer durch eine Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig wird, erhält nach Paragraf 44a SGB V ein besonderes Krankengeld in Höhe des vollen ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt wird nicht von der eigenen Kasse, sondern von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Der Anspruch gilt auch für Spendende, die nicht gesetzlich versichert sind.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationaere Behandlung erfolgt. Es beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 vom Hundert des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts, und wird für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, Grundlage ist die aerztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es besteht ein Rechtsanspruch.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer laenger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält von der Krankenkasse Krankengeld als Lohnersatz. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, und wird für dieselbe Krankheit für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Auch während einer stationaeren Behandlung in Krankenhaus oder Reha-Einrichtung besteht Anspruch. Hauptberuflich Selbständige haben nur Anspruch, wenn sie eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundSonstiges

Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige haben nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklaeren gegenueber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll, oder sie schließen einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V ab. Ohne eine solche Erklärung besteht gar kein Krankengeldanspruch. Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch nach Paragraf 46 SGB V erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, über einen Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich. Wahltarife nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V binden das Mitglied nach Paragraf 53 Absatz 8 SGB V drei Jahre an die Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks

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