Antragio

Förderprogramme in Bayern

Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.254 Programme gefunden

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SonstigePrämie

Elektrovorteil THG-Prämie

Elektrovorteil vermarktet die THG-Quote und veröffentlicht die Prämien nach Fahrzeugklasse. Für 2026 nennt der Anbieter bei Standardauszahlung nach amtlicher Bestätigung 350 Euro für Pkw (M1), 500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge (N1), 3.140 Euro für mittelschwere Nutzfahrzeuge (N2), 5.060 Euro für schwere Nutzfahrzeuge (N3), 10.850 Euro für Busse (M3) und 350 Euro für Motorräder. Bei Sofortzahlung innerhalb von fuenf Tagen sinken die Beträge auf 300 bis 9.055 Euro. Auf alle Klassen kommt ein Neufahrzeugbonus von 50 Euro. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung.

300 Euro bis 10.850 Euro
bundesweit
Elektrovorteil
SonstigePrämie

THG-Prämie Elektrovorteil für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladepunkte

Fixprämien für 2026 nach Fahrzeugklasse, Zahlung nach amtlicher Bestätigung: Pkw M1 350 Euro, leichtes Nutzfahrzeug N1 500 Euro, N2 3.140 Euro, N3 5.060 Euro, Bus M3 10.850 Euro, Motorrad 350 Euro, jeweils inklusive 50 Euro Neufahrzeugbonus für bis zu drei Fahrzeuge. Bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen sind es 300, 425, 2.625, 4.225, 9.055 und 300 Euro. Öffentliche Ladepunkte werden mit 100 Euro je MWh vergütet und nur von Unternehmenskunden angenommen.

300 Euro bis 10.850 Euro
bundesweit
Elektrovorteil
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)

Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen (Bayern)

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro je Trinkbrunnen für Planung, Errichtung, Installation sowie Zu- und geregelte Ableitung neuer Trinkbrunnen im öffentlichen Außenraum. Je Kommune sind maximal zwei Brunnen förderfähig, einschließlich der aus dem Programm von 2021 geförderten. Wichtiger Baustein der Hitzevorsorge.

bis 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandZuschuss

Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen

Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Donauschleife

Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
ILE Donauschleife, Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Ilzer Land

Der Zusammenschluss von zwölf Gemeinden im Ilzer Land vergibt jährlich ein Regionalbudget von 100.000 Euro an Kleinprojekte. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt, in der Praxis liegt der Satz oft bei 70 Prozent, damit mehr Projekte zum Zug kommen. Die Projektkosten müssen zwischen 500 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen und Kleinstunternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
ILE Ilzer Land e.V., gefördert durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kommunale Allianz A7 Franken West

Die Kommunale Allianz A7 Franken West in Mittelfranken fördert aus ihrem Regionalbudget Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Kleinstunternehmen und Privatpersonen aus dem Allianzgebiet. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 umgesetzt und abgerechnet sein.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Kommunale Allianz A7 Franken West, Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung

Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundSteuervorteil

Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)

Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.

bis 30 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Arbeitsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds

Arbeitsstipendien von 3.000 bis 10.000 Euro für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer ins Deutsche, damit sie laenger und intensiver an einem Text arbeiten können. Voraussetzung sind deutsche Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland und ein Verlagsvertrag beziehungsweise ein belegtes Übersetzungsprojekt. Die regulaeren Bewerbungsfristen sind der 15. Januar, der 15. Mai und der 15. September jedes Jahres.

3.000 Euro bis 10.000 Euro
bundesweit
Deutscher Übersetzerfonds e.V., gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
LandKredit

Bayerische Förderung barrierefreier und behindertengerechter Wohnungsanpassung

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gefördert. Gefördert werden zum Beispiel Schwellenabbau und ausreichende Bewegungsflächen, bodengleiche Duschplätze und Haltesysteme, Aufzüge, Rampen, automatische Tuerantriebe sowie Orientierungshilfen wie taktile Markierungen oder Brailleschrift. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Mietwohnraum, Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Da die Mittel begrenzt sind, erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit der Anträge.

bis 10.000 Euro
Bayern
Landratsamt oder kreisfreie Stadt für Eigenwohnraum, Regierungen sowie München, Augsburg und Nürnberg für Mietwohnraum
KommuneZuschuss

Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg

Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.

bis 10.000 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
BundSteuervorteil

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung

Die Freibeträge für Kinder stellen das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung beziehungsweise 3.414 Euro je Elternteil, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zusätzlich 2.928 Euro beziehungsweise 1.464 Euro je Elternteil (Stand 2026). Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge automatisch, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld.

bis 9.756 Euro
bundesweit
Finanzamt
BundSteuervorteil

Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung

Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei und beträgt 2026 zusammen 6.828 Euro je Kind, also 3.414 Euro je Elternteil. Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro, so dass insgesamt 9.756 Euro das zu versteuernde Einkommen mindern. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag guenstiger ist. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht noetig, die Anlage Kind in der Steuererklärung genuegt.

bis 9.756 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert besonders leistungsstarke junge Berufstaetige nach einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung. Über drei Jahre stehen maximal 9.135 Euro zur Verfuegung, der Eigenanteil beträgt 10 Prozent je Maßnahme. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachuebergreifende Kurse wie Sprachen oder Software sowie ein berufsbegleitendes Studium. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Die Bewerbung läuft bei dualen Ausbildungsberufen über die zuständige Kammer, bei Gesundheitsfachberufen direkt bei der SBB.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Antrag über die zuständige Kammer
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre, davon zehn Prozent Eigenanteil je Maßnahme. Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie der Meister und berufsbegleitende Studiengänge, im ersten Jahr gibt es zusätzlich 250 Euro IT-Bonus.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.

bis 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)

Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home). Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung

Gefördert werden hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperatur-Heizkoerper, Mess- und Regelungstechnik sowie die Umruestung auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, für Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen 50 Prozent. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst ist nicht Teil dieses Fördergegenstands.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA

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