Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
Hessengeld
Zuschuss zur Entlastung von Ersterwerbenden einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen. Gezahlt werden 10.000 Euro je erwerbender Person, maximal 20.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Zuschuss ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt.
Veranstaltungsförderung Bremen (FÜVAKUS)
Fehlbedarfsfinanzierung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit überregionaler Ausstrahlung. Gefördert werden Veranstaltungen, die deutliche überregionale mediale Aufmerksamkeit finden, das Image Bremens positiv beeinflussen und Besuchsentscheidungen für die Stadt auslösen. Grundlage ist die FÜVAKUS-Richtlinie, die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss im Ranking-Verfahren.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)
Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Bremen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte, Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Risikoanalysen und Monitoringsysteme sowie ökosystembasierte Lösungen wie dezentrales Regenwassermanagement und hochwasserresiliente Umgestaltung öffentlicher Räume. Öffentliche Einrichtungen erhalten Vollfinanzierung, gemeinnützige Träger bis zu 95 Prozent.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Diversity in KMU
Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.
Digitaler Mittelstand KI
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben im Land Bremen in zwei Bereichen: KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie Verbesserung der IT-Sicherheit inklusive Authentifizierungssystemen. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige erhalten 40 Prozent bis 17.000 Euro, mittlere Unternehmen 30 Prozent bis 17.000 Euro, Startups unter 12 Monaten 40 Prozent bis 5.000 Euro.
Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)
Förderung von Investitionen in Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen. Förderfähig sind Bauvorhaben, Maschinen, Anlagen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, dazu Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. In Bremen-Stadt bis 20 Prozent, in Bremerhaven bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in Sonderfällen bis 65 Prozent.
Kulturfonds Bayern
Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Vereinspauschale des Freistaates Bayern
Pauschale Förderung des laufenden Sportbetriebs bayerischer Sport- und Schützenvereine. Die Höhe richtet sich nach Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, hinzu kommen eingesetzte Trainer- und Uebungsleiterlizenzen. Der Wert einer Fördereinheit ergibt sich aus dem Haushaltsansatz geteilt durch die gemeldeten Einheiten.
Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld
Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.
Bayerisches Landespflegegeld
Jährliche Leistung für pflegebedürftige Menschen in Bayern, die frei verwendet werden kann. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt sie 500 Euro, zuvor waren es 1.000 Euro. Rund 400.000 Menschen erhalten die Leistung, die Auszahlung erfolgt seit 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Bayerisches Krippengeld
Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.
Bayerisches Familiengeld
Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil A)
Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgueter landwirtschaftlicher Betriebe, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Tierwohl zu verbessern. Die förderfähige Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Obergrenze liegt bei 1,2 Mio. Euro für Einzelbetriebe und 2,4 Mio. Euro für Kooperationen. Stallbauten mit Premium-Tierwohlstandard erhalten bis zu 25 Prozent, für Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und für Zuchtsauenhaltung gibt es je 15 Prozent Zuschlag.
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Ausgleichszahlungen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland, Ackerland, in Sonderkulturen und bei Kleinstrukturen. Beispielsaetze sind 125 bis 450 Euro je Hektar für extensive Grünlandnutzung, 800 Euro je Hektar für Bluehstreifen im Acker, 423 Euro je Hektar für die Umstellung auf ökologischen Landbau im Grünland und 1.000 bis 4.000 Euro je Hektar im Steillagenweinbau. Das Programm läuft seit 1988 und wird von EU und Freistaat finanziert.
Investitionspakt Sportstätten
Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.
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