Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
844 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Deutschlandticket im Nahverkehr
Das Deutschlandticket kostet laut Bahn seit 1. Januar 2026 63 Euro im Monat und gilt deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs, also in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzügen. Im Fernverkehr mit IC, EC und ICE gilt es nicht. Es ist ein monatlich kuendbares Abonnement, die Kuendigung ist bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich. Auf dieser Basis setzen die ermäßigten Sozial-, Job- und Semestervarianten der Verbünde auf.
Deutschlandticket Jobticket
Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
Beratungshilfe für Rechtsberatung
Beratungshilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen mit wenig Geld, die anwaltliche Hilfe brauchen. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten für die aussergerichtliche Beratung und Vertretung, der Eigenanteil beträgt laut Justizportal 15 Euro pro Beratung, den manche Kanzleien erlassen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt, persönlich, per Post, über eine Anwaltskanzlei oder online über Mein Justizpostfach. Für Gerichtsverfahren gibt es stattdessen Prozesskostenhilfe.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Zuschuss zur Familienerholung in Bayern
Bayerische Familien mit geringem Einkommen bekommen einen Zuschuss zum Familienurlaub in anerkannten Einrichtungen. Das ZBFS nennt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro, höchstens 90 Prozent der Unterkunftskosten und maximal 14 Verpflegungstage im Jahr (Stand der abgerufenen Seite). Der Aufenthalt muss mindestens sechs Verpflegungstage dauern. Der Antrag muss vor der Buchung und mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.
Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung
Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.
Bildung und Teilhabe: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen bekommen laut Familienportal 15 Euro monatlich für Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Museumsbesuche (Stand der abgerufenen Seite). Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag läuft über das Jobcenter oder die Kommune, oft wird direkt an den Verein gezahlt.
Bildung und Teilhabe: Persönlicher Schulbedarf
Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit geringem Einkommen erhalten laut Familienportal des Bundes 195 Euro pro Schuljahr für Schulranzen, Hefte, Stifte und Sportsachen, aufgeteilt in 130 Euro zum ersten und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Stand der abgerufenen Seite). Anspruch besteht, wenn die Eltern oder das Kind Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Antrag beim Jobcenter oder bei der Kommune.
Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer im Kalenderjahr mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttofamilieneinnahmen an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, wird auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt die abgesenkte Belastungsgrenze von 1 Prozent. Die Befreiung deckt Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus- und Rehabehandlung ab. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, dort werden die gesammelten Quittungen eingereicht.
Portofreie Blindensendung
Schriftstuecke in Blindenschrift können bei der Deutschen Post portofrei versendet werden. Der Inhalt muss laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband ausschließlich in Blindenschrift abgefasst sein, die Sendung muss die Aufschrift Blindensendung tragen, darf höchstens 7 Kilogramm wiegen und muss in einem offenen Umschlag verschickt werden. Sendungen über 1000 Gramm laufen im Frachtdienst. Die Regelung gilt auch für anerkannte Blindenorganisationen. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Sendung wird direkt so aufgegeben.
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.
Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr mit Beiblatt und Wertmarke
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Dazu braucht es das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke, die beim Versorgungsamt beantragt wird. Die Eigenbeteiligung nennt die abgerufene Übersicht mit 104 Euro für ein Jahr und 53 Euro für ein halbes Jahr. Achtung: Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX nennt als Ausgangsbetrag 80 beziehungsweise 40 Euro, der sich zusammen mit der Ausgleichsabgabe erhöht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Der aktuell gültige Betrag sollte deshalb beim zuständigen Versorgungsamt erfragt werden. Blinde Menschen mit Merkzeichen Bl, Personen mit Merkzeichen H, Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder SGB XII sowie bestimmte Kriegs- und Wehrdienstbeschaedigte erhalten die Wertmarke kostenlos.
München-Pass
Der München-Pass buendelt Ermäßigungen für Muenchnerinnen und Muenchner mit geringem Einkommen, etwa verbilligte MVV-Monatskarten und Tagestickets sowie ermäßigten Eintritt in Museen, Bäder und Theater. Berechtigt sind Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungen, Freiwilligendienstleistende sowie Haushalte unter den städtischen Einkommensgrenzen, laut Stadt 1900 Euro netto monatlich für Alleinstehende (Stand 2025). Der Pass ist kostenlos, die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
Lebensmittelausgabe der Tafeln
Über 980 Tafeln in Deutschland retten Lebensmittel und geben sie an Menschen mit wenig Geld weiter, laut Dachverband an rund 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden. Man meldet sich bei der oertlichen Tafel an, bekommt eine Tafelkarte und kann zu festen Zeiten Lebensmittel abholen, meist für wenige Euro. Es gibt ausdrücklich keinen Rechtsanspruch, die Tafeln sind Spendenprojekte und viele nehmen wegen begrenzter Warenmengen zeitweise keine neuen Kundinnen und Kunden auf.
Schuldner- und Insolvenzberatung
In Deutschland gibt es laut Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung über 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Viele davon arbeiten kostenlos, weil sie öffentlich finanziert werden. Die Beratung hilft bei Überschuldung, Energie- und Mietschulden, Pfaendungsschutz und der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz. Über die Stellensuche auf meine-schulden.de laesst sich nach Postleitzahl, Umkreis, Kostenfreiheit und Insolvenzberatung filtern.
Hilfe bei Energieschulden und drohender Stromsperre
Bei Energieschulden droht eine Sperre ab einem Rückstand von zwei Monatsabschlaegen, mindestens jedoch 100 Euro. Grundversorger müssen laut Verbraucherzentrale eine zinslose Ratenzahlung anbieten, bei Forderungen über 300 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 12 bis 24 Monaten. Zusätzlich beraten die Verbraucherzentralen in allen Bundesländern kostenlos zu Energiearmut und Rechtsfragen und verweisen auf Darlehen von Jobcenter oder Sozialamt. Ein erster Schritt ist die Prüfung der Abschlaege, die oft zu hoch berechnet sind.
Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II
Wer Miet- oder Energieschulden hat und dadurch Wohnungsverlust oder eine vergleichbare Notlage wie eine Stromsperre riskiert, kann beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Schulden beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel als Darlehen und soll erfolgen, wenn sie gerechtfertigt und notwendig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vorhandenes Vermögen nach Paragraf 12 Absatz 2 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Zuständig ist der kommunale Träger am Wohnort.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die bundesgeförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim Senken von Strom- und Heizkosten, bei hohen Abschlaegen und bei Nebenkostenabrechnungen. Telefonberatung unter 0800 809 802 400, Online-Beratung per E-Mail und die Beratung in rund 900 oertlichen Beratungsstellen sind kostenfrei. Für die ausführliche Beratung zu Hause fällt laut Anbieter ein einheitlicher Eigenanteil von 40 Euro an, den Rest trägt der Bund. Termine werden über die Website oder die Hotline vereinbart.
Gutschein für ein energieeffizientes Kühlgeraet im Stromspar-Check
Im Rahmen des Stromspar-Checks gibt es einen Gutschein von bis zu 200 Euro für einen neuen, sparsamen Kühlschrank (Stand der abgerufenen Projektseite 2026). Voraussetzung ist, dass das alte Geraet mindestens zehn Jahre alt ist und viel Strom verbraucht. Die Höhe des Gutscheins haengt von der Haushaltsgröße ab. Beantragt wird er über die Stromsparhelfer im Rahmen der kostenlosen Beratung.
Stromspar-Check
Der Stromspar-Check ist eine kostenlose Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen, getragen von Caritas und den Energie- und Klimaschutzagenturen und finanziert vom Bundesumweltministerium. Geschulte Stromsparhelfer kommen ins Haus, analysieren Strom-, Wasser- und Heizverbrauch und bauen kostenlos Soforthilfen wie LED-Lampen, Sparduschkoepfe, abschaltbare Steckerleisten und Thermostate ein. Alternativ gibt es eine Online-Beratung von 60 Minuten oder eine Telefonberatung von 30 Minuten. Anmeldung online, telefonisch unter 0800 4443322 oder per WhatsApp.
Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (Mindestversorgung Internet und Telefon)
Jeder Haushalt in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang und Telefonanschluss in Mindestqualität. Die Bundesnetzagentur nennt als Untergrenze 15,0 Mbit pro Sekunde im Download, 5,0 Mbit pro Sekunde im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz. Wer unterversorgt ist und von Anbietern kein Angebot bekommt, kann bei der Bundesnetzagentur die Feststellung der Unterversorgung beantragen. Rechtsgrundlage ist Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes zusammen mit der TK-Mindestversorgungsverordnung.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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