Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Wer einen Angehoerigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Voraussetzung ist eine Pflege von mindestens zehn Stunden woechentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche. Die Höhe richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart. Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Richtlinie Thüringen Jahr
ESF-Plus-Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres, eines Freiwilligendienstes für junge Menschen in Thüringen. Gefördert werden Träger, die Einsatzplätze bereitstellen und die Teilnehmenden paedagogisch begleiten. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen
Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.
Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr: Der Bund finanziert einen Teil der genehmigten Trassenentgelte der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur anteilig mit. Die Förderung wird an DB InfraGO als Erstempfängerin ausgezahlt und über marktsegmentspezifische Förderbeträge je Trassenkilometer an die zugangsberechtigten Güterbahnen weitergereicht. Die Beträge legt DB InfraGO nach BNetzA-Genehmigung je Netzfahrplanperiode fest.
Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Riester-Zulage (Altersvorsorgezulage)
Die Riester-Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro, einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder sowie einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Für die volle Zulage müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, Zulagen eingerechnet. Alternativ ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich, das Finanzamt prüft automatisch, was guenstiger ist. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte angeboten werden, bestehende Verträge geniessen Bestandsschutz.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
STAWAG-Förderung für E-Lastenräder in der Städteregion Aachen
Die STAWAG bündelt ihre Förderprogramme für Privatkundinnen und Privatkunden auf einer eigenen Seite und bezuschusst darüber auch die Anschaffung von E-Lastenrädern. Voraussetzung ist ein Ökostromvertrag mit der STAWAG. Das Angebot richtet sich an Haushalte in der Städteregion Aachen. Förderhöhe und Bedingungen sind in den Programmunterlagen des Versorgers geregelt.
Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.
Sachsen-Anhalt INTEGRATION
Landesprogramm zur Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Initiativen und Kommunen. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, eine Antragstellung ist laufend möglich.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Förderaufrufe mit vorgeschalteter Projektskizze. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge je Wohneinheit sind der jeweils geltenden Richtlinie zu entnehmen.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für die Errichtung von Stromspeichern im Bereich Energie und Umwelt. Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von Photovoltaikanlagen und entlasten das Netz. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die konkreten Förderhöhen und Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie der Investitionsbank. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
SchokoTicket
Regionales Schuelerticket im VRR für alle Schuelerinnen und Schueler unter 25 Jahren von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Als Selbstzahlerticket kostet es 47,25 Euro im Monat. Bei Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gelten die in der Schuelerfahrkostenverordnung NRW festgelegten Eigenanteile von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind. Selbstzahlende Familien erhalten für das dritte Kind 50 Prozent Geschwisterrabatt, ab dem vierten Vertrag ist das Ticket kostenlos.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket
Wenn Schuelerinnen und Schueler auf Bus oder Bahn angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Seite getragen werden, übernimmt das Bildungspaket die Aufwendungen für die Schuelerbeförderung. Erfasst ist die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs, auch bei Schulen mit besonderem Profil. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Ein Eigenanteil wird nicht mehr abgezogen.
Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)
Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.